^^ das Thema erinnert mich an einen Fall in den USA wo die Anklage fallen gelassen wurde weil man nicht beweisen konnte, dass das Schaf keinen Bock hatte.
Also es steht ja schön die BESITZERIN schloss andere mögliche Ursachen aus, nicht die Tierärztin, nicht ein Experte, sondern eine wütende Besitzerin. Und das ist einfach unseriös. Wenn ich daran denke wieviele Prozesse es im Fürsorgerecht gab wo das Jugendamt einfach so das Schlimmste angenommen hat ohne das genau zu untersuchen...da war n Mann der wegen Missbrauch seines Sohnes 2 Jahre in Haft war bis das Verfahren wieder aufgerollt wurde und man auf die Idee kam den Jungen zu fragen - er hatte damals einen Penis gezeichnet aus dem was rauskommt - damals schloss man der Vater habe den Sohn sexuell missbraucht...die Wahrheit? Der Sohn wusste im Kindergarten nicht was er malen soll also hat er das gemalt was er gerade vorher gesehen hatte, seinen 1 Jahr älteren Bruder beim pinkeln.
Soweit mir bekannt gilt in Deutschland auch immer noch der Grundsatz - unschuldig bis die Schuld erwiesen ist. Also wenn klar ist, dass der Hund missbraucht wurde (Spermarückstände zum Beispiel) dann kann man dem Mann die Hölle heiss machen, zumindest wird der keine Hunde mehr betreuen dürfen. Aber nur weil eine Besitzerin andere Ursachen ausschliesst...also das geht zu weit.
Zumal die Frage wäre - wie lange betreibt der Mann seine Hundepension und wie oft kam sowas vor? Wenn sie in 20 Jahren die Erste ist die da was bemerkt wirds ja kaum am Betreiber liegen. Zumal - ich bin jetzt mal ein Laie - eine Verletzung des Genitalbereiches bei Hunden DURCH Hunde nicht viel grösser ist als durch Menschen? So ein Hundepenis schwillt ja enorm an, da stecken die Tiere ineinander fest. Also wenn da ein großer Hund auf eine eher kleine Hündin aufspringt kann ich mir sehr gut vorstellen, dass da alle möglichen Verletzungen entstehen