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guten morgen, pucki!
die farce an der geschichte ist doch, die welpen werden beschlagnahmt, aber keiner kümmert sich um die zuchtstätte. jedes nutztier hat nen herkunftsnachweis und muss nach den tierschutzrechtlichen vorgaben gehalten werden. warum kümmert sich keiner um die zuchthunde?
es gibt auch in rumänien, polen und ungarn orgas, die dem handel einen riegel vorschieben wollen. aber wenn die deutschen behörden sagen, dass sie sich nicht um alles kümmern sollen....
Deutschland KANN sich nicht um die Zuchstätten kümmern... es hat keinerlei Einfluss auf die Gesetze in einem anderen Land.
Dieser Transport ist illegal erfolgt also weiß keiner Bescheid.Das kann auch nicht mit Papieren nachvollzogen werden.D nicht, aber das Ursprungsland. Jedes Nutztier, was importiert wird, hat einen Herkunftsnachweis. Warum nicht bei Hunden? Wenn ich zum gewerblichen Verkäufer in D gehe, warum habe ich kein Recht zu erfahren, wo mein Hund geboren worden ist? Warum habe ich nicht das Recht zu erfahren, ob die Zuchtstätte nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben arbeitet?
Wenn ich im Supermakrt Hackfleich kaufe, dann habe ich die Möglichkeit den Weg des Fleisches bis in den Stall in Bulgarien zu verfolgen. Warum nicht bei Hunden, wenn das Gesetz es erlaubt, gewerbsmäßg mit Hunden zu handeln???
Dieser Transport ist illegal erfolgt also weiß keiner Bescheid.Das kann auch nicht mit Papieren nachvollzogen werden.
Neu ist nunmehr, dass gemäß $ 11 Abs. 1 NR 5 TSchG. derjenige, der gegen Entgeld oder gegen eine sonstige Gegenleitung Hunde nach Deutschland importiert oder importierte hunde vermittelt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf.
Dies dürfte durchaus in unserem Sinne sein, denn es führt zu mehr Kontrolle.
Nach herrschender Ansicht dürften hierunter auch die sog. Schutzgebühr fallen, weil dies,, Gegenleitungen in sonstiger Weise" sind. Im ergebnis bedeutet dies, dass diejenigen, die Hunde ( auch sog. Straßenhunde) insbesondere aus den süd-und osteuropäischen Ländern nach Deutschland importieren und hierfür in welcher Form auch immer einen Beitrag, eine Gegenleitung ect. verlangen, eine Erlaubnis bedürfen.
Der gesetzgeber hofft, dass damit dem unseriösen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden kann.
Durch Rechtsverortnung ist durch das Bubdesministerium zu regeln, welche Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis erfüllt sein müssen.
ein wichtiges Kriterium wird sein, dass der Antragsteller eine Sachkunde nach zu weißen hat.