Die Gesetze

Hallo,

also bei uns gilt eigentlich in der ganzen Stadt Leinenpflicht. Mittlerweile gilt das Gebiet bei uns ums Eck aber als Freilaufgebiet:zustimmung2:, hat sich vorher auch nie jemand wirklich gehalten, wurde deswegen auch noch nie angehalten

Tütchenspender findet man mittlerweile 3-4 Stück irgendwo in der Stadt verteilt. Restaurants ist es selbst überlassen, ob der Hund rein darf oder nicht, wüsste jetzt aber keines, wo er nicht mit hin darf.

Um alle Dörfer außen rum, gilt keine Leinenpflicht, so stand es mal vor ca. einem Jahr in der Zeitung

Im Bus zahlen Hunde, egal welcher Größe immer den Kinderpreis, außer du hast mal mega Glück und triffst einen hundefreundlichen Busfahrer, der einen so durch lässt, Maulkorbpflicht wüsste ich jetzt nicht
 
- Generelle Leinenpflicht für 20/40-Hunde. Alle anderen dürfen ansonsten leinenfrei überall dort laufen, wo kein Publikumsverkehr herrscht wie in Einkaufs- und Fußgängerzonen.

- Hunde fahren gratis im ÖPNV. Egal, ob drei Mastiffs oder ein Chihuahua.

- Leinenpflicht in öffentlichen Gebäuden bspw. Schulen. In Schulen sind a.G. des Seuchenschutzgesetzes Wirbeltiere aber generell verboten.

- In Restaurants sind Hunde generell erlaubt. Es entscheidet letztlich aber der Pächter, ob Hunde rein dürfen oder nicht. Bei MC dürfen Hunde rein, bei Burger King nicht. Im Gamestop in der Einkaufsstraße dürfen keine Hunde rein, dafür aber im GS im Forum.

- Kot muss im Gebüsch nicht entfernt werden. Wohl aber auf Wiesen und Gehwegen.

- Kampfhunde sind nur allein und von Menschen über 18 zu führen.

- In ausgeschilderten öffentlichen Grünanlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen. Es gibt aber so böse Menschen, die hängen einen blauen Müllsack über die Schilder, da nicht sichtbare Schilder keine rechtswirksame Bindung erfüllen. UNBELIEVABLE!
 
Hätte dazu auch noch eine Frage...aber für Österreich ;) hatten da nämlich letztlich eine Diskussion mit einem Bekannten und glaub eigentlich nicht, dass er Recht hatte, weiß es aber nicht genau!
Also es ging um diese beiden Fälle:
1. Hund geht angeleint neben einem her, aus irgendeinem Grund (betrunken,aggressiv usw) wird der Hund von jemanden getreten! Hund beisst im Affekt, aus Schmerz...wie auch immer! Der Freund von mir meinte, dann bekäme ICH eine Anzeige wegen Körperverletzung, könnte aber den anderen wegen Sachbeschädigung anzeigen! Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, ganz abgesehen von der Tatsache, dass ich wahrscheinlich wirklich eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen würde, nachdem ich denjenigen so verhauen hätte, dass er den Hundebiss eh nicht mehr spüren würde...pfff

2.Jemand betritt unerlaubt mein Grundstück, Akita würde besagte Person beissen (würd sie nicht, sie bellt und rennt dann davon), bekäme ich wieder eine Anzeige! Warnschild ist aber vorhanden! Und ausserdem, was ist wenns ein Einbrecher ist? Hä?

Würd mich freuen, wenn das jemand wüsste!
Lg
 
Antworten auf rechtliche Fragen sind meist Halbwissen oder - wahrheiten, weshalb Du Dich, sollte die Beantwortung dieser Frage tatsächlich etwas wert sein, an ein Juraforum wenden solltest.
 
Da hast du wohl recht, die Morra, dachte nur, vielleicht hab ich glück und wir haben hier einen Juristen mit Hund, der sich auskennt! :)
 



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