Sachkundenachweis / Muss meine Freundin diesen noch machen?

Erster Hund
Teddy (2)
Hallo liebe Community,

Es gibt folgendes Problem, wir haben einen Hund. Kommen aus Niedersachsen, wo der Sachkundenachweis ja pflicht ist. Nun hat meine Freundin Post von der Stadt bekommen und nun wollen die das Sie alles nachweisen kann, Versicherung, Hunderegister ect. mir stellt sich jetzt aber die Frage.

Es hat bevor meine Freundin und ich vor ca. 2 Jahren in eine gemeinsame Wohnung gezogen sind ein Hund mit in Ihrem Haushalt gelebt. So, da stellt sich die Frage: Reicht dies aus, ist alles Nachweisbar oder muss Sie den Hundeführerschein nun noch machen?

Es gibt zu diesem Thema ein bisschen etwas im Internet zu finden, allerdings lautet die Antwort auf einigen Seiten "Nein" & auf anderen Seiten "Ja". Darum brauchen wir hier eben einmal eure Hilfe.



Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!
 
Es reicht aus in den letzten 10 Jahren länger als 2 Jahre nachweislich einen Hund gehalten zu haben. Einen Nachweis darüber könnt ihr anstelle des Sachkundenachweises einreichen.
Zentralregister, Versicherung und Co. sind trotzdem Pflicht.
 
Dann kann es schwierig werden. Am besten fragt ihr bei eurer Gemeinde nach. Ich kenne dazu verschiedene Fälle: Gemeinden denen es reicht wenn man völlig ohne Nachweis angibt, dass dem so war (selbst wenn man damit den Hund der Eltern, des Partners, etc. meit) - aber auch Gemeinden die verlangen, dass der gehaltene Hund wirklich über einen selbst angemeldet war.
 
Ok, dann hoffen wir mal das es reicht das der Hund mit im Haushalt gelebt hat.

Danke für die raschen antworten. :)

PS: Schöner Hund, ich hätte auch gerne einen Pitbull. :happy4:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es reicht aus in den letzten 10 Jahren länger als 2 Jahre nachweislich einen Hund gehalten zu haben. Einen Nachweis darüber könnt ihr anstelle des Sachkundenachweises einreichen.
Zentralregister, Versicherung und Co. sind trotzdem Pflicht.

Der Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes ist noch entscheidend. Der Hundeführerschein muss gemacht werden wenn der Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft wurde.

Hier hört es sich für mich so an als müsste deine Freundin den Hundeführerschein machen:

•Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen.
•Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen

Quelle:http://www.planethund.com/aktuelles...icht-in-niedersachsen-mit-juli-2013-1104.html
 
Hallo kryxzoo,

Ich fürchte, deine Freundin wird den Hundeführerschein machen müssen. Es geht einzig und allein darum, wer den Hund offiziell hält/gehalten hat, d.h. auf wessen Namen der Hund steuerlich gemeldet ist.
Ich bin in derselben Situation: Meine Ronja war auf den Namen meines Vaters angemeldet, da ich, als sie bei uns einzog, noch nicht volljährig war. Zwar habe ich mich immer hauptsächlich um sie gekümmert und sogar die Begleithundeprüfung meiner Hundeschule mit ihr abgelegt. Trotzdem muss ich jetzt, wo ich Rico habe, den Hundeführerschein machen, weil ich offiziell Ersthundebesitzerin bin. Mein Vater dagegen braucht für den Rest seines Lebens keinen Hundeführerschein. Er hat sich zwar kaum mit Ronja beschäftigt und kennt sich sicherlich weniger gut aus als ich. Aber auf seinen Namen war Ronja angemeldet, und deshalb ist er offiziell der "erfahrene Hundehalter". An dieser Stelle ist das Gesetz total beknackt, aber leider ist es so.:frech1:

Ich habe aber den Eindruck, dass die Prüfung absolut machbar ist. Bis zur Praxis ist es bei mir noch ein bisschen hin, aber ich lege kommende Woche die Theorie ab. Ich kann dann ja mal berichten...

Liebe Grüße,
Amica
 
Soweit ich weiß, muss der vorherige Hund schon auf deine Freundin angemeldet gewesen sein.
Denn mein Mann wollte ursprünglich auch inen unserer Hunde als seinen anmelden, hätte dann aber den Sachkundenachweis machen müssen.
 
Danke für die zahlreichen Antworten, dann wird Sie diesen wohl machen müssen. Aber das sollte ja zu schaffen sein und schnell gehen. :)
 



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