Benutzer516
Gast
Es mag ja sein, dass der TE den Kaufvertrag allein unterschrieben hat, die Hundesteuer und Versicherung auf seinen Namen laufen und er diese Kosten auch bezahlt.
Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Übereignung des Welpen geschehen ist. Da reicht ein:
"Was meinst Du Schatz, wollen wir diesen Welpen nehmen?
"Ja, der gefällt mir auch am besten, den nehmen wir.
TE zum Züchter: "wir nehmen den Bilbo".
Und schon ist das möglicherweise beabsichtigte Alleineigentum zum gemeinschaftlichen Eigentum geworden.
Es gilt nach wie vor der alte lateinische Rechtsgrundsatz:
Jus vigilantibus scriptum
Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Übereignung des Welpen geschehen ist. Da reicht ein:
"Was meinst Du Schatz, wollen wir diesen Welpen nehmen?
"Ja, der gefällt mir auch am besten, den nehmen wir.
TE zum Züchter: "wir nehmen den Bilbo".
Und schon ist das möglicherweise beabsichtigte Alleineigentum zum gemeinschaftlichen Eigentum geworden.
Es gilt nach wie vor der alte lateinische Rechtsgrundsatz:
Jus vigilantibus scriptum