Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

Wenn die EX vermögend ist - der TE aber nicht - so hat es auch für ihn keinen Sinn, dort selbst oder über einen Dritten mitzubieten.

Nein wirklich nicht. War mir aber als ich das schrieb so auch nicht bekannt.

Wie gesagt ich hoffe nur das die für den Hund optimalste Lösung gefunden wird.
 
Was mich interessiert - wenn wirklich alles auf den TE läuft und auch der Züchter aussagt, dass eigentlich der TE den Hund gekauft hat - wieso sieht der Richter das nicht so? Da muss es doch Gründe geben, oder?
 
Was mich interessiert - wenn wirklich alles auf den TE läuft und auch der Züchter aussagt, dass eigentlich der TE den Hund gekauft hat - wieso sieht der Richter das nicht so? Da muss es doch Gründe geben, oder?

Beim Amtsgericht war auch der Züchter als Zeuge geladen. Der hat sogar "für" den TE gesprochen und ausgesagt, dass "nach seiner Vorstellung" der Kläger Eigentümer des Hundes geworden sei.

Das Gericht kann aber mit den "Vorstellungen" eines Zeugen nichts anfangen, sondern berücksichtigt allein, was er gesehen oder hier gehört hat.

Weil ein Zeuge vor Gericht aussagen muss, was er weiss oder gesehen hat, nicht aber, was er meint oder sich vorstellt.
Jedenfalls war der Züchter als Zeuge nicht geeignet, das Gericht davon zu überzeugen, dass der TE Alleineigentümer geworden ist.
 
Ja, aber das verstehe ich nicht.
Der Kaufvvertrag läuft auf den TE.
Die Anmeldung läuft auf den TE.
Die Versicherung läuft auf den TE.
Der TE hat sämtliche laufende Kosten getragen.
Sogar der Züchter sagt aus, dass der TE seiner Meinung nach der Eigentümer des Hundes ist.

Deshalb würde mich interessieren WARUM ein Richter der Meinung ist, der Hund würde ihm eben NICHT gehören. Gibt es dafür einen Grund? Sonst könnte jeder x-beliebige Richter mir meinen Hund wegnehmen, weil es ja nicht meiner ist, OBWOHL alle oben genannten Punkte zutreffen.

Wenn man das nicht durch solche Dinge beweisen kann, wie will man dann beweisen, dass einem der Hund gehört?
 
Vielleicht hatten der TE und seine Ex ein gemeinsames Konto und davon gingen die Beträge ab, oder von ihrem alleinigen Konto, der TE kann trotzallem bsp Versicherungsnehmer sein.

Dann wären alle Kosten bei der wohlhabenden Ex und nicht bei ihm.

Fände es auch glaubwürdiger, wenn sie den Großteil gezahlt hat, da sie ja viel Geld hat lt. TE und er eher mittellos ist....
 
Sie behandelt Bilbo nicht absichtlich "schlecht", aber nicht Artgerecht. Wenn er von Ihrem Eis nachschen will, darf er das, sein Futter wurde das was am meisten im TV beworben wird, nicht wie früher was Gesund für ihn ist. Die Erziehung beschränkt sich auf "Männchen" machen um ihre Mitmenschen zu belustigen.

Die Tatsache das er kein Artgerechtes Leben führt macht es mir unmöglich die Sache auf sich beruhen zu lassen mit dem Gedanken "Ihm geht es doch gut".
Nur Leider habe ich vor Gericht gelernt das dies nicht von Belang ist. Solange er nicht "Missbraucht wird oder komplett verwahrlost" ist dies für die Richtiger nicht relevant.

Es kann vor Gericht nicht zweifelsfrei festgestellt werden das ich Alleineigentümer bin da sie 1) beim Kauf dabei war und 2) Wir zu diesem Zeitpunkt zusammen lebten. Mein Anwalt sagte mir auch über den ganzen Prozess hinweg das der Sachverhalt absolut eindeutig ist und ich mir keine sorgen machen müsste, von Prozess zu Prozess....

Der Anwältin habe ich auch geschrieben, sie antwortete erstmal nur das es Verkauf rechtens wäre, ich hab noch mal nachgeharkt was man dagegen machen könnte und warte auf Antwort. Ich jetzt auch Tierschutzorganisationen angeschrieben und hoffe das dort jemand Rat weiß.

Die Versteigerung ist ja das was sie will, die hat es vor Gericht extra in die länge gezogen, ihre Familie ist extrem vermögend und sie möchte sich ihr "Recht" jetzt erkaufen.
 
So tragisch für dich persönlich die Trennung von deinem Hund auch sein mag, kann ich

Sie behandelt Bilbo nicht absichtlich "schlecht", aber nicht Artgerecht. Wenn er von Ihrem Eis nachschen will, darf er das, sein Futter wurde das was am meisten im TV beworben wird, nicht wie früher was Gesund für ihn ist. Die Erziehung beschränkt sich auf "Männchen" machen um ihre Mitmenschen zu belustigen.

darin nichts verwerfliches erkennen. Ich denke mal, dass es 90% der Hundehalter nicht anders machen?:nachdenklich1:
 
Wurde die Ex die ganzen 1,5 Jahre beobachtet oder woher weiß man, welches Futter der Hund immer bekommt und wie oft er mal an einem Eis schlecken darf oder dass die Erziehung nur aus Männchen machen besteht?
Also unter nicht artgerecht verstehe ich was anders.
Finde es eher befremdlich, wenn man andauernd seinen Hund als "mein Baby" bezeichnet.

Ich weiß ja nicht so recht, aber gerade wenn bei einer Familie angeblich soviel Kohle im Hintergrund ist, würde ich vorsichtig sein, was ich so im Netz verbreite.
 
Es kann vor Gericht nicht zweifelsfrei festgestellt werden das ich Alleineigentümer bin da sie 1) beim Kauf dabei war und 2) Wir zu diesem Zeitpunkt zusammen lebten. Mein Anwalt sagte mir auch über den ganzen Prozess hinweg das der Sachverhalt absolut eindeutig ist und ich mir keine sorgen machen müsste, von Prozess zu Prozess....

Ich denke mal, Du musst auch mal realistisch bleiben: das Gericht betrachtet nicht nur die Aktenlage, also Kaufvertrag und Unterschrift, sondern die Umstände drum herum und da wird immer eine "eheähnliche Partnerschaft" bei Euch gesehen. Der Hund wird versteigert, weil Du letztlich sehr undiplomatisch das Geld/Bezahlung des Hundes (konnte Deinen Link noch mal lesen) von Deiner Ex abgelehnt hast, das war entscheidend für die jetzige Versteigerung. Es kann nur einer den Hund haben und hättest Du das Geld genommen und Dir einen neuen Hund davon gekauft, wäre der Hund wenigstens nicht in Fremdhand gekommen und einen neuen hättest Du auch gern gehabt, zumal die Züchterin Dir noch zur Verfügung steht, wäre es ein Bruder von ihm geworden. So ist nämlich der Sachverhalt und mit allen anderen machst Du Dir etwas selbst vor.


Die Versteigerung ist ja das was sie will, die hat es vor Gericht extra in die länge gezogen, ihre Familie ist extrem vermögend und sie möchte sich ihr "Recht" jetzt erkaufen.

Die Versteigerung hast Du provoziert und jetzt hast Du den "Salat" erst richtig. Eben weil die Familie wohlhabend ist, wird sich das auch finanziell positiv auf Euer Verhältnis ausgewirkt haben und zwar so, da es Dir überhaupt erst möglich war einen Hund zu kaufen, wie gesagt: eheähnliche Gemeinschaft und Du kannst einen Miteigentum am Hund nicht plötzlich zum Alleineigentum machen wollen, nur weil Du allein im Kaufvertrag stehst, die Masche läuft nicht, wie ich finde zurecht. Was anderes wäre es, wäre der Hund schon vor der Partnerschaft dagewesen, aber so......oh, oh dennoch alles Gute, gib Ruhe und besorg Dir einen neuen Hund.
Vielleicht geht Ihr dann gemeinsam Gassi, wenn die Wogen sich geglättet haben, da wäre doch mal wieder eine erfrischende Option. :zwinkern2:
 



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