Vorkaufsrecht zulässig ?

Torsten

Administrator
Teammitglied
In einem anderen Thread(http://www.hundeforum.com/forum/showthread.php?t=953) wurde von Kerstin folgendes geschrieben :

... Das man keine Handhabung mehr darüber hat wenn die Welpen vermittelt sind ist wohl richtig, aber man kann dafür Sorgen das keiner im Tierheim landet. Wir machen das bei unserer Vermittlung so das wir im Kaufvertrag stehen haben Vorkaufsrecht, egal welcher Grund die Besitzer den Welpen/Hund nicht behalten können und abgeben wollen/müssen kaufen wir ihn wieder zurück. Die müssen uns in Kenntnis setzen,denn dafür Unterschreiben sie den Vertrag.Versuchen ihn dann neu zuvermitteln um ihn das Tierheim zu ersparen. Wir achten sehr drauf wohin die Welpen gehen, die neuen Besitzer müssen mindestens 3 mal hier gewesen sein, erstens um zu sehen wie groß das Interesse ist und zweiten um uns selbst auch ein Bild zu machen wie die neuen Besitzer sind. Wir haben hier auch schon welche gehabt die keinen Welpen bekommen von uns. Wer uns nicht zusagt also und nicht Sympatisch sind bekommen keinen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass solche Vorkaufsklauseln zulässig sind. Weiß da jemand von Euch näheres oder hat vielleicht Links parat wo man mehr über diese Thematik erfahren kann (Gerichtsurteile, Fallbeispiele, etc. )?

Admin
 
Also rechtlich gesehen weiß ich nicht wie gültig diese Klausel ist, ich weiß aber das sie bei Hunden-wie unserem- aus dem Ausland im Vertrag gängig sind. Wir dürfen ihn auch nicht abgeben höchstens zurück an den Tierschutzverein von dem er kommt! Und das kenn ich auch von anderen. Wir müßten laut Vertrag ne saftige Strafe zahlen wenn wirs täten...

Was selbstverständlich nicht in Frage kommt!!!;)
 
Kann leider auch nicht sagen ob das Rechtlich gesehen ok ist!!! Aber wenn die Leute das Unterschreiben, geben die sich ja damit einverstanden!!!

Meine Mutter hatte auch mal zwei Würfe Cavalier King Charles Spaniel und da stand das soweit ich weiß auch drin.

Finde es auf jeden fall eine gute sache :)
 
Ich kenne das vor allem aus der Pferdewelt. Ich dachte auch immer es wäre eine ganz klare Sache, wenn es ja von beiden Seiten unterschrieben wurde. Mir wurde aber mal gesagt, dass man das mit dem Vorkaufsrecht im Ernstfall nicht durch kriegt (derjenige sprach aus Erfahrung). Außerdem wird der Betrag zum Vorkaufsrecht meistens nicht festgelegt. Was natürlich dumm ist. Somit habe ich mein Tier dann beispielsweise für 400 € verkauft, beim Rückkauf wird dann aber viel mehr verlangt (wenn man Pech hat).
Wie die Rechtslage da aber genau aussieht weiß auch ich nicht...
 
Finde es auf jeden fall eine gute sache :)

Nun ja, auf der einen Seite schon. Auf der anderen Seite aber auch wiederum nicht, denn ich würde z.B. nie auf den Gedanken kommen meinen Züchter um Erlaubnis zu fragen, ob ich den Hund, aus was für einem Grund auch immer, an den oder den abgeben darf.

Von da her stellt sich für mich die Frage, ob solche Klauseln nicht generell zwar schön aussehen, aber im Fall der Fälle nicht doch unwirksam sind.

Admin
 
Wie gesagt, ich weiß nicht ob es Rechtlich gesehen, richtig ist!!

Aber ich finde es immer gut wenn man als Züchter bescheid weiß wo sich der Hund befindet!!!

Selbst wenn man den Hund abgeben muss , aber schon ein neues Herrchen gefunden hat, sollte man trotzdem bescheid geben und dem Züchter gegebenfalls die möglichkeit geben die neuen Besitzer kennenzulernen!!!

So würde ich es als Züchter (Gott bin ich froh, dass ich keiner bin) machen!!!
 
Ich denke auch, wenn ich nen Hund vom Züchter kaufen würde und ihn aus welchem Grund auch immer wieder abgeben müsste, spricht doch nichts dagegen, sich da mit dem Züchter abzusprechen. Wenn man ein tolles neues Zuhause für den Hund gefunden hat der Züchter wohl auch nichts dagegen haben, wenn es irgendwie dringend ist (manchmal spielt das Leben halt fiese Streiche) spricht auch nichts dagegen, den Hund dem Züchter wieder zu bringen, sofern der ihn denn haben möchte. Wenn ich zu nem Züchter ginge wäre das wohl auch ein guter, da müsste man sich wohl auch keine Gedanken machen, ob der Hund es denn nun da gut hätte...
 
Ich denke auch, wenn ich nen Hund vom Züchter kaufen würde und ihn aus welchem Grund auch immer wieder abgeben müsste, spricht doch nichts dagegen, sich da mit dem Züchter abzusprechen. Wenn man ein tolles neues Zuhause für den Hund gefunden hat der Züchter wohl auch nichts dagegen haben, wenn es irgendwie dringend ist (manchmal spielt das Leben halt fiese Streiche) spricht auch nichts dagegen, den Hund dem Züchter wieder zu bringen, sofern der ihn denn haben möchte. Wenn ich zu nem Züchter ginge wäre das wohl auch ein guter, da müsste man sich wohl auch keine Gedanken machen, ob der Hund es denn nun da gut hätte...

Nunja ... alles gut und schön. Aber mal angenommen es kommt zum Streit zwischen Züchter und Käufer zig Jahre nach den Kauf - soll ja vorkommen das Menschen sich auch mal streiten. Und dann ?

Admin
 



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