Ja, langsam fahren, unter Aufsicht. Wenn auf einem mit Verkehrszeichen für gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zugelassenen Weg ein Unfall passiert, bekommt immer der Radfahrer die Alleinschuld. Der Radfahrer hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dafür gibt es genügend Gerichtsurteile.Ich glaube, bis 8 müssen und bis 10 dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Hier fahren vor allem Rentner auf den Gehweg, aber so voll ist der nicht.
Aber das wisst ihr doch selbst ganz genau...