Kein Schmerzensgeld für Halterin - Recht: Hund bei Verkehrsunfall getötet

Als Halter des Hundes darfst du dem Fahrer noch Schmerzensgeld zahlen, der deinen Hund getötet hat, plus die Kosten für Auto etc. Alles am eigenen Leibe erfahren müssen. Das ist das deutsche Recht! Hätte es sich hierbei um ein Menschenleben gehandelt, wäre es genau andersrum gewesen- verkehrtes Deutschland!
 



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