Fall vor dem Landgericht: Kein Schmerzensgeld nach Hundebiss

Hallo,

da gehe ich absolut konform mit.

Wobei aus dem Artikel nicht hervorgeht, WARUM der Hund sich in das Mädchen verbissen hat. Eventuell sehe ich hier auch das TH in der Verantwortung, das diesem "Gespann" den Hund mitgegeben hat. Das Weiterreichen der Leine an das Kind ist aber auf jeden Fall grob fahrlässig.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
..... Eventuell sehe ich hier auch das TH in der Verantwortung, das diesem "Gespann" den Hund mitgegeben hat. Das Weiterreichen der Leine an das Kind ist aber auf jeden Fall grob fahrlässig.

Ich sehe es auch als grob fahrlässig an.

Aber mehr als den Gassigängern sagen, dass es nicht erlaubt ist, die Leine alleine dem Mädchen zu überlassen, kann das TH nicht tun.
Da sehe ich die alleinige Verantwortung bei der Mutter....

Die TH-Mitarbeiter können ja nicht den ganzen Weg mitgehen.

Wenn die Mutter einen "Gassigänger-Ausweis" hat, dann hat sie auch eine kleine "Schulung" mitgemacht (oder es wurde ihr gesagt, was erlaubt ist oder nicht).
 
Naja.. das ist schon wieder sehr kleinkariert gedacht.. Und um eines vor weg zu nehmen, nein ich mein nicht euch.

Ich meine die Richterliche Entscheidung darüber.

Große Hunde böse und gefährlich kleine Hunde lieb und nett?

Klar hat der Richter definitiv richtig reagiert, der Grund dessen ist aber sehr fragwürdig für mich! Wenn ich mit einem Hund Gassi gehe, so habe ich nun mal die Verantwortung dafür zu tragen.. Was soll das auch von der Frau, ihr Versagen, mit diesem Hund, dann auch noch dem Tierheim auferlegen zu wollen..

Ich nenne das nun vielleicht ein wenig leichtfertig Versagen, aber wer sich den Hund zutraut, muss nun mal mit den Konsequenzen rechnen. Auf der anderen Seite müssen wir aber bedenken, das wenn, dann nur die Leute im Tierheim die Gefährlichkeit beurteilen konnten, so hat man wenigstens die Gassigänger darüber auf zu klären.

Das Tierheim ist versichert und für diese Behandlungen wurde sicher auch Rechnung getragen. Schmerzensgeld allerdings zu verlangen halte ich für falsch..
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der anderen Seite müssen wir aber bedenken, das wenn, dann nur die Leute im Tierheim die Gefährlichkeit beurteilen konnten, so hat man wenigstens die Gassigänger darüber auf zu klären.
Wer sagt, dass dies nicht passiert ist?


Wo entnimmst du, dass der Hund grundsätzlich gefährlich für das Kind war? Kann doch auch sein, dass das junge Mädel ihn bedrängt hat und er an der Leine keine Ausweichmöglichkeit hatte? Wenn er sie gewarnt hat und nicht ausweichen konnte (Leine), bleibt ihm nichts anderes übrig, wenn die Mutter nicht eingreift. Und genau an diesem Punkt sehe dich die Verantwortlichkeit der Mutter.

Das Tierheim ist versichert und für diese Behandlungen wurde sicher auch Rechnung getragen. Schmerzensgeld allerdings zu verlangen halte ich für falsch..

Ja... und wegen der Leichtferigkeit der Mutter, hat der Hund nun wieder einen Stempel aufgedrückt bekommen, das er bissig ist, was ein Vermittlungshemnis werden kann
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben