- Erster Hund
- Buddy/ Biewer (7 J.)
- Zweiter Hund
- Mina/ Mix (1 1/2 J.)
Meine Hündin kam ja aus dem Tierheim zu mir und ich habe eine Frage zu dem Vertrag...
Ich habe mit dem Tierheim ja einen Tierüberlassungsvertrag, laut diesem bleiben die immer Besitzer des Hundes.
Es ist mir unter anderem "verboten", den Hund weiterzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen, ich darf nicht mal umziehen, ohne dem Tierheim Bescheid zu geben... bei Verstoß gegen einen Vertragspunkt wird eine Strafe fällig.
Gäbe ich sie nun doch privat weiter und durch einen Zufall käme es raus, kämen da außer der im Überlassungsvertrag festgelegten Strafe noch weitere, rechtliche Konsequenzen auf mich zu?
Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?
Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.
Ich habe mit dem Tierheim ja einen Tierüberlassungsvertrag, laut diesem bleiben die immer Besitzer des Hundes.
Es ist mir unter anderem "verboten", den Hund weiterzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen, ich darf nicht mal umziehen, ohne dem Tierheim Bescheid zu geben... bei Verstoß gegen einen Vertragspunkt wird eine Strafe fällig.
Gäbe ich sie nun doch privat weiter und durch einen Zufall käme es raus, kämen da außer der im Überlassungsvertrag festgelegten Strafe noch weitere, rechtliche Konsequenzen auf mich zu?
Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?
Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.