Fremder Hund steckte evtl. Nase durch unseren Zaun

Sasha

Das ist rechtlich ganz einfach: Dein Hund war sicher verwahrt und konnte niemandem schaden.

Pointer

Das ist rein rechtlich wirklich kein Thema. Dein Hund war auf deinem Grundstück und dieses war eingezäunt. Mehr kannst du nicht tun.


Seit ihr euch da sicher?

Da hatte doch mal ein Einbrecher geklagt und Recht bekommen.

Er war eingebrochen und wurde vom Hund gestellt und gebissen. Dadurch wurde er dann auch erwischt und hat dann geklagt weil der Hund nicht ausreichend gesichert war und ich meine der hätte auch Recht bekommen.

Also eigenes Grundstück heißt nicht das der Hund dort zubeißen darf.

Wobei hier ist das ja nochmal ganz anders. 3 Zeugen sagen etwas völlig anderes aus als die Geschädigte.
 
Ich glaube, dass man als Hundehalter durch die Gefährdungshaftung automatisch eine Mitschuld hat.
Die Frau würde von mir aber trotzdem weder Geld noch eine Entschuldigung erhalten. Man weiß ja gar nicht, woher der Hund überhaupt eine Verletzung hat. Das soll die Versicherung klären - fertig.
 
Aber ehrlich, wenn ich meinen Hund durch den Zaun an einen anderen lasse muss ich damit rechnen.
Ich stecke im Tierpark auch nicht meine Finger in das Mardergehege. Nicht mal in das der Eichhörnchen.

Du,solche Nasen gibt es aber immer wieder,das weiss ich aus eigener Erfahrung.
Unser Grundstück geht mit einem hohen Hoftor zum Gehweg hin,das aber nicht bis ganz unten hin durchgezogen ist,also zwischen Hoftor und Boden sind ca . acht bis zehn Zentimeter Platz.nun weiss man ja im Dorf,wer wo wohnt,und in sofern stört es mich nicht,wenn bekannte ,freundliche Hundenasen ihre Nase da unten durch stecken,weil mein Hund auch nur zum Hoftor geht und freundlich mit dem anderen hund schnuppert.
Nun ist es aber auch schon passiert,dass Hundebesitzer unaufmerksam waren(trotz grossem,gelben "Warnschild" mitten auf dem Tor),ihren Hund untendurch schnuppern liessen,meiner wie immer hin ist,und der andere Hund aggressiv unten durch schnappen wollte.

Zum Glück ist nie was passiert,weil es grössere Hunde waren,die einfach nicht weit genug unterm Tor reinkamen,und meiner schnell genug die Nase weg hatte,bzw.die Hundebsitzer dann endlich mal reagiert haben,und die Hunde weggezogen haben.
Für mich war das ein NO-GO,also habe ich Gitter gekauft,die ich unterm Tor angebracht habe,so dass mein Hund zwar noch mit seinen Kameraden schnuppern kann,aber kein ,auch noch so kleiner Hund reinschnappen kann.

Im vorliegenden Fall,also meine persönliche Meinung ist auch,die Frau ist selbst schuld,man lässt seinen Hund nicht zu einem anderen Hund ans Hoftor /an den Zaun ran,ausser man kennt sich nun wirklich gut und ist sich absolut sicher,dass beide Hunde freundlich reagieren.Und das muss sie ja gemacht haben,denn wie geschrieben wurde,musste sie ja ca zwei Meter zum Gründstück laufen dass die Hunde überhaupt in Kontakt kommen konnten.
Vielleicht dachte sie,die Zwei könnten schnuppern...aber,ohne das unterstellen zu wollen,aber es gibt ja auch Leute die mit ihren Hunden bewusst zum Zaun oder Hoftor hinlaufen,gerade wenn der andere Hund dann bellt oder am Zaun entlang rennt...rein um zu provozieren...ein bisschen zu nah und sowas ist schnell passiert...wenn es überhaupt passiert ist.... .
 
Seit ihr euch da sicher?

te.

Ich würde den Fall, so wie er ist, der Versicherung melden, die werden im Zweifelsfall tätig.
Es ist in der Tat ein Mitverschulden nicht auszuschließen.

Angenommen ein Kind hätte die Hand durch den Zaun gesteckt? Oder.....?usw.

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Ich würde mal den Tierarzt der Frau kontaktieren
QUOTE]

Der wird keine Auskunft, geben.
Interessant wären die Kosten, die entstanden sind.
 
Antwort auf die Kurzversion: Was will die von Dir? Ich würd mich da überhaupt nicht aufregen, würde mit der nicht mal irgendwas bereden. Laß doch die rumrennen und zetern. Dein Grundstück ist gesichert und wenn Ihr Hund da den Kopf durchsteckt- ihr Problem-fertig aus. Ich würde es sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Der Fall ist doch eindeutig.

zu Yacco: wenns ein Kind gewesen wäre, hätte die Mutter die Aufsichtspflicht vernachlässigt, oder?

Also wo sind wir denn, wenn ich mein Grundstück so sichern muss, dass niemand reingreifen kann. ha,ha,ha
 
Zuletzt bearbeitet:
zu Yacco: wenns ein Kind gewesen wäre, hätte die Mutter die Aufsichtspflicht vernachlässigt, oder?

Also wo sind wir denn, wenn ich mein Grundstück so sichern muss, dass niemand reingreifen kann. ha,ha,ha

Hätte sie nicht




Der Hundehalter muss gem. § 833 BGB für den Schaden aufkommen, den sein Tier anrichtet.
Das bedeutet, dass der Halter für Arzt kosten etc. aufkommen muss.
( Weitere Erklärungen gerne über PN ) Oder googl bei deutschem Recht de



Im aktuellen Fall, würde ich mich als HH erst einmal abwartend verhalten d.h. auf Forderungen warten.
Diese müssen schriftlich gestellt werden.

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Die Frau würde von mir aber trotzdem weder Geld noch eine Entschuldigung erhalten. Man weiß ja gar nicht, woher der Hund überhaupt eine Verletzung hat. Das soll die Versicherung klären - fertig.

Genau, das ist es:jawoll:
Auch eine Gefährdungshaftung besteht, ähnlich wenn du einen Swimmimgpool besitzt und der für Fremde leicht zugänglich ist, mußt du im Schadenfall, haften.

Notfalls gerichtlich und dann ist der Streitwert evtl. wichtig.
Nur wenn du versicherungsmäßig gut abgedeckt bist, zudem noch Zeugen hast, dürfte nichts " schief gehen "

Tip wenn das Eigentum ist, besteht evtl. Deckung über die Gebäudehaftpflichtversicherung ( alte Verträge )
Würd mir keinen Kopf machen, strafrechtlich sieht das ganz entspannt aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Antwort auf die Kurzversion: Was will die von Dir? Ich würd mich da überhaupt nicht aufregen, würde mit der nicht mal irgendwas bereden. Laß doch die rumrennen und zetern. Dein Grundstück ist gesichert und wenn Ihr Hund da den Kopf durchsteckt- ihr Problem-fertig aus. Ich würde es sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Der Fall ist doch eindeutig.

zu Yacco: wenns ein Kind gewesen wäre, hätte die Mutter die Aufsichtspflicht vernachlässigt, oder?

Also wo sind wir denn, wenn ich mein Grundstück so sichern muss, dass niemand reingreifen kann. ha,ha,ha


Du musst dein Grundstück sogar so sichern das niemand einbrechen kann. Auch das könnte dir sonst im Fall zur Last gelegt werden.

Wie gesagt:

Er war eingebrochen und wurde vom Hund gestellt und gebissen. Dadurch wurde er dann auch erwischt und hat dann geklagt weil der Hund nicht ausreichend gesichert war und ich meine der hätte auch Recht bekommen.
 



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