Schutzverträge

Keine Ahnung wie das ist, und ob das bei uns in der Schweiz auch so gehandhabt wird, ABER was ich weiss - ich hab einen Hund vom Züchter, Kaufvertrag und alles, und da steht auch drin: Sollte das Tier jemals umplatziert werden, hat die Züchterin als allererste Rückkaufrecht. Was ja nun nicht so anders ist.

Klar, bei der Züchterin sitzt das Tier dann nicht einfach im TH, wird ausgelastet und rassengerecht gehalten. Und im besten Fall kennen die Züchter ihre Hunde (Mairins Züchterin sieht sie immer mal wieder). Und sollte man als Halter was anderes wollen, kann man wohl mit dem Züchter (zu dem man ja in der Regel noch Kontakt hat) sprechen und sich wohl auch einigen, ein neues, geeignetes Daheim zu suchen :)
 
Keine Ahnung wie das ist, und ob das bei uns in der Schweiz auch so gehandhabt wird, ABER was ich weiss - ich hab einen Hund vom Züchter, Kaufvertrag und alles, und da steht auch drin: Sollte das Tier jemals umplatziert werden, hat die Züchterin als allererste Rückkaufrecht. Was ja nun nicht so anders ist.

Klar, bei der Züchterin sitzt das Tier dann nicht einfach im TH, wird ausgelastet und rassengerecht gehalten. Und im besten Fall kennen die Züchter ihre Hunde (Mairins Züchterin sieht sie immer mal wieder). Und sollte man als Halter was anderes wollen, kann man wohl mit dem Züchter (zu dem man ja in der Regel noch Kontakt hat) sprechen und sich wohl auch einigen, ein neues, geeignetes Daheim zu suchen :)

RÜCKKAUFRECHT, das Tierheim gibt dir keinen cent wenn du das Tier dahin bringt, im Gegenteil, du zahlst noch dafür...
 
Das ist ja das dreiste.. Eigentlich dürfte nicht das Tierheim das Geld bekommen, sondern ich,
wenn man es so nimmt.. Ich hatte die größten Kosten und kassieren tut wieder der Tierschutz und
das ohne jegliche Begründung. Ja, die brauchen immer Geld und tun ja auch viel, aber das ist sowas
von dreist..
 
Hallo,

auf die Gefahr hin das ich gleich erschlagen werde - aber meiner Kenntnis nach ist der Stand der Dinge folgender:

Bezahlst du für eine Sache, geht sie in dein Eigentum über.
Tiere werden - leider - immer noch als Sachen gehandelt.
Der Schutzvertrag, mit denen die meisten TH's arbeiten, ist im Prinzip völlig wertlos.

Denn DU hast ja deine "Sache" (sorry für den Ausdruck) bezahlt, somit ist es DEINS!
Geh auf jeden Fall zu einem Anwalt, ich bin mir zu 90 % sicher, dass ich mit meiner Aussage im Recht bin.

Als du nämlich dem TH die Schutzgebühr für Rica gegeben hast und den Schutzvertrag unterschrieben hast - gilt dieser als KAUFvertrag.

Liebe Grüße
Sandra
 
Bezahlst du für eine Sache, geht sie in dein Eigentum über.

Nein, das Bezahlen hat mit dem Eigentumsübergang erstmal nichts zu tun.

Das deutsche Zivilrecht unterscheidet zwischen der schuldrechtlichen Verpflichtung (z.B. § 433 BGB beim Kaufvertrag)
und der sachenrechtlichen Erfüllung (§ 929 BGB).
Um Eigentümer zu werden bedarf es der Einigung (dass das Eigentum eben übergehen soll) und i.d.R. der Übergabe.

Bei Verträgen des täglichen Lebens - etwa Lebensmittelkauf - fallen diese beide Rechtsgeschäfte zusammen, ohne das groß darüber geredet wird.

Anders ist es jedoch, wenn gerade erklärt wird, dass das Eigentum nicht übergehen soll - oder sich diese Erklärung durch Auslegung des Vertragstextes ergibt.

Und gerade der Eigentumsübergang ist hier nicht erfolgt.

Im übrigen sind Verträge auch dann einzuhalten, wenn später festgestellt wird, dass sie für einen Vertragspartner doch nicht so günstig sind, wie anfangs gedacht. Es kann allenfalls dann mit den Risiken abgewogen werden, die man eingeht, wenn man vertragsbrüchig wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut das ich mich in der Forenwelt etwas auskenne.
War sehr erstaunt, dass ich meinen Beitrag nicht unter dem Thema unter den ich ihn eingestellt hatte.
 



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