- Erster Hund
- Luke/BdP-Sennen-Mix
- Zweiter Hund
- † 21.01.2021
- Dritter Hund
- Jack/Riesenschnauzer
- Vierter Hund
- † 01.07.2015
Bin bei web.de auf folgenden Beitrag gestossen.
https://web.de/magazine/ratgeber/ha...us-rechte-pflichten-haustierbesitzer-33538988
Fand ich teilweise nicht uninteressant.
Hier fände ich es interessant ob der Vermieter mir das dann verbieten darf oder eben nicht. Das steht da nicht bzw. liest sich für mich so als muss ich fragen und er darf es mir verbieten. Ich meine aber er darf es nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten.
Weiter unten steht beispielweise
Hier steht es als Grund dafür das ein vorhandener Hund unter diesen Bedingungen abgegeben werden muss.
Beispielweise die Angst eines Nachbarn ist ja aber ein schwer überprüfbarer Grund. Hat der Nachbar Angst oder tut er nur so.
Es geht aber auch anders herum. Beispielweise unsere Nachbarin hatte vor Luke lange Jahre unbegründet Angst obwohl ihre beiden Söhne jeweils einen deutlich größeren Hund (beides DSH und der eine war selbst für einen DSH sehr groß) haben und sie sich jahrelang um einen der beiden gekümmert haben/er bei ihnen in der Wohnung lebte. Wie würde man da entscheiden wenn sie gegen Luke hätte vorgehen wollen. Die Angst war bei ihr definitiv da und nicht nur gespielt.
Interessant find ich auch diesen Punkt
Bei uns ist im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht. Am Fluss wird es stellenweise zwischen Fluss und Damm geduldet, in einigen Teilstücken soll es sogar erlaubt sein aber das ist vor Ort nirgends gekennzeichnet.
https://web.de/magazine/ratgeber/ha...us-rechte-pflichten-haustierbesitzer-33538988
Fand ich teilweise nicht uninteressant.
Komplizierter ist es bei Hunden und Katzen. Ein Vermieter darf in einen Mietvertrag keine Klausel schreiben, wonach Hunde und Katzen in seiner Wohnung grundsätzlich tabu sind.
Wenn er aber hineinschreibt, dass er der Haltung eines solchen größeren Tieres erst zustimmen möchte, bevor es angeschafft wird, muss der Mieter das berücksichtigen.
Hier fände ich es interessant ob der Vermieter mir das dann verbieten darf oder eben nicht. Das steht da nicht bzw. liest sich für mich so als muss ich fragen und er darf es mir verbieten. Ich meine aber er darf es nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten.
Weiter unten steht beispielweise
Das betrifft im Übrigen nicht nur das Bellen, sondern auch andere Dinge, die andere Hausbewohner an einem Tier stören können: Dreck im Treppenhaus oder im Garten, wenn das Tier stinkt oder Nachbarn Angst vor dem Tier haben.
Hier steht es als Grund dafür das ein vorhandener Hund unter diesen Bedingungen abgegeben werden muss.
Beispielweise die Angst eines Nachbarn ist ja aber ein schwer überprüfbarer Grund. Hat der Nachbar Angst oder tut er nur so.
Es geht aber auch anders herum. Beispielweise unsere Nachbarin hatte vor Luke lange Jahre unbegründet Angst obwohl ihre beiden Söhne jeweils einen deutlich größeren Hund (beides DSH und der eine war selbst für einen DSH sehr groß) haben und sie sich jahrelang um einen der beiden gekümmert haben/er bei ihnen in der Wohnung lebte. Wie würde man da entscheiden wenn sie gegen Luke hätte vorgehen wollen. Die Angst war bei ihr definitiv da und nicht nur gespielt.
Interessant find ich auch diesen Punkt
Ist das der Fall, muss die Verwaltung sicherstellen, dass es genügend Flächen gibt, auf denen die Hunde noch frei laufen können.
Bei uns ist im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht. Am Fluss wird es stellenweise zwischen Fluss und Damm geduldet, in einigen Teilstücken soll es sogar erlaubt sein aber das ist vor Ort nirgends gekennzeichnet.