Pets Travel Scheme

Erster Hund
Aussie (2011)
Zweiter Hund
Zwergpudel (2021)
Hallo ihr Lieben,

für die Einreise nach Großbritannien, Irland und einige andere Länder gilt ja das Pet Travel Scheme. Dafür gelten folgende Bedingungen:
1. Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip versehen sein (bevor es gegen die Tollwut geimpft
wird).
2. Dann muss Ihr Haustier gegen die Tollwut geimpft sein, und es müssen regelmäßige
Auffrischimpfungen vorgenommen werden.
3. Nach der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis muss
hervorgehen, dass der Impfstoff dem Tier einen ausreichenden Schutz gegen die Tollwut gibt.
4. Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier nach dem
Vereinigten Königreich verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende amtliche PETSTollwutimpfbescheinigung für Ihr Tier ausgestellt werden (erhältlich beim Amtstierarzt).
5. In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss Ihr Tier gegen Bandwürmer und Zecken
behandelt werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung ausgestellt werden (Ihr
Tierarzt hat diese Bescheinigung vorrätig).

An sich ziemlich einfach und logisch. Aber ich hab' dazu eine Frage:
Der Bluttest muss mindestens sechs Monate vor der Einreise erfolgen. Aber muss er auch maximal sechs Monate vorher erfolgen? Oder könnte ich zB jetzt den Bluttest veranlassen und einfach regelmäßig die Tollwutimpfung wiederholen? Würde das dann auch gelten? Dann könnte ich ja praktisch immer spontan in solche Länder einreisen, da der Test ja nur einmal erfolgen muss ..
Kennt sich da jemand aus? :)
 
hallo,

sofern die blutabnahme mit dem vorgeschriebenen abstand nach der letzten rabies-impfung (unmittelbar danach ist er deutlich höher und darf daher zur beurteilung nicht herangezogen werden) durchgeführt wurde und der titer ausreichend hoch ist, gilt das ergebnis bei einhaltung der vorgeschiebenen abstände ziwschen den auffrischungsimpfungen ein tierleben lang.

durchführen darf die bestimmung in AT ausschließlich die AGES:

Abteilung Virologie
Tollwutantikörperuntersuchung
AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen,
Robert Kochgasse 17
A-2340-Mödling

unter http://www.ages.at/ages/ueber-uns/veterinaermedizin/formulare/tollwut-formulare/ steht auch alles bzgl abgabetage, formular als download usw drin. dann darf man mit der bestätigung über die höhe des titers noch zum amtsTA trappeln und dort wieder ein paar €€ ablegen für die bestätigung ...

LG
andrea
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, aber so wirklich hilft mir das jetzt nicht.
Ich weiß, dass es ein Leben lang gilt, wenn man regelmäßig die Impfung auffrischt.

Wäre es jetzt also zB möglich, dass ich nächste Woche die Auffrischungsimpfung mache, dann zB ein Monat später die Titerbestimmung und dann könnte ich jederzeit (nach den abgelaufen sechs Monaten) einreisen? Oder ist das dann blöd, wenn ich nicht gleich nach den sechs Monate einreise sondern zB erst zwei Jahre später?
(Wenn man versteht was ich meine :D)
 
hallo,

ok, dann hab ich deine frage falsch verstanden. auch recht - zweiter anlauf! :zwinkern2:
nach meinem wissen ist zumindest für GB seit jänner 2012 diese wartefrist von 6 monaten geschichte:

http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/

Bis 31.12.2011 Blutuntersuchung Ja Wartefrist vor der Einreise 6 Monate ab dem Tag der Blutuntersuchung
Ab 01.01.2012 Blutuntersuchung Nein 21 Tage nach der Tollwutimpfung


bei einreise über ein EU-land.

allerdings interpretiere ICH die erklärungen unter

http://ukingermany.fco.gov.uk/resources/de/pdf/5580203/5756472/pets-neu
http://www.defra.gov.uk/news/2011/06/30/new-rules-pet-passports/

"...ist eine Immunisierung gegen Tollwut erforderlich. Eine Befreiung von dieser Vorschrift erfolgt auch dann nicht, wenn Ihr Heimtier eine gültige Tollwutimpfung hat. Auffrischimpfungen müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume durchgeführt werden. Die Dauer der Wartefrist vor der Einreise nach dem Vereinigten Königreich beträgt 21 Tage nach der Erstimpfung. Bei nachfolgenden Einreisen entfällt die Wartefrist, sofern die Tollwut-Auffrischimpfungen auf dem aktuellen Stand sind. Wenn die Impfung in zwei Schritten vorgenommen wurde, gilt die 21-tägige Wartefrist ab dem Datum der zweiten Impfung..."

etwas verwirrend als "egal, WAS in deinem impfpass steht und wann das letzte mal geimpft wurde - es muss 21 tage vor abreise auf jeden fall geimpft werden. wie das zu dem teil mit den "nachfolgenden einreisen" passt...? evtl steh ich ja grad massiv auf der leitung ... :nachdenklich1:

LG
andrea
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach herrje, eigentlich ist das doch kompliziert :D

Das die Bestimmungen geändert wurde, wusste ich gar nicht. Aber das macht die Sache ja an sich einfacher.
Obwohl man da eigentlich ziemlich interpretieren kann.

etwas verwirrend als "egal, WAS in deinem impfpass steht und wann das letzte mal geimpft wurde - es muss 21 tage vor abreise auf jeden fall geimpft werden. wie das zu dem teil mit den "nachfolgenden einreisen" passt...? evtl steh ich ja grad massiv auf der leitung ... :nachdenklich1:

Ich hätte eher gesagt: Heißt das dann, dass ich in den 21 Tagen nachdem geimpft (auch aufgefrischt?) wurde nicht einreisen darf, danach aber schon? Und wenn man mal drinnen war, kann man immer wieder ohne Wartezeit einreisen, sofern die Impfungen regelmäßig erfolgen?
Unabhängig von der letzten Impfung 21 Tage vor der Einreise zu impfen kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dann müsstest du mit etwas Pech den Hund ja zweimal in einer kurzen Zeit impfen lassen?!

Hat vll jemand etwas mehr Durchblick als wir?
 



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