Jagdgesetz bringt Änderungen für Wanderer und Hundehalter in Saarland

Erster Hund
Leelah/ AH
Zweiter Hund
Bonsai/ CC
Dritter Hund
E.T./ Terriermix
http://anti-jagd.blog.de/2014/06/21/saarland-hunde-wald-angeleint-18714620/

Neu im Jagdgesetz ist ein Verbot für Jäger, wildernde Hunde und Katzen erschießen zu dürfen.
[...]
Für eine recht umfassende neue Vorschrift hat er sich allerdings auch selbst in seinem Verband eingesetzt, nämlich die Anleinpflicht für Hunde.
[...]
Insofern werden Hunde, die gehorsam sind und Wildtiere nicht beunruhigen oder gefährden, in ihrer Freiheit auch weiter nicht beschränkt.
 
Blöde Frage, aber wer überprüft die Abrufbarkeit eines Hundes beim Anblick von Wildtieren? Das kann höchsten mal ein zuständiger Jagdpächter durch Zufall sehen.
 
Niemand, deshalb muss ja jetzt auch jeder Hund dort an der Leine bleiben.
Im Gegenzug wird nicht geschossen, wenn ein Hund mal entwischt.
So habe ich den Artikel verstanden.
 
Es muss im Saarland nicht jeder Hund an der Leine bleiben.
Zunächst ist dies nur in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1.3. bis 30.6. vorgeschrieben. Darüberhinaus dürfen Hunde, die zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen, auch in diesem Zeitraum ohne Leine laufen.

§ 33 Abs. 2 des Saarl. Jagdgesetzes neue Fassung:

Beunruhigen von Wild, Störung der Jagdausübung

(1)...

(2) Es ist verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen, die sich nicht verlassen können, unangeleint
laufen zu lassen, außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen. Das Verbot
gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hund von Diensthunde
haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend
gekennzeichnet sind.

(3)...

Allerdings handelt derjenige ordnungswidrig, der einen Hund entgegen § 33 Abs. 2 unangeleint laufen lässt - § 49 Abs. 2 Ziffer 10 Saarl. Jagdgesetz:


10. entgegen § 33 Absatz 2 einen Hund unangeleint laufen lässt;

Die gesamte Vorschrift:

http://www.saarjaeger.de/r3cms/user...etzab01.04.2014Vollfassung28.03.2014.docx.pdf
 
Darüberhinaus dürfen Hunde, die zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen, auch in diesem Zeitraum ohne Leine laufen.
Was auch immer darunter zu verstehen ist.
Mein Hund ist ein Sichtjäger und wenn grad ein Reh den Weg gekreuzt hat, dann fängt er an zu tänzeln. Daher läuft er mit Schleppleine im Wald. Der Abruf klappt immer besser und wenn ich wach und fit bin, dann darf er auch ohne Leine. Gemütlich Blümchen und Bäumchen bestaunend kann ich mit Balou nicht leinenlos durch den Wald, einfach weil ich nicht schnell genug reagiere.
 
Was auch immer darunter zu verstehen ist.
Mein Hund ist ein Sichtjäger und wenn grad ein Reh den Weg gekreuzt hat, dann fängt er an zu tänzeln. Daher läuft er mit Schleppleine im Wald. Der Abruf klappt immer besser und wenn ich wach und fit bin, dann darf er auch ohne Leine. Gemütlich Blümchen und Bäumchen bestaunend kann ich mit Balou nicht leinenlos durch den Wald, einfach weil ich nicht schnell genug reagiere.

Das heißt das Jack und Luke leinenlos laufen dürfen. Selbst jung und gesund haben sie selbst auf Sicht nur minimalen Jagdtrieb gezeigt einer Spur sind beide noch niemals gefolgt, ich glaub die wissen gar nicht was das ist:happy33:. Jetzt alt bzw. krank sollte sich selbst dieses minimalste weiter gegen 0 tendiert haben. Unterholz und Gestrüpp darauf stehen sie eh nicht (außer zum großen Geschäft weil vor allem Luke wird dabei nicht gerne beobachtet). Ansonsten bleiben sie zu zu 100% auf den Wegen solange ich diese ebenfalls nicht verlasse.
 



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