Lichterflug
Gast
Da gibt es nicht viel zu "kennen":
Der Hund ist Frauchen 1 (F 1) gegen ihren Willen abgehauen, also hat sie ihn verloren.
F 2 hat den Hund - der rechtlich keine Sache ist, aber wie eine solche behandelt wird - gefunden (auch dann, wenn er ihr ohne ihr Zutun zugelaufen ist, "gefunden" hat an, wenn man den Besitz erwirbt)
Also gilt das Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Anzeigepflicht beim Verlierer oder - falls der unbekannt ist - bei der Gemeinde.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html
Erstattet man diese Anzeige und meldet sich der Verlierer nicht binnen 6 Monaten erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, also wäre F2 Eigentümerin des Hundes geworden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__973.html
Wohlgemerkt: Nur, wenn sie den Fund bei der Gemeinde angezeigt hätte.
Hat sie dies nicht, kann der Tatbestand der Fundunterschlagung als Unterfall der allgemeinen Unterschlagung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html
in Betracht kommen, F 1 erwirbt kein Eigentum und muss ggf. noch nach Jahren den Hund an den Verlierer - hier F 2 - herausgeben.
Lässt man völlig unwahrscheinliche Geschehensabläufe ausser Betracht, kann es nicht anders gewesen sein.
Auch nach Jahren kann durchaus ein Verlierer noch großes Interesse an einem entlaufenen Hund haben.
Siehe hier, der Dackel Gustav, der vor mehr als 2 Jahren entlaufen ist und immer noch intensiv (über Fb) gesucht wird.
http://wo-ist-gustav.jimdo.com/
Auch hier ist nicht auszuschliessen, dass jemand den Gustav gefunden und den Fund nicht angezeigt hat.
Rechtlich gesehen. Ich bezog mich allerdings auf die Mutmaßungen zu den Empfindungen und Motivationen der Beteiligten, die im Eingangspost geäußert wurden.