Was würdet ihr tun bei Trennung vom Partner

Nehmen wir doch mal ein weniger emotionales Beispiel:

Im Dezember: nimm du das Sofa mit, ich habe eh keinen Platz dafür. (Willenserklärung + Übergabe, nachzulesen im BGB wie du sagst)
Im Mai: ey, ich will das Sofa, bring es nächste Woche her!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr lieben " Klugsch....." lest doch mal nach z.B im BGB
was dort über Eigentumsrechte steht!
Nicht das was euch in den Kram paßt ist auch gleich Recht.
Zum Glück.
Alles hat zwei Seiten.
Ob der EX Eigentum verwirkt hat wäre noch zu klären.
Servus.


Ja - das stimmt schon.

Aber falls ER Klärungsbedarf sieht, soll er halt zum Anwalt /Gericht gehen und das klären lassen.

Von mir würde er den Hund vorerst keinesfalls mehr kriegen...keine Stunde lang...und falls er wirklich vor Gericht gehen sollte, hätte die TE in meinen Augen sehr gute Chancen, den Hund zu kriegen, wenn man sein Verhalten berücksichtigt. Er hat ja zunächst äußerst deutlich gemacht, dass er den Hund nicht mehr haben will.

Also würde ich die evtl. Auseinandersetzung sehr cool auf mich zukommen lassen.
 
Aber falls ER Klärungsbedarf sieht, soll er halt zum Anwalt /Gericht gehen und das klären lassen.

Von mir würde er den Hund vorerst keinesfalls mehr kriegen...keine Stunde lang...und falls er wirklich vor Gericht gehen sollte, hätte die TE in meinen Augen sehr gute Chancen, den Hund zu kriegen, wenn man sein Verhalten berücksichtigt. Er hat ja zunächst äußerst deutlich gemacht, dass er den Hund nicht mehr haben will.

Also würde ich die evtl. Auseinandersetzung sehr cool auf mich zukommen lassen.

Jep, so ist es. Die besseren Karten hat der/die, bei dem/der der Hund physisch ist. Deswegen würde der bei mir keine Sekunde den Hund bekommen.

Die Beteiligten bilden möglicherweise eine Miteigentümergemeinschaft an dem Hund nach § 741 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__741.html

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt das Gericht, zu welchem der Ex-Partner der Hund eine festere Bindung hat, für wen das Tier von Wichtigkeit ist und bei wem es lebt.
Dieses Kriterium ist von entscheidender Bedeutung, da das Tier nach Möglichkeit in seiner vertrauten Umgebung/Wohnung bleiben soll.
Allenfalls müsste die TE einen Teil der Anschaffungskosten bezahlen.

So - und wer hat im Hinblick auf die geschilderten Umstände die allerbesten Karten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unbestritten die TE!
Das Problem ist halt sie hat nicht das letzte Wort.
Nicht das ich ihr den Hund nicht gönnen würde, nur so sind nunmal unsere Gesetze und so manch richterliches Urteil.:frech1:

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Nehmen wir doch mal ein weniger emotionales Beispiel:

Im Dezember: nimm du das Sofa mit, ich habe eh keinen Platz dafür. (Willenserklärung + Übergabe, nachzulesen im BGB wie du sagst)
Im Mai: ey, ich will das Sofa, bring es nächste Woche her!
Naja wenn du nachweislich eine ganz besondere Bindung zum Sofa hast.:smilie_ironie:
:happy33:
 



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