Schutzverträge

Nein, muss sie nicht. Sie könnte sich natürlich selbst dazu verpflichten, muss sie aber nicht. Wie gesagt, der Eigentümer stellt Rechte und Pflichten für den Besitzer auf und dazu kann auch die Übernahme aller Kosten zählen.
 
Bei uns im Schutzvertrag steht auch drin dass ich Tara kastrieren soll. Hat aber keiner nachgefragt und deshalb lass ich das auch.
Ich würd glaub ich wenn ich dagegen wäre und die Tierschutzorga aber penetrant dahinter ist mal den Vertrag prüfen lassen und weiter Zeit schinden.
Ist denn Joshis Mutter kastriert?
 
Viel interessanter wäre wie sich die Orga in dem Schutzvertrag betitelt hat, dann müsste man nicht die ganze Zeit mutmaßen und könnte zu der aktuellen Begebenheit eine klarere und eindeutigere Aussage treffen welche auf diesen speziellen Fall auch zutrifft. :)
 
Wenn sie eine sogennate festgelegte Schutzgebühr bezahlt hat ist sie somit die Eigentümerin, und die Vertragsklausel hält kaum vor gericht stand.


Hier mal ein link.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

Kann mich dem nach den Erkenntnissen, die ich bisher gewinnen konnte im Zuge einiger Internet Recherchen, nur anschliessen. Die Orgas können mehr oder weniger reinschreiben was sie wollen - gerichtlich durchsetzbar sind davon die meisten Sachen NICHT und somit eben auch hinfällig.

Falls jemand Urteile kennt, die andere Rückschlüsse zulassen, bitte hier posten - mir ist allerdings bisher kein einziges bekannt.

Torsten
 
Kann mich dem nach den Erkenntnissen, die ich bisher gewonnen habe, nur anschliessen. Die Orgas können mehr oder weniger reinschreiben was sie wollen - gerichtlich durchsetzbar sind davon die meisten Sachen NICHT und somit eben auch hinfällig.

Falls jemand Urteile kennt, die andere Rückschlüsse zulassen, bitte hier posten - mir ist allerdings bisher kein einziges bekannt.

Torsten

Es ist schlicht und einfach eine Angstmache der Orga´s dem neuen besitzer gegenüber.
Den der großteil beschäftigt sich nicht damit und hat angst wegen geldstrafe oder zwangs abnahme des Tiers und tut dann was sie fordern.
 
Oh Mann, ich schreib jetzt nicht nochmal das Gleiche... :frech4: aber in dem Link von Angi ist jetzt auch nur ein Beispiel genannt da solche Dinge so gut wie nie vor Gericht kommen.

Meine persönliche Meinung dazu: wer sich auf einen Vertrag einlässt der besagt dass der Hund einem nicht "voll und ganz gehört" und dazu noch irgendwelchen Auflagen zustimmt, ist selbst schuld. :D
 
Oh Mann, ich schreib jetzt nicht nochmal das Gleiche... :frech4: aber in dem Link von Angi ist jetzt auch nur ein Beispiel genannt da solche Dinge so gut wie nie vor Gericht kommen.

Meine persönliche Meinung dazu: wer sich auf einen Vertrag einlässt der besagt dass der Hund einem nicht "voll und ganz gehört" und dazu noch irgendwelchen Auflagen zustimmt, ist selbst schuld. :D


Möcht dir jetzt nicht zu nah tretten aber es geht um die Rechtsgültigkeit von verträgen egal wer welche meinung vertritt.

@ torsten habe jetzt Rechtssprechungen gefunden wo es um Katzen,Pony´s ging, die schutzverträge wurden ebenfalls nicht anerkannt.
 
Meine persönliche Meinung dazu: wer sich auf einen Vertrag einlässt der besagt dass der Hund einem nicht "voll und ganz gehört" und dazu noch irgendwelchen Auflagen zustimmt, ist selbst schuld. :D

Also meiner Ansicht nach gibt es laut BGB den Status "nicht voll und ganz gehören" nicht - entweder gehört einem was (Eigentümer), oder eben auch nicht. Alles andere basiert auf mietähnlicher Basis mit klar definierten Laufzeiten.

Torsten
 



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