Benutzer102
Gast
Nein, muss sie nicht. Sie könnte sich natürlich selbst dazu verpflichten, muss sie aber nicht. Wie gesagt, der Eigentümer stellt Rechte und Pflichten für den Besitzer auf und dazu kann auch die Übernahme aller Kosten zählen.
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Wenn sie eine sogennate festgelegte Schutzgebühr bezahlt hat ist sie somit die Eigentümerin, und die Vertragsklausel hält kaum vor gericht stand.
Hier mal ein link.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
Kann mich dem nach den Erkenntnissen, die ich bisher gewonnen habe, nur anschliessen. Die Orgas können mehr oder weniger reinschreiben was sie wollen - gerichtlich durchsetzbar sind davon die meisten Sachen NICHT und somit eben auch hinfällig.
Falls jemand Urteile kennt, die andere Rückschlüsse zulassen, bitte hier posten - mir ist allerdings bisher kein einziges bekannt.
Torsten
Oh Mann, ich schreib jetzt nicht nochmal das Gleiche... :frech4: aber in dem Link von Angi ist jetzt auch nur ein Beispiel genannt da solche Dinge so gut wie nie vor Gericht kommen.
Meine persönliche Meinung dazu: wer sich auf einen Vertrag einlässt der besagt dass der Hund einem nicht "voll und ganz gehört" und dazu noch irgendwelchen Auflagen zustimmt, ist selbst schuld.
Meine persönliche Meinung dazu: wer sich auf einen Vertrag einlässt der besagt dass der Hund einem nicht "voll und ganz gehört" und dazu noch irgendwelchen Auflagen zustimmt, ist selbst schuld.