Rechtliche Frage!!!

Das deutsche Rechtssystem macht schon des öfteren den Eindruck das es dringend nochmal überholt werden müsste!

Wir hatten den Fall nämlich gestern...der Nachbar hatte Besuch (Geburtstagsfeier) und natürlich waren alles etwas angetüttelt. Als die Feiergesellschaft dann spazieren gegangen ist, haben sie doch gemeint erstmal unsere Hunde anfassen zu wollen. Das Problem ist nur, das ich zwar weiß das Shari und Donna nix tun würden, aber bei Diego leg ich da meine Hand nicht mehr ins Feuer, wenn ich nicht dabei bin. Seitdem wir das Haus haben und erst recht seitdem unser kleiner Zwerg auf der Welt ist, legt Diego einen richtigen Beschützerinstinkt an den Tag.

Alles kontrollierbar und abrufbar bei ihm, solange ich mit draussen bin, aber ich weiß eben nicht wie er reagiert, wenn er allein in so eine Situation kommen würde!?
 
Hallo,

ein Warnschild entbindet mich nicht von der Pflicht, für Schäden aufzukommen, die mein Hund verursacht. Ob eigenes Grundstück oder nicht.

Aber der Gartenzaun alleine reicht da nicht aus.

Selbst der Einbrecher, der durch die Terassentür einsteigt und vom Hund gebissen wird, darf Anzeige erstatten. Komisches Rechtsverständnis, ist aber so.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

Hallo Betty,

das was Du sagst ist zunächst einmal richtig. Selbstverständlich entbindet weder Schild noch Zaun von der sogenannten Gefährdungshaftung und selbstverständlich bleibt es jedem/jeder unbenommen Strafantrag zu stellen bzw. Strafanzeige zu erstatten.
Nur, wenn jemand trotz des Schildes auf ein Grundstück geht, wenn jemand über einen Zaun steigt ist nach gängiger Rechtsauffassung Vorsatz anzunehmen und es wird davon ausgegangen das der/die betreffende eine Eigengefährdung billigend in Kauf nimmt. Wie gesagt, eine Versicherung wird sich dann mit dem/der Person auseinandersetzen.

Hallo Nostraventjo,

YEPP ich verstehe diesen freiheitlich demokratischen RECHTSstaat schon lange nicht mehr. Rechtsnorm ist per se ad acta gelegt, Gesetze werden in Willkür gebrochen und hingebogen und so manche(r) wähnt sich außerhalb jeder Norm.....Wenn er dann GUT vom BERG kullert ist das Gejammer groß.
(sorry ist off-topic mußte aber aus mir raus)

staatstragende Grüße von Jürgen
 
In Deutschland ist IMMER der Halter schuld, solange er nicht beweisen kann, das er alles getan hat , die Situation zu vermeiden.

In deinem Fall heißt das: Den Zaun so hoch und dicht machen das man nicht rein kann, ansonsten bist du voll Haftbar und wirst die Schuld bekommen.

Es gibt Ausnahmen wo der Richter sagt selber schuld, das ist aber so gut wie ausgeschloßen.

Den Punkt von Jürgen kann ich aus der Praxis nicht bestätigen.

Dreh und Angelpunkt ist: Wurde alles getan um eine Situation zu vermeiden. Und ein Schild reicht nicht aus.

Es könnte jemand sein, der nicht lesen kann, der sehbehindert ist, die Sprache nicht spricht etc. Ein Schild ist nicht ausreichend.
 
Ist ja eigentlich schon beantwortet ;)
Wird aber auch immer wieder gesagt: Ein Schild (egal was drauf steht) entbindet definitiv nicht von den normalen Hundehalterpflichten, defacto hat das Schild in dieser Richtung also keinen Nutzen.

Über die Sinnhaftigkeit der deutschen Gesetze muss man denke ich nicht viel sagen :happy4:
Es gibt ein Gesetzt bzw. eine Verordnung (oder sowas in der Art), das besagt, dass ein Hundehaufen auf einer Wiese nicht in das Eigentum des Wiesenbesitzers übergeht, da der Haufen eine bewegliche Sache bleibt.

Ich denke dazu ist nichts zu ergänzen :winken5:
 
Hier ein Urtel vom LG Memmingen, Az. 1 S 2081/93
Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen.
Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.

Gruß Dieter
 
Hier in Ungarn ist das anders.Hast du ein Schild dran,daß da ein Hund ist,bist du auf der sicheren Seite und wer trotzdem das Grundstück betritt,ist selber Schuld.Die Ungarn würden nie ein Grundstück unaufgefordert betreten,wenn keine Klingel,rufen sie am Tor.L.G.Petra
 



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