Rechtliche Frage!!!

Erster Hund
Diego / Labrador-Doberman
Zweiter Hund
Shari / SchHund-AmStaff
Dritter Hund
Donna / SharPei-AmStaff
Ich hätte da mal eine rechtliche Frage!

Wie verhält es sich, wenn man Warnschilder an seinem Grundstück hat "Vorsicht bissiger Hund" und es kommt nun doch mal jemand, der meint trotzdem durch/über den Zaun fassen zu müssen oder gar ohne Aufforderung ins Grundstück zu kommen und der dort lebende Hund beisst zu?
(Davon mal abgesehen, das er, wenn er unaufgefordert das Grundstück betritt, Hausfriedensbruch begehen würde.)

Kennt isch jemand damit aus? Würde mich mal interessieren!
 
Ich kenn die österreichische Rechtslage und daher würde mich die deutsche auch interessieren ja.

Bin gespannt, ob sich jemand damit befasst hat. :)
 
oh dass würd mich auch intressiern .. bei uns meinen die touris nämlich sie müssten oben vom wald aus übern gartenzaun steigen umd ann durch den garten zu laufen damit sie wieder auf die normale straße kommen :frech1:
 
Hallo DogMuddie,

dies läßt sich leider nicht bis ins letzte exakt beantworten.
Generell gilt: wer Hausfriedensbruch begeht ist im weiteren Sinne für die Folgen dieses Tuns verantwortlich. Flapsig gesagt: selber Schuld.:frech3:
Nur ob und in wieweit sich im Falle eines Zivilprozesses ein Richter dieser Grundhaltung anschließt bleibt in sein Ermessen gestellt. Wie in allem: von Gericht bekommt man nicht Recht sondern ein Urteil......
Jeder Hundehalter ist für das was sein Hund tut und läßt formaljuristisch haftbar. Es empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung zu haben, einen Beißvorfall immer dieser zu melden und in dem von Dir geschilderten Kontext unbedingt Strafantrag zu stellen und Strafanzeige zu erstatten. Dies wegen Hausfriedensbruch. Das weitere kann ggf. die Versicherung übernehmen, sie ist verpflichtet Sachverhalte zu prüften und Forderungen so sie unstatthaft sind abzuweisen.
Ich hoffe dies hilft Dir ein bißchen weiter.

legale Grüße von Jürgen
 
Danke für die ausführliche Antwort Jürgen!!! :)
 
Hallo DogMuddie,

:danke: es war mir ein Vergnügen.:girllove:

Im Zweifel kann sicherlich ein Jurist in diesem detailiertere Auskunft geben. Weder bin ich einer noch maße ich mir an Rechtsrat zu erteilen, es ist lediglich eine nach bestem Wissen und Gewissen gegebene Laienmeinung.

laienhafte Grüße von Jürgen
 
Hallo,

ein Warnschild entbindet mich nicht von der Pflicht, für Schäden aufzukommen, die mein Hund verursacht. Ob eigenes Grundstück oder nicht.

Aber der Gartenzaun alleine reicht da nicht aus.

Selbst der Einbrecher, der durch die Terassentür einsteigt und vom Hund gebissen wird, darf Anzeige erstatten. Komisches Rechtsverständnis, ist aber so.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
wie dumm is dass denn bitte ?! :wuetend2:
wenn schon da steht dass da n hund drin ist oder wenn wer einbricht is man doch selber schuld
 
Sehe ich genauso :D
Aber es gibt einige Gesetze, die MUSS man nicht verstehen.... :wuetend2:

na ich hoff dann doch dass maggy keinen beißt .. wie schon geschrieben laufen hier öfter mal welche ohne erlaubnis nur unser grundstück ! :wut:
 



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