Neue Tierschutzregelungen in der Schweiz

Per 1.1.2014 hat die Schweiz ihre Tierschutzverordnung geändert und nun sind sowohl Zughalsbänder ohne Stopp, Stachelhalsbänder und andere Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen ausdrücklich verboten.


Art. 73 Umgang mit Hunden

1 Aufzucht und Erziehung der Hunde sowie der Umgang mit ihnen müssen die Sozialisierung gegenüber Artgenossen und Menschen sowie die Gewöhnung an die Umwelt gewährleisten. Für Nutzhunde ist die Sozialisierung dem Einsatzzweck anzupassen.

2 Massnahmen zur Korrektur des Verhaltens von Hunden müssen der Situation angepasst erfolgen. Verboten sind:

a. Strafschüsse;

b. das Verwenden von:

1. Zughalsbändern ohne Stopp,
2. Stachelhalsbändern,
3. anderen Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen;

c. übermässige Härte, wie das Schlagen mit harten Gegenständen. 1

3 Zum Ziehen dürfen nur geeignete Hunde verwendet werden. Ungeeignet sind insbesondere kranke, hochträchtige oder säugende Tiere. Die Hunde sind in geeignete Geschirre einzuspannen.

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1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Okt. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3709).

Finde ich gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja die Schweiz und Österreich haben ein besseres Tierschutzgesetz.
Warum in Deutschland noch keine klare Formulierung allein was die Kastration betrifft existiert verstehe ich nicht.
Auf der anderen Seite muß auch kein Mensch diese Dinge verwenden. Menschen mit guten Charakter nehmen das eh nicht her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt es dann im Umkehrschluss, dass

a. Strafschüsse;

b. das Verwenden von:

1. Zughalsbändern ohne Stopp,
2. Stachelhalsbändern,
3. anderen Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen;

c. übermässige Härte, wie das Schlagen mit harten Gegenständen.

bis 2014 erlaubt waren?

Was bitte sind Strafschüsse???
 
Hallo,

Hundeerziehung vor 100 Jahren

Der Strafschuss

«Die moralische Wirkung des Strafschusses ist eine überraschende. Sie beruht auf der Fernwirkung und flößt dem Hund eine ehrfurchtsvolle Scheu vor dem Dresseur ein; denn dass dieser ihn zu strafen, und zwar empfindlicher denn je zu strafen vermag, wenn er außerhalb des Bereiches der Korallenleine und der Ledergerte sich befindet, das hat er bisher nicht gewusst.

Für den Strafschuß gelten folgende Regeln: ...

3. Niemals schieße man anders auf den Hund als genau spitz von hinten
4. Sofort nach dem Strafschuß ist der Hund heranzupfeifen,
anzuleinen und energisch mit Korallen und Peitsche abzustrafen,
damit er auch sicher ist, dass der Schuß ihm gegolten hat.»

http://www.luckydog-berlin.de/schule/hundeschule.html

Strafschüsse werden (wurden) bei der Abrichtung von Jagdhunden eingesetzt. Es wurde direkt auf den Hund geschossen, ohne ihn zu treffen (was nicht immer gelang), wenn er z.B. vom Wild nicht abrufbar war. Mit einem Helfer hat man den Strafschuß auch mit Zwille und Steinen "nachgestellt", indem der Helfer damit auf den Hund schoß.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Die entsprechenden Halsbänder waren bislang nicht per se verboten, lediglich die quälerische Anwendung war nicht erlaubt.
So ist die Rechtslage derzeit auch in der BRD.

Und es gab - und gibt in der BRD - immer Beweis- und Auslegungsschwierigkeiten beim Vollzug des Gesetzes (war der Ruck am Stachelhalsband nun "schmerzhaft" oder nur "unangenehm"?).

Jetzt, wo die Dinger an sich verboten sind, am Hund also nichts zu suchen haben, ist die Überwachung einfacher. Es kommt nicht mehr darauf an, wie das Halsband angewendet wird.

Strafschüsse sind Schüsse, die auf den Hund abgegeben werden um ihn zu bestrafen oder ein Kommando durchzusetzen. Dazu werden leichte Kaliber - z.B. Luftdruckwaffen - eingesetzt oder bei Jagdhunden auf größere Entfernungen auch Schrotpatronen.

Ich denke allerdings nicht, dass sowas heute noch häufig vorkommt, von pathologischen Idioten, die es immer und überall gibt, mal abgesehen.
Gerade bei den Jägern - zumindest den bundesdeutschen - hat sich doch in den letzten Jahren die Ausbildung von Jagdhunden deutlich geändert und mehr und mehr fliessen moderne Erkenntnisse in die Ausbildung ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt, wo die Dinger an sich verboten sind, am Hund also nichts zu suchen haben, ist die Überwachung einfacher. Es kommt nicht mehr darauf an, wie das Halsband angewendet wird.

Hallo,

leider erstmal nur in der Schweiz. Sollte man sich hier ein Beispiel dran nehmen (wie auch in so manch anderen Dingen, in denen die Schweiz es in meinen Augen richtig macht).

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Ja Betty, sollte man.
Vor allem für diese dünnen Zughalsbänder ohne Stopp, die so unauffällig - gerne auch von unserem Freund Cesar - angewendet werden können.
 



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