Bei stark nachgefragten Rassen und Preisen von bis zu 1.800,-- € für Welpen besteht immer die Gefahr, dass Züchter nicht allein um den Erhalt und der Förderung der Rasse willen - also vornehmlich aus ideellen Gründen - züchten.
Vielmehr lassen sie sich mindestens auch von finanziellen Erwägungen leiten und produzieren somit hohe Welpenzahlen.
Der Labradorclub Deutschland (LCD) im VDH hat sich daher letztes Jahr im Juni mit 2/3-Votum der Mitgliederversammlung entschlossen, in seine Zuchtordnung eine Beschränkung auf höchstens 4 Würfe/Jahr pro Zuchtstätte aufzunehmen.
An sich ein lobenswerter Gedanke, der auch von den sonst auf die Zuchthündinnen bezogenen üblichen Schonfristen und Wurfbeschränkungen abweicht.
Dagegen wurde geklagt und das Landgericht Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 7.2.2017 die Rechtmäßigkeit der vereinsrechtlichen Zuchtbeschränkung bestätigt.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2017/25_O_227_16_Urteil_20170207.html
Der unterlegene - sich u.a. in seiner unternehmerischen Handlungsfreiheit beeinträchtigt sehende - Kläger sieht das sicherlich anders, aber ich finde die Entscheidung gut und hoffe, dass noch weitere Zuchtvereine nachziehen. Zumal die Rechtslage vorerst geklärt ist.
Vielmehr lassen sie sich mindestens auch von finanziellen Erwägungen leiten und produzieren somit hohe Welpenzahlen.
Der Labradorclub Deutschland (LCD) im VDH hat sich daher letztes Jahr im Juni mit 2/3-Votum der Mitgliederversammlung entschlossen, in seine Zuchtordnung eine Beschränkung auf höchstens 4 Würfe/Jahr pro Zuchtstätte aufzunehmen.
An sich ein lobenswerter Gedanke, der auch von den sonst auf die Zuchthündinnen bezogenen üblichen Schonfristen und Wurfbeschränkungen abweicht.
Dagegen wurde geklagt und das Landgericht Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 7.2.2017 die Rechtmäßigkeit der vereinsrechtlichen Zuchtbeschränkung bestätigt.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2017/25_O_227_16_Urteil_20170207.html
Der unterlegene - sich u.a. in seiner unternehmerischen Handlungsfreiheit beeinträchtigt sehende - Kläger sieht das sicherlich anders, aber ich finde die Entscheidung gut und hoffe, dass noch weitere Zuchtvereine nachziehen. Zumal die Rechtslage vorerst geklärt ist.
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