Hund vom Ordnungsamt weggenommen

Erster Hund
Cakir American bully
Hallo Leute ich habe mir aus Holland letzten Samstag einen American bully gekauft der is 11 Wochen alt ich habe ihn gegen Tollwut impfen lassen und vorgestern kam das Ordnungsamt und hat ihn mitgenommen weil er in Quarantäne muss er soll vier Wochen dort bleiben weil er mit 12 Wochen nochmal geimpft wird und dann 21 Tage tage abwarten muss.das Problem ist die wollen mir den Hund dann auch nicht zurückgeben weil die Rasse bestimmt werden muss laut Gesetz.wenn ich ihn nicht zurückbekomme kommt er ins Tierheim und wird von da aus weitervermittelt an jemanden anderen was ich total paradox finde.hat jemand Ahnung wie ich vorgehen kann beim Ordnungsamt war ich auch schon und die ganzen Papiere von ihm habe ich auch Stammbaum eu Pass etc.ich habe auch über viele Züchter und Hundehalter in Deutschland recherchiert die auch einen bully haben und bei denen sind keine Probleme aufgetreten die haben ihren Hund als Paragraph 10durchbekommen ohne Auflagen.das sind auch die liebsten Hunde besonders gegenüber Kindern die lassen sich kaum aus der Ruhe bringen.ich bin ratlos und will mein Baby wieder haben ich habe ihn auch schon für die Sachkunde Prüfung und bei der Hundeschule angemeldet und seinen nächsten Impftermine hatte ich auch schon
 
Normalerweise darfst du einen Hund ohne Tollwutimpfung gar nicht nach Deutschland einführen. Und die Tollwutimpfung darf erst ab der 12. Woche gegeben werden. Dann muss man aber noch mal zwei Wochen oder so warten und dann dürftest du den Hund erst nach Deutschland bringen. Andernfalls muss er nämlich wirklich in Quarantäne.

Mit den Listenhundbestimmungen kenne ich mich leider nicht aus. Aus welchen bundesland kommst du denn?

So, nochmal schlau gemacht: Ein American Bully ist wohl eine Mischung aus Pitbull und Staffordshire etc? Für diese Hunde gilt ein gesetzliches Einfuhrverbot.
Deswegen muss zunächst auch erst mal die Rasse bestimmt werden und wenn eben Pitbull, Staffordshire oder Bullterrier mit drin ist. Denn dann ist die Einfuhr in die bundesländer verboten, die eine Gefährlichkeit der Rasse annehmen. Dazu gehört wohl auch NRW.

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...faehrliche-Hunde/gefaehrliche_hunde_node.html

Wenn du Pech hast, wirst du den Hund auch nicht zurück bekommen.

Und auch wenn jetzt wieder viele schimpfen....aber warum muss es unbedingt ein Listenhund oder Listenhundmix sein, wenn kleine Kinder im Haus sind?
Ich weiß, geht mich nichts an....musst mir auch nicht beantworten. Da ich aber selber Mutter bin, habe ich da halt immer etwas Bauchweh dabei
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit der Sicherstellung des Hundes (mangelnder Impfschutz beim Verbringen in die BRD) hat das Ordnungsamt Recht.
Das Tier wird also bis zur Vollendung der 15ten Lebenswoche in Quarantäne verbringen müssen und Du wirst die Kosten dafür zu zahlen haben.

Ich weiss jetzt nicht, ob der "American Bully" in NRW auf einer Rasseliste steht und ob man dort für solche Tiere eine Haltungserlaubnis benötigt.

Am besten wendest Du Dich dazu an einen Anwalt, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt.

Du hast doch sicherlich ein Schriftstück von der Ordnungsbehörde, eine Ordnungsverfügung oder doch zumindest eine "Quittung" über die Sicherstellung.
 
Das ist ein American bully ist keine Bulldogge das ist die neue Mode Rasse aus Amerika und das ist ja das Problem der ist weder Paragraph 3 noch Paragraph 10 und deswegen wollen die den weintest auch machen nur was ich nicht verstehe die haben zu mir gesagt wenn er vom Gesicht einem American Bulldog ähnelt kriegen wir ihn wenn er einem pitbull ähnelt kriegen wir ihn nicht.dann kommt er ins Tierheim und von da aus wird er an jemanden anderen vermittelt.das ist doch purer Schwachsinn, es würde wohl darum gehen dass wenn der Hund aus dem Tierheim geholt wird würde er im Interesse der Öffentlichkeit liegen und wäre somit erlaubt
 
Nochmal: Wende Dich an einen versierten Verwaltungsrechtler und diskutiere mit dem die Frage, ob die Behörde so einfach einen American Bully für einen Pitbull halten darf, obwohl Du ja einen Herkunftsnachweis über das Tier als eben American Bully hast.
Und weiter die Frage, inwieweit der Phänotyp des Hundes eine Rolle spielt und ab wann dadurch etwas beurteilt werden kann. Und was mit dem Hund bis dahin geschieht und wer dafür die Kosten zahlt.
 
Das ist ein American bully ist keine Bulldogge das ist die neue Mode Rasse aus Amerika und das ist ja das Problem der ist weder Paragraph 3 noch Paragraph 10 und deswegen wollen die den weintest auch machen nur was ich nicht verstehe die haben zu mir gesagt wenn er vom Gesicht einem American Bulldog ähnelt kriegen wir ihn wenn er einem pitbull ähnelt kriegen wir ihn nicht.dann kommt er ins Tierheim und von da aus wird er an jemanden anderen vermittelt.das ist doch purer Schwachsinn, es würde wohl darum gehen dass wenn der Hund aus dem Tierheim geholt wird würde er im Interesse der Öffentlichkeit liegen und wäre somit erlaubt

Ich denke nicht, dass es darum geht, wie er nach außen aussieht, sondern was genetisch in ihm steckt.

- - - Aktualisiert - - -

Hier nochmal die Zollbestimmung, falls du meinen ersten Post nicht mehr gelesen hast:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Gefaehrliche-Hunde/gefaehrliche_hunde_node.html

Ein American Bully ist doch eine Kreuzung aus einer oder mehrerer dieser 4 genannten Hunde oder?
 
Naja ein American Bully ist ja nicht wirklich eine anerkannte Rasse, sondern eine Mischung aus Pit, Staff, verschiedene Molossertypen, etc.

Da das deutsche Gesetz recht klar sagt, dass weder Staff, noch Pit, noch Mischlinge daraus, eingeführt werden dürfen, ist das schon recht nachvollziehbar... :denken24:

Abgesehen davon wär's schon nett, GERADE wenn man sich solche Hunde holen muss, sich vorher zu informieren wie die Rechtslage (auch bezügl. TW Impfung) aussieht. :denken24:
 
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Naja ein American Bully ist ja nicht wirklich eine anerkannte Rasse, sondern eine Mischung aus Pit, Staff, verschiedene Molossertypen, etc.

Da das deutsche Gesetz recht klar sagt, dass weder Staff, noch Pit, noch Mischlinge daraus, eingeführt werden dürfen, ist das schon recht nachvollziehbar... :denken24:

Abgesehen davon wär's schon nett, GERADE wenn man sich solche Hunde holen muss, sich vorher zu informieren wie die Rechtslage (auch bezügl. TW Impfung) aussieht. :denken24:

:zustimmung:


Normalerweise darfst du einen Hund ohne Tollwutimpfung gar nicht nach Deutschland einführen. Und die Tollwutimpfung darf erst ab der 12. Woche gegeben werden. Dann muss man aber noch mal zwei Wochen oder so warten und dann dürftest du den Hund erst nach Deutschland bringen. Andernfalls muss er nämlich wirklich in Quarantäne.

Mit den Listenhundbestimmungen kenne ich mich leider nicht aus. Aus welchen bundesland kommst du denn?

So, nochmal schlau gemacht: Ein American Bully ist wohl eine Mischung aus Pitbull und Staffordshire etc? Für diese Hunde gilt ein gesetzliches Einfuhrverbot.
Deswegen muss zunächst auch erst mal die Rasse bestimmt werden und wenn eben Pitbull, Staffordshire oder Bullterrier mit drin ist. Denn dann ist die Einfuhr in die bundesländer verboten, die eine Gefährlichkeit der Rasse annehmen. Dazu gehört wohl auch NRW.

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...unde_node.html




"Und auch wenn jetzt wieder viele schimpfen....aber warum muss es unbedingt ein Listenhund oder Listenhundmix sein, wenn kleine Kinder im Haus sind?
Ich weiß, geht mich nichts an....musst mir auch nicht beantworten. Da ich aber selber Mutter bin, habe ich da halt immer etwas Bauchweh dabei "

Der wird DEN kleinen Kindern im Haus nichts tun, im Gegenteil !

Und mir tut der kleine Finger weh !
So ein liiiieeber Hund sprang mich mal an. Ich schrieb davon !
Und wenn jetzt viele schimpfen, dann auch mit mir !
Denn
"Wenn du Pech hast, wirst du den Hund auch nicht zurück bekommen."
Und hoffe Du hast Pech, daß wäre das Glück für Andere !

Tut mir Leid
Wenn ich das ganze Prozedura lese, drängt sich mir der Verdacht auf,
da hat jemand seine HAUSAUFGABEN nicht richtig gemacht, so blauäügig darf man als LH Besitzer nicht sein und glaube einmal das die Behörden es ähnlich sehen.
 
Da ich aber selber Mutter bin, habe ich da halt immer etwas Bauchweh dabei

Das müsstest Du dann aber bei jedem Hund haben,allein die Rasse macht noch keinen gefährlichen Hund...theoretisch kann jeder Chihuahua oder jede sonstige,als sanftmütig beschriebene Rasse zum gefährlichen Hund werden...natürlich muss man zugeben,daß es Rassen/Mischlinge gibt,die aufgrund ihrer ursprünglichen Verwendung,Grösse,Körperbau ,Beisskraft usw.dem Menschen wesentlich gefährlicher werden können,als andere,geht man jetzt von genau den gleichen Vorraussetzungen bzw,genau dem gleichen Vorkommnis aus,einmal mit einem Chihuahua,einmal mit einem,keine Ahnung,ich sag jetzt nur als Beispiel,Schäferhund,wird der Schäferhund logischerweise mehr Schaden anrichten.
Aber im Endeffekt hängt es von sovielen Faktoren ab wie ein Hund wird,dass man es nicht von der Rasse abhängig machen kann...so gesehen dürfte sich dann jede Familie mit Kindern nur einen ganz winzigen Hund anschaffen,der auf keinen Fall Schaden anrichten kann.

Ich sehe es so,daß man generell Kinder niemals mit einem Hund alleine lässt,weil jeder wirklich liebe und treudoofe Familiehund Schmerzen haben kann,eine unentdeckte Krankheit haben kann,oder einfach mal unabsichtlich so grob von einem Kind angefasst werden kann,daß er sich vergisst...und schon ist es passiert.
 
Das müsstest Du dann aber bei jedem Hund haben,allein die Rasse macht noch keinen gefährlichen Hund...theoretisch kann jeder Chihuahua oder jede sonstige,als sanftmütig beschriebene Rasse zum gefährlichen Hund werden...natürlich muss man zugeben,daß es Rassen/Mischlinge gibt,die aufgrund ihrer ursprünglichen Verwendung,Grösse,Körperbau ,Beisskraft usw.dem Menschen wesentlich gefährlicher werden können,als andere,geht man jetzt von genau den gleichen Vorraussetzungen bzw,genau dem gleichen Vorkommnis aus,einmal mit einem Chihuahua,einmal mit einem,keine Ahnung,ich sag jetzt nur als Beispiel,Schäferhund,wird der Schäferhund logischerweise mehr Schaden anrichten.
Aber im Endeffekt hängt es von sovielen Faktoren ab wie ein Hund wird,dass man es nicht von der Rasse abhängig machen kann...so gesehen dürfte sich dann jede Familie mit Kindern nur einen ganz winzigen Hund anschaffen,der auf keinen Fall Schaden anrichten kann.

Ich sehe es so,daß man generell Kinder niemals mit einem Hund alleine lässt,weil jeder wirklich liebe und treudoofe Familiehund Schmerzen haben kann,eine unentdeckte Krankheit haben kann,oder einfach mal unabsichtlich so grob von einem Kind angefasst werden kann,daß er sich vergisst...und schon ist es passiert.

Genau so sehe ich das auch ich habe la geht über die Charakter Eigenschaften recherchiert und auch mit erfahrenen Besitzern geredet und mir danach erst den Hund angeschafft ich habe nur die kleine Lücke übersehen aber meine Kinder sind mir auch das wichtigste auf der Welt aber ich kann es einfach nicht verstehen und akzeptieren dass er mir weggenommen wird und da n durch das Tierreich an andere vermittelt wird. Ich habe das Gefühl, dass das OA meinen Hund Einfach h weiterverkauft um selber davon zu profitieren
 



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