- Erster Hund
- Thai Bangkaew
- Zweiter Hund
- Thai Bangkaew
- Dritter Hund
- Thai Bangkaew
- Vierter Hund
- Thai Bangkaew
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"Ganz einfach, ist der Richter selber Häuslebesitzer kann seine Urteilsfindung ganz anders ausfallen als wenn er selber Mieter ist"
ganz genau so ist es, hier hat mal ein Staatsanwalt das höchst Mass von 25 Jahre für einen Tierquäler gefordert, der Staatsanwalt war und ist, selbst Hundezüchter von Pomeranian Spitzen, um den Hund um den es in der Verhandlung ging das war eine Hochtragende Bangkaew Hündin.
Der Halter kam Angetrunken heim und hat seine Frau geschlagen und da hat die Hündin ihn Gebissen.
Ich konnte mir damals das schon sehr gut Vorstellen wie die Hündin an den gegangen ist, denn bei der Rasse ist es keine Seltenheit das sich schon im Welpen alter Rauskristallisiert, was später mal Frauen oder Männer-Hunde gibt und das war eben ein Typischer Frauen-Hund, Rüden gehen da noch, aber Hündinnen wenn die ihre Bezugsperson verteidigen, da Beißen die nicht nur, sondern die wollen Töten, da ich die Rasse ja selber habe wusste ich auch von was damals die Rede war denn bei der Verhandlung war ich zwei Tage voll dabei.
Also der Typ kam Heim hat seine Frau wegen Essen was noch nicht Fertig war geschlagen die Hündin hat ihr Frauchen verteidigt, aber der Typ konnte Sie am Halsband packen, ist mit ihr in den Garten und hat sie da an einem Baum aufgehangen, aber mal davon Abgesehen das der Hündin das passiert ist das war die folge von Unwissenheit denn die war ja erst 3 Jahre alt, einer älteren Erfahrenen Hündin wäre das nie passiert denn auf den Hals und die Beine, da achten bei jeden Kampf bangkaews sehr genau drauf das der Gegner nie dahin kommt.
Und jetzt kommts der Richter selbst Halter von mehreren Bangkaews hat die Sache dann ganz Abgerundet,, nach dem Polizei und Tierarzt am Tatort waren wollte der Tierarzt versuchen die Welpen zu Retten in dem Er die Hündin mit in seine Praxis genommen hat und mit einen Kaiserschnitt die Welpen so geholt hat,, aber die waren auch schon Tot und da es 5 Welpen waren,, da war der Richter der Meinung das für 6 fachen Tiermord 25 Jahre nicht Reichen würden, da gab es dann für jeden Welpen, noch Mals einen Zuschlag von 5 Jahren dazu, also mit 50 Jahren war dieser Typ Recht gut Bedient.
Einspruch oder gute Führung, gibt es bei Tierquälerei hier nicht !