Mir wurde gesagt, der der Ausschluss der "gewerblichen Dritthütung" nicht bedeutet, dass man seinen Hund nicht einem Tiersitter überlassen darf bzw. dieser dann unversichert ist. Sondern nur, dass bei einem selbst keine anderen Hunde mit versichert wären.
Ja, hab ich oben ja gesagt. Du kannst eine gewerbliche Tätigkeit nicht über die Privathaftpflichtung abdecken. Die Privathaftpflicht schliesst das Gewerberisiko aus.
Aber da müsste ich wirklich nochmal meine Versicherung explizit fragen.
Ja, mach das. Sicher ist sicher.
Wenn damit "Dein" gewerbliches Risiko ausgeschlossen ist, ist das für Dich so lange Latte, wie Du eben keine gewerbliche/gewerbsmäßige Hundesitterei betreibst.
Nochmal zu dem Beispiel mit der Rentnerin/Schülerin und der Möglichkeit, dass ich dann komplett in der Haftung stehen würde.
Es gibt ja drei Varianten:
1. Ich bezahle nichts und bei einem Schaden würde meine Hundehaftpflicht greifen.
Jep. Verlass Dich aber nicht zu sehr auf diese Gefälligkeitsverhältnisse. Die Grenze zur vertraglichen Beziehung ist sehr niedrig, z.B. auch dann, wenn dieses Gefälligkeitsverhältnis regelmäßig ist und lange andauert.
2. Ich bezahle ""etwas und die Schülerin/Rentnerin würden beim Schaden angeben, dass ich etwas bezahle. Meine Hundehaftpflicht greift nicht. Nur WIESO sollte die Schülerin/Rentnerin diese Aussage an die Versicherung geben? DEN die Schülerin/Rentnerin würden neben mir AUCH MITHAFTEN! Und wenn die gar keine Versicherung haben - wovon ich mal ausgehe - dann wäre das für die ja ziemlich blöde. Oder sehe ich hier was falsch?
Jein. Grundsätzlich haften zwar Tierhüter und Tierhalter als Gesamtschuldner, der Tierhüter jedoch nur dann, wenn er/sie den Schaden schuldhaft verursacht hat, also vorsätzlich und fahrlässig gehandelt oder unterlassen hat.
Springt also der ansonsten kreuzbrave angeleinte Hund ebenso unerwartet wie plötzlich einen Passanten an und beisst den ins Bein, kann der Tierhüter nichts dafür und haftet auch nicht. Du als Halter kannst da auch nichts für, haftest aber trotzdem aufgrund der (verschuldensunabhängigen) Gefährdungshaftung.
Du solltest nicht fragen, wieso oder weshalb Mitmenschen was machen oder eben was nicht machen. Die handeln oft derart irrational, dass man es kaum glauben mag. Die Oma/Schülerin fragt jemanden, der ist das so empfiehlt. Oder die geht zur Versicherung, lässt das Formular dort ausfüllen und antwortet brav "ja, ich mach das schon 6 Monate und krieg 5 Euro die Stunde" oder oder oder.
Sicher, in der Realität spricht man sich wahrscheinlich ab. Aber das ist - bei Konflikten - nicht immer möglich.
Ausserdem kann man eine existenzielle Frage nicht zum Gegenstand irgendwelcher künftiger - dazu noch emotionaler und problematischer Absprachen machen. Denk nur mal dran, dass ein erheblicher Verkehrsunfall verursacht wurde, bei dem Dein Hund auch erheblich verletzt wurde. Der Hüter ist der Auffassung, ihn trage keine Schuld und Du siehst das aber völlig anders.
3. Ich bezahle einen gewerblichen Service und im Schadensfall müssen wir beide gesamtschuldnerisch haften.
Grundsätzlich ja, es sei denn, der Hüter hat nicht schuldhaft gehandelt oder unterlassen. Dann muss er nicht haften und ist raus.
Meine Versicherung hat zunächst folgende (falsche?) Aussage getroffen:
"Liebe Frau Cocker,
wird der Hund in eine gewerbsmäßige Betreuung abgegeben, muss der Hundesitter auch die Haftung für das Tier während der Obhut übernehmen.
Ja, muss er. Stimmt.
Sinnvollerweise hat der Hundesitter, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, eine sog. Hundesitter-Haftpflichtversicherung.
Stimmt auch, man kann sich die Police zeigen lassen. Wenn Du nicht haften musst - was Du aber im Grunde aufgrund der Gefährdungshaftung immer musst - kann Dir die Versicherung von dem Gassi-Dienst egal sein.
In dieser Konstellation brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihren Part der Haftung haben Sie abgedeckt.
Ihren Hundesitter sollten sie dahingehend frage, ob er eine geeignete Versicherung hat. Auch ein Schaden, den der Hund zum Beispiel bei einem Unfall erleidet (während der Betreuung), wäre darüber abgedeckt."
Du hast Deinen Part der Haftung durch die Hundehaftpflicht abgedeckt, die im Idealfall auch greift, wenn Du den gewerblichen Hundesitter beauftragst. Dann meldet der den Schaden seiner Versicherung und die wendet sich an Deine Versicherung und die einigen sich intern. Kann schon sein, dass z.B.10% des Schadens von denen übernommen werden, allein, weil Du einen Hund dort abgegeben hast.
Diese Gefährdungshaftung ist juristisch völlig klar, für Laien aber kaum zu verstehen. Die gehen halt immer davon aus, dass jemand "Schuld" haben muss.
Das heißt für mich wiederum, dass wenn der Hundesitter eine Versicherung hat, er ALLEINE haftet?!
Nein, Du bist als Halter eines sog. Luxustieres auch immer in der Haftung.
Und wenn Du z.B. Zahnarzt bist und der Gassi-Service kurz vor der Pleite, wendet sich der Geschädigte womöglich an Dich bzw. Deine Versicherung. Das kann der sich aussuchen.