Frage zu Sachkundenachweis §11 TierSchG - Hundepension

Torsten

Administrator
Teammitglied
Bei meinen Recherchen zum Thema "Hundepension" bin ich nun schon mehrmals über Anbieter gestolpert, die damit werben, eine anerkannte Pension zu sein mit angemeldetem Gewerbe und Sachkundenachweis nach §11 TierSchuG.

Kennt sich zufällig jemand näher mit dieser Thematik aus ?

Hat zufällig jemand von Euch bereits einen solchen Sachkundenachweis erbracht ?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann braucht jeder, der öffentlich damit wirbt (also gewerblich) Hunde zu betreuen etc einen solchen Nachweis, auch wenn die Hunde auf dem eigenen Grundstück und im Haus untergebracht sind (also keine Zwingerhaltung).

Torsten
 
Ja das ist richtig so, wobei das die Veterinärämter anders sehen als die Gesetzgebung.
Zumindest was diese spezielle Konstellation angeht.
Was du genau dafür ableisten mußt um eine Genehmigung nach §11 TschG zu erhalten ist unterschiedlich, das muß man dann beim zuständigen Veterinäramt anfragen - genauer gesagt, einige Städte nehmens genauer, andere weniger.
Eigentich ist es auch kein Sachkundenachweis, sondern ein Fachkundenachweis - insoweit die einzelnen Pensionen damit nicht nur den 20/40 Schein meinen, denn das ist auch ein sachkundenachweis nach §11 TschG und reicht nicht aus, auch wenn einge da glaube ich wohl der Ansicht sind..
 



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