@TinaH
Leider bist du in der Pflicht.
Du muß die Gefährdung minimieren.
Eine Hecke bietet keinen Schutz.
@Hanca @Silkies
Ihr dürft euer subjektives Empfinden nicht über das Gesetz stellen!
Leider hätte ich fast gesagt, denn ich persönlich glaube, daß eine viel zu lasvhe Rechtssprechung viele Straftäter provoziert.
Vermutlich würde sich ein Einbrecher dreimal überlegen , ob die Gefahr besteht, daß ihn ein Hund oder die Hausherrin auseinandernimmt und er es dann besser läßt.
So wie die Rechtslage heute ist, besucht der sich nicht zu sorgen.
Ein gewiefter Anwalt, der jeden Paragraphen kennt, oder weiß wo der steht, bringt die Anklage schnell in Schwierigkeiten.
Mit dem Hund hat man immer die AKarte, k. Zweifel ist das dann der Wesentest und die evtl. Folgen.
Leider bist du in der Pflicht.
Du muß die Gefährdung minimieren.
Eine Hecke bietet keinen Schutz.
@Hanca @Silkies
Ihr dürft euer subjektives Empfinden nicht über das Gesetz stellen!
Leider hätte ich fast gesagt, denn ich persönlich glaube, daß eine viel zu lasvhe Rechtssprechung viele Straftäter provoziert.
Vermutlich würde sich ein Einbrecher dreimal überlegen , ob die Gefahr besteht, daß ihn ein Hund oder die Hausherrin auseinandernimmt und er es dann besser läßt.
So wie die Rechtslage heute ist, besucht der sich nicht zu sorgen.
Ein gewiefter Anwalt, der jeden Paragraphen kennt, oder weiß wo der steht, bringt die Anklage schnell in Schwierigkeiten.
Mit dem Hund hat man immer die AKarte, k. Zweifel ist das dann der Wesentest und die evtl. Folgen.