Nein, die haben ja ihre Haftpflichtversicherungen aber schließen TROTZDEM jegliche Haftung aus bzw. beschränken sie auf grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz.
Können sie ja ruhig, siehe oben. Nutzt denen nichts, das wäre unwirksam. Und die gesetzliche Haftung ist eben Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Heißt, wenn der Hund beim Hundesitter einen Sachschaden oder Personenschaden verursacht, dann haftet IMMER der Halter. Und da die private Hundehaftpflichtversicherung eine gewerbliche Dritthütung ausschließt, greift diese nicht und man steht eventuell vor einem Schuldenhaufen.
Es haftet sowieso immer der Halter, dann neben dem Hundesitter. Zusammen haften sie als Gesamtschuldner und der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er sich hält. Und wenn der Hund des Zahnarztes infolge Fahrlässigkeit eines Gassigängers (Kleingewerbe) einen Schaden verursacht, wüsste ich als Geschädigter, an wen ich mich wende.
Versicherung hin oder her. Zumindest bei kleineren Schäden - es geht ja in der Regel nicht um Millionen - von einigen Tausend Euro bekomme ich da schon meinen Schadensersatz auch ohne Versicherung, Ärger inclusive.
Aber Du hast im Ergebnis Recht, man als Hundehalter steht ggf. vor einem Scherbenhaufen.
Ich kann in dem Zusammenhang nur wieder den alten lateinischen Rechtsgrundsatz bemühen: jus vigilantibus scriptum - das Recht ist für die Wachen geschrieben.
Ich hab mich jetzt um die Versicherungsregelungen nicht gekümmert, aber es gibt doch bestimmt welche - ok, die sind teuer -, die den gewerblichen Gassigänger nicht ausschliessen.
Aus diesem Aspekt heraus ist es sogar "besser" wenn es keine gewerbliche Betreuung ist den bei Gefälligkeitsdiensten greift wiederum die private Hundehaftpflicht. Sie greift halt nur solange, bis es keinen "Vertrag" gibt (also in dem Moment wo Geld fließt, ist es keine Gefälligkeit mehr.
Stimmt.
Wenn also mein Nachbar aus Freundlichkeit mit dem Hund rausgeht und dafür kein Geld bekommt, dann greift meine Versicherung und er haftet für nichts. Alles Tutti. Aber wer macht sowas schon regelmäßig kostenlos???
Niemand denke ich. Aber viele denken, sie handeln aus Gefälligkeit und haben längst eine vertragliche Regelung. Das ist etwa der Fall, wenn der nette Rentner von nebenan seit längerer Zeit den Wuffi ausführt, während Frauchen arbeitet und dafür kein Geld bekommt.
Wenn also die Person Geld von mir bekommt, haftet sie und ich zu gleichen Teilen (und meine Versicherung greift nicht mal).