Züchter oder Tierschutz? Wo soll man bloß suchen?! Eure Meinung ist gefragt :)

Genau Yacco, denn wenn der Hund kaputt ist, dann kannst du ihn zum Züchter zurück bringen. :) Selten sowas dämliches gehört/gelesen.
Letzteres nehme ich als Kompliment, welches ich dir hiermit zurück gebe.
Nicht das ich die Damenwelt im Allgemeinen, mit dir verbinden will.

Nein zurückbringen, daß würdest du vlt.
Unterstelle dir das jetzt auch einfach mal.
Ich mochte jemanden haben, der zahlungspflichtig gemacht werden kann.
Daran hat sich nämlich einiges geändert , seit meinem letzten Kauf beim Züchter.
 
:oops:

Napoleon wußte auch, wann eine Schlacht verloren war

;)

Habe noch vergessen zu erwähnen, der letzte Zuchthundkauf, war in den 90 er Jahren.
Die Hundekäufer von heute sind wesentlich besser geschützt als ich damals. Wenn ich allein an die Beweislast denke.
 
Nach Yacco, kommt wohl nur noch ein älterer Hund in Frage, Bezugsquelle wird der nähere Bekanntenkreis sein.
Wollte ich aber einen Welpen oder Junghund, dann nur vom Züchter, aber auch nur,aus Gründen der Gewährleistung!

Nun indirekt käme dieser Hund aus einem deutschen Tierheim, denn er würde dorthin müssen, weil sein Besitzer ihn wg. Tod Krankheit, Alter nicht mehr halten kann.

Den Tierschutz hier , habe ich noch gar nicht in Erwägung gezogen.
Ich finde, hat man keinen besonderen Rassewunsch, sollte man als erstes an einen Tierheimhund denken, dann gibt es ja auch noch Hunde, die in Not geraten sind, also Privatabgabe oder Pflegestelle von "Hunde in Not". Soll es ein bestimmter Rassehund sein, haben auch viele Züchter ältere Hunde, die aus der Zucht gehen sollen (meistens zwischen 5-6 Jahre alt) oder nicht zuchttauglich wurden zur Abgabe.
Genau Yacco, denn wenn der Hund kaputt ist, dann kannst du ihn zum Züchter zurück bringen. :) Selten sowas dämliches gehört/gelesen.
Ach, so dämlich finde ich dass nicht. Im Gegenteil. Die Garantieleistung tritt ja nur in Kraft, wenn es Zuchtbedingte Mängel sind. Dann muss der Züchter das Tier zurück nehmen oder für die Tierarztkosten aufkommen. Dass zwingt den Züchter zur gewissenhaften Verpaarung seiner Zuchthunde. Ich finde, dass ist sogar eine gute Sache. Der Züchter kann einem ja nicht zum Umtausch zwingen,man kann ihn aber zur Beseitigung des Schadens (Tierarztkosten, zur Not peer Gericht) zwingen. Hat man den Hund durch falsche Haltung, Fütterung oder Überlastung selbst "kaputt"gemacht, wird auch kein Züchter zahlen.
"Yacco, post: 892875, member: 15474"]
Nein zurückbringen, daß würdest du vlt.
Unterstelle dir das jetzt auch einfach mal.
Ich mochte jemanden haben, der zahlungspflichtig gemacht werden kann.
Daran hat sich nämlich einiges geändert , seit meinem letzten Kauf beim Züchter

Habe noch vergessen zu erwähnen, der letzte Zuchthundkauf, war in den 90 er Jahren.
Die Hundekäufer von heute sind wesentlich besser geschützt als ich damals. Wenn ich allein an die Beweislast denke.

Ich hatte meinen ersten Rassehund vom Züchter vor über 40 Jahren gekauft. Schon da stand im Kaufvertrag die Gewährleistungspflicht des Züchters bei Zuchtbedingten Fehlern drin. Umtausch oder Tierarztkosten wurden bei allen Hunden, die ich vom Züchter (VKSK oder VDH) kaufte eingeräumt. Benötigt habe ich sie nie.
 
Zutat "foxymaus

hatte meinen ersten Rassehund vom Züchter vor über 40 Jahren gekauft. Schon da stand im Kaufvertrag dieGewährleistungspflicht desZüchters bei Zuchtbedingten Fehlern drin. Umtausch oderTierarztkosten wurden bei allen Hunden, die ich vom Züchter (VKSK oder VDH) kaufteeingeräumt. Benötigt habe ich sie nie."
Zitat Ende
Leider hat das nicht jeder Züchter gemacht.
Sonst hätte ich die Züchter schlechthin niemals in Frage gestellt.
 
Ich finde das auch richtig. Leider machen viel zu wenige gebrauch von ihren Rechten. Und da müssen die Hunde nicht mal "kaputt" sein.

Wenn ich z.B. bei "Frau Meier" einen "reinrassigen" Hund kaufe (mit Kaufvertrag der dieses festhält) und es stellt sich mach ein paar Monaten raus das da wohl doch etwas anderes mit bei sein muß, könnte ich eigentlich eine Anzeige wegen Betrug machen.
Aber wer macht das schon....:(
 
Ich finde das auch richtig. Leider machen viel zu wenige gebrauch von ihren Rechten. Und da müssen die Hunde nicht mal "kaputt" sein.

Wenn ich z.B. bei "Frau Meier" einen "reinrassigen" Hund kaufe (mit Kaufvertrag der dieses festhält) und es stellt sich mach ein paar Monaten raus das da wohl doch etwas anderes mit bei sein muß, könnte ich eigentlich eine Anzeige wegen Betrug machen.
Aber wer macht das schon....:(
Eben, viele scheuen den Weg zum Anwalt oder es ist ihnen einfach zu viel Aufwand. Andere haben keine Rechtschutzversicherung und sie scheuen die Kosten, die auf sie zukommen könnten. Kaufe ich einen "reinrassigen" Hund ,müsste er ja Papiere , also eine Ahnentafel haben.Hat er die nicht, gehe ich von vorn herein schon davon aus, dass er nicht unbedingt "reinrassig" ist, denn der "Züchter" kann mir als Käufer ja nicht seine "Rassereinheit"garantieren. Dafür ist ja der Ahnennachweis unter anderen da. Ich gehe beim Kauf also schon das Risiko ein, betrogen zu werden. Ein Rassehund hat nun mal anerkannte Papiere, ein Rasseähnlicher Hund hat keine Papiere (kann aber trotzdem wie ein Rassehund aussehen). Also muss ich mich genau informieren, was ich mir da kaufe und muss mir auch den Kaufvertrag genau ansehen.
 
Ich finde das auch richtig. Leider machen viel zu wenige gebrauch von ihren Rechten. Und da müssen die Hunde nicht mal "kaputt" sein.

Wenn ich z.B. bei "Frau Meier" einen "reinrassigen" Hund kaufe (mit Kaufvertrag der dieses festhält) und es stellt sich mach ein paar Monaten raus das da wohl doch etwas anderes mit bei sein muß, könnte ich eigentlich eine Anzeige wegen Betrug machen.
Aber wer macht das schon....:(
Ich habe es gemacht, allerdings nicht wegen so etwas banales wie Rassehund oder nicht!
Und zu einem Zeitpunkt als der Kâufer wesentlich " rechtlos er " war SLS heute.
Das BGB so noch nicht geschrieben war.
Mir ging es noch nicht einmal um das Geld.
Allein die Art und Weise, wie ein Züchter einen Menschen bescheixxx.
Wie ein Züchter die Tierliebe eines Kunden ausnutzt.
Wie der Verband sowas unterstützt.
Darum ging es mir letztendlich.

Ein fauler Kompromiß wurde geschlossen, einige Jahre später wäre die Sache für den Züchter anders ausgegangen.
Soviel ich weiß züchtet die noch weiter.
Bzw. deren Erben hoffe die sind ehrlicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, viele scheuen den Weg zum Anwalt oder es ist ihnen einfach zu viel Aufwand. Andere haben keine Rechtschutzversicherung und sie scheuen die Kosten, die auf sie zukommen könnten. Kaufe ich einen "reinrassigen" Hund ,müsste er ja Papiere , also eine Ahnentafel haben.Hat er die nicht, gehe ich von vorn herein schon davon aus, dass er nicht unbedingt "reinrassig" ist, denn der "Züchter" kann mir als Käufer ja nicht seine "Rassereinheit"garantieren. Dafür ist ja der Ahnennachweis unter anderen da. Ich gehe beim Kauf also schon das Risiko ein, betrogen zu werden. Ein Rassehund hat nun mal anerkannte Papiere, ein Rasseähnlicher Hund hat keine Papiere (kann aber trotzdem wie ein Rassehund aussehen). Also muss ich mich genau informieren, was ich mir da kaufe und muss mir auch den Kaufvertrag genau ansehen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
 



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