Zucht oder keine Zucht?

Wer absichtlich mit Hunden mit zuchtausschließenden Fehlern "züchtet", ist schlicht ein Vermehrter.
Zucht sollte eigentlich planvolles Vermehren mit bestimmten, festgeschriebenen Zielen sein. Und damit ist nicht gemeint, sich mit möglichst vielen Welpen möglichst schnell die Taschen zu füllen. Normalerweise soll die Nachzucht ja möglichst zuchttauglich sein. Das ist sie aber nicht dadurch, dass der Fehler in dieser Generation nicht auftritt, wenn die Anlage dafür trotzdem wissentlich weiter gegeben wird.
 
Was einmal mehr bestätigt.
Gute Papiere heißt nicht automatisch guter Hund!
Bzw. Schlechte ( da fehlend )gleich schlechter Hund!
 
In der Zucht geht es aber auch nicht in erster Linie ums Individuum, sondern um die Population. Ein Wurf mit einem guten Welpen und 9mal Ausschuss (da erbkrank, oder was weiß ich) ist für die Population im besten Fall nicht förderlich, im schlimmsten Fall schädlich.
 
In der Zucht geht es aber auch nicht in erster Linie ums Individuum, sondern um die Population. Ein Wurf mit einem guten Welpen und 9mal Ausschuss (da erbkrank, oder was weiß ich) ist für die Population im besten Fall nicht förderlich, im schlimmsten Fall schädlich.
Wie oft kommt sowas vor?
Wie oft werden schwere Schäden an gezüchtet? ( Qualzucht )
 
Was einmal mehr bestätigt.
Gute Papiere heißt nicht automatisch guter Hund!
Bzw. Schlechte ( da fehlend )gleich schlechter Hund!

Da ich nicht mit zuchtausschliessenden Fehlern züchten kann - da schlichtweg in meinem Verband verboten und bei meiner Rasse streng kontrolliert und in der Ahnentafel vermerkt - ist für mich das Züchten meiner Rasse mit "schlechten Papieren" (damit meine ich, wissentlich mit zuchtausschliessenden Fehlern vermerkten Ahnentafeln, denn ein regelkonfrmes Papier ist niemals schlecht) durchaus schlechter!
 
Verbandsintern?
Wie werden diese Strafen eingefordert?

Antwort auf die Frage ob ein Stammbaum dem Käufer Sicherheit gibt.
" Zitat "
Benutzer585Gast
Nur ein Stammbaum allein ist für einen Käufer keine Sicherheit, es gibt bei den Züchtern viele schwarzeSchafe.
Wenn Du eine saubere Zucht haben willst mußt Du Dich richtig reinknien. @TinaH ist Züchter vielleicht schreibt sie was dazu.
Zitat Ende "
Sind oder wurden diese schwarzen Schafe alle mit Geldstrafe belegt ?
Habe gerade mal durchgesehen.
Diese Frage ist noch nicht beantwortet?
Darum noch einmal,
Wer legt die Strafen fest und wie werden diese vollstreckt ?
 
Da ich nicht mit zuchtausschliessenden Fehlern züchten kann - da schlichtweg in meinem Verband verboten und bei meiner Rasse streng kontrolliert und in der Ahnentafel vermerkt - ist für mich das Züchten meiner Rasse mit "schlechten Papieren" (damit meine ich, wissentlich mit zuchtausschliessenden Fehlern vermerkten Ahnentafeln, denn ein regelkonfrmes Papier ist niemals schlecht) durchaus schlechter!
Ein regelkonformes Papier ist ungültig!
Aber da es ja nur vereinsintern, Gültigkeit hat, spielt das erstmal keine Rolle.
Interessant, weil strafbar, wird es erst wenn z.B. mit VDH Papieren geworben wird, der angebliche VDH Züchter aber gar nicht registriert ist.
Wir hatten diesen Thread dieses Thema schon oft.
Anfangs wurde ich fast gekillt, ob meiner Behauptungen, nach und nach kommt heraus, das bei dem VDH auch nicht alles Gold ist was glänzt.
Ich persönlich mache die Erfahrung,
das " die neue Generation Züchter " zwar bemüht ist, den Schaden, den die " Alten" angerichtet haben zu begrenzen. Ob sie verlorenes Terrain wieder erobern können , bleibt abzuwarten.
Ich würde es euch im Namen der Kunden und der Hunde gönnen.

Meine persönliche Wertung pro/kontra Zucht, tendiert immer noch Richtung kontra.
Aber dies ist nur die Meinung eines Einzelnen!
 
Die Geldbußen regelt bei uns im Verein die Gebührenordnung zur Zuchtordnung.
Züchten mit nicht angekörten Hunden kostet bei uns z.B. für den Hündinnenhalter 750€, für den Rüdenhalter zusätzlich 150€, Zucht mit zu junger oder zu alter Hündin zwischen 1.500€ und 2.000€, Überschreitung der Maximalwürfe pro Hündin 2.500€, fehlende einzelne Gesundheitsuntersuchungen zwischen 250€ und 500€, Inzestwurf 1.500€ usw. usf.

wie diese Strafen vollstreckt werden weiß ich nicht, denn ich habe mich noch nie für eine qualifiziert...
 
Habe gerade mal durchgesehen.
Diese Frage ist noch nicht beantwortet?
Darum noch einmal,
Wer legt die Strafen fest und wie werden diese vollstreckt ?

Da ich noch nie straffällig wurde und auch in meinem Bekanntenkreis keinen solchen Züchter kenne, kann ich keine ganz genauen Angaben machen.
In der Regel werden die Strafen vom jeweiligen Verein festgelegt - also kann z.B. der DRC ganz andere Strafen für z.B. einen Deckakt ohne Zuchttauglichkeit haben als der Verein für Lagottos oder Berner.
Bei den Rassen, wie meiner, die direkt vom VDH betreut werden, legt der VDH die Strafen fest.
Vor etlichen Jahren ist einer Züchterin mal ein Malheur passiert:
Sie hatte unter ihren Hündinnen eine, die wegen eines Zahnfehlers nicht zuchttauglich war. Diese war unerkannt läufig (weiße Läufigkeit) und nachdem die Menschen nach dem Deckakt eines Rüden mit einer der anderen Hündinnen im Garten saßen, deckte dieser die Hündin auch gleich mit - das ging so schnell, da konnte keiner eingreifen.
Die Züchterin bekam damals eine Geldstrafe, wie viel weiß ich nicht mehr und eine Ermahnung, dass es bei nochmaligem Vorkommen eine Zwangszuchtpause geben würde.

Ein regelkonformes Papier ist ungültig!
Aber da es ja nur vereinsintern, Gültigkeit hat, spielt das erstmal keine Rolle.
Interessant, weil strafbar, wird es erst wenn z.B. mit VDH Papieren geworben wird, der angebliche VDH Züchter aber gar nicht registriert ist.
Wir hatten diesen Thread dieses Thema schon oft.
Anfangs wurde ich fast gekillt, ob meiner Behauptungen, nach und nach kommt heraus, das bei dem VDH auch nicht alles Gold ist was glänzt.
Ich persönlich mache die Erfahrung,
das " die neue Generation Züchter " zwar bemüht ist, den Schaden, den die " Alten" angerichtet haben zu begrenzen. Ob sie verlorenes Terrain wieder erobern können , bleibt abzuwarten.
Ich würde es euch im Namen der Kunden und der Hunde gönnen.

Meine persönliche Wertung pro/kontra Zucht, tendiert immer noch Richtung kontra.
Aber dies ist nur die Meinung eines Einzelnen!

Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei - ich habe mich womöglich auch nicht gut genug ausgedrückt.
Daher noch einmal:

Ich: Zuchtausschliessende Fehler werden in der Ahnentafel vermerkt
Du: Und wenn dann doch einer damit züchtet?
Ich: Das geht nicht, wenn es nicht seriös ist, denn so ein Hund würde keine Zuchtzulassung bekommen, außer vielleicht in irgendeinem schlechten Dissidenzverein oder privat.
Du: So eine Zucht muss nicht schlechter sein. Ist doch nicht so schlimm, mit einem Hund mit Mängeln zu züchten, kann ja Generationen überspringen.
Gute Papiere heißt nicht automatisch guter Hund! Bzw. Schlechte ( da fehlend )gleich schlechter Hund!
Ich: Doch, es ist schlechter, weil man hier bewusst mit Mängeln züchtet - etwas, was man auch nicht bei einem seriösen Züchter will.

Und jetzt nochmal eine erklärende Antwort von mir dazu:
Stell dir vor, du kaufst bei mir eine Hündin. Diese hat eine Knickrute (ein zuchtausschliessender Fehler) und wir halten das, wie ich es immer mache, vertraglich fest und die Hündin ist auch günstiger. In ihrer Ahnentafel steht, völlig zu Recht, dass mit ihr nicht gezüchtet werden darf.
Dir ist das aber dann alles völlig egal. Du gehst zu irgendeinem kleinen schlechten Verein der einfach nur Züchter sammeln und Geld verdienen will.
Dort bescheinigen sie dir auf irgendeinem ausgedruckten Wisch, dass du züchten darfst und du vermehrst nun munter deine Hündin in dem Wissen, dass Knickruten vererbbar sind und sich dieser Defekt bei den Nachkommen auch auf andere Stellen der Wirbelsäule legen, was unter Umständen schmerzhaft werden kann.
Dazu kannst du noch schön damit werben, dass deine Hündin FCI Papiere hat.
Und das findest du in Ordnung?
Wenn sowas ein VDH Züchter machen würde, wäre das Geschrei hier aber wieder groß.

Diese Sätze hier von dir zeigen mir auch, dass du das ganze Konstrukt VDH überhaupt nicht verstehst:
Interessant, weil strafbar, wird es erst wenn z.B. mit VDH Papieren geworben wird, der angebliche VDH Züchter aber gar nicht registriert ist.
Anfangs wurde ich fast gekillt, ob meiner Behauptungen, nach und nach kommt heraus, das bei dem VDH auch nicht alles Gold ist was glänzt.

Was bitte kann denn der VDH dafür, dass irgendein Typ Welpen verkauft und behauptet, seine Hunde hätten VDH Papiere?
Das wäre genauso als hättest du Bananeneis und ein Patent darauf, irgendwo in Hinterdubenhausen wirbt einer mit seinem "original" Bananeis, ich kaufe das, bemerke den Betrug und gebe dir die Schuld daran.
Das ist doch paradox.
 
Die Geldbußen regelt bei uns im Verein die Gebührenordnung zur Zuchtordnung.
Züchten mit nicht angekörten Hunden kostet bei uns z.B. für den Hündinnenhalter 750€, für den Rüdenhalter zusätzlich 150€, Zucht mit zu junger oder zu alter Hündin zwischen 1.500€ und 2.000€, Überschreitung der Maximalwürfe pro Hündin 2.500€, fehlende einzelne Gesundheitsuntersuchungen zwischen 250€ und 500€, Inzestwurf 1.500€ usw. usf.

wie diese Strafen vollstreckt werden weiß ich nicht, denn ich habe mich noch nie für eine qualifiziert...
Danke für die Auskunft.
Vermutlich sind diese " Strafen " gar nicht vollstreckbar?
Ich kenne die Statuten nicht, sonst wüßte ich es genau.
Nur wenn ich für einen Welpen ca.1500 - 2000€ zahlen muß, hat der unseriöse Züchter trotzdem.noch einen guten Gewinn erzielt.
Ich unterstelle einfach einmal weitere Verfehlungen!
 



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