Wien führt Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde ein

Erster Hund
Kritzel & Brösel
Zweiter Hund
Keks ♱ / Paul
Dritter Hund
Schorsch ♱ / Sepp ♱
Vierter Hund
Henry ♱ / Fritz ♱
Nach tödlicher Attacke eines Rottweilers gegen Kind: 0,5-Promille-Grenze für Halter und strengere Hundeführscheinprüfung.

Der tragische Fall von Waris C. brachte den Stein ins Rollen. Nachdem der Rottweiler einer alkoholisierten Wienerin dem einjährigen Buben tödliche Bissverletzungen zufügte, reagiert die Politik mit der mittlerweile 12. Novelle des Tierhaltegesetzes. Und die bringt massive Verschärfungen für Mensch und Tier mit sich: So gilt für Listenhunde in der Bundeshauptstadt künftig eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Zudem wird ein Alkohollimit für Halter solcher Vierbeiner eingeführt. Die Grenze liegt analog zu Autolenkern bei 0,5 Promille. Die Maßnahmen sind Teil jenes Maßnahmenpakets, das Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Mittwoch präsentierten.

1000 Euro Pönale
Maulkorb und Leine sind Listenhunden künftig außer in umzäunten Hundezonen überall anzulegen. In sogenannten Hundeauslaufzonen reicht der Maulkorb.

Verstöße gegen die neuen Regeln, die am 25. Oktober im Landtag beschlossen und noch heuer in Kraft treten sollen, kommen teuer. „Vergisst“ der Halter, dem Tier einen Beißkorb anzulegen, drohen beim ersten Mal 200 Euro Strafe plus sechs Stunden Nachhilfe bei einem behördlich zertifizierten Hundetrainer. Beim zweiten Verstoß muss der Hundeführschein wiederholt werden und beim dritten Mal wird der Hund von der Behörde abgenommen. Letzteres passiert auch, wenn ein Mensch gebissen wird. Verstöße gegen die Leinenpflicht werden mit mindestens 100 Euro geahndet.

Noch empfindlicher will die Politik Alkosünder und Drogenkonsumenten am hinteren Ende der Leine treffen: Wer zu berauscht ist, um seinen Listenhund unter Kontrolle zu halten, wird mit 1000 Euro bestraft. Kontrolliert werde, wo die Beeinträchtigung des Halters offensichtlich sei, sagt Pürstl.

Und wer einen gelisteten Hund jemandem ohne Hundeführschein zum Aufpassen überlässt, riskiert ebenfalls eine Strafe: 200 Euro beim ersten Mal bzw. die Abnahme des Tieres im Wiederholungsfall.

Hundeführschein wird anspruchsvoller
Nachgeschärft wird aber auch bei der Ausbildung der Hunde bzw. ihrer Besitzer. Zum einen wird der Praxisteil des seit 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Hundeführscheins erweitert. Zum anderen ist die Lizenz zum Listenhundebesitz künftig befristet. Die Prüfung muss nach zwei Jahren wiederholt werden. Zeitgleich erweitert die Stadtregierung die Kompetenzen der Hundeführschein-Prüfer. Diese können in Zukunft Wiederholungsprüfungen, Schulungen oder zusätzliche Trainingseinheiten anordnen.

Die Zucht von Listenhunden wird in Wien verboten.

Listenhunde beißen häufiger zu
Ein Hundeführschein wird künftig zwar auch bei allen anderen Hunden behördlich vorgeschrieben, wenn sie einen Menschen beißen.In Simas Büro streicht man aber ausdrücklich hervor, dass der größte Anteil von Bissvorfällen Listenhunden zuzurechnen seien und nicht etwa Schäferhunden, wie immer wieder behauptet werde.

So habe es von 2015 bis heute Wien-weit 412 Bissvorfälle gegeben – 64 durch Listen- und 13 durch Schäferhunde. Von Ersteren gibt es in der Stadt 3335, von Letzteren 2311 – bei 55.581 gemeldeten Hunden insgesamt. „Sechs Prozent der Hunde sind also für 16 Prozent der Bisse verantwortlich“, sagt Simas Sprecherin über die potenziell gefährlicheren Rassen. Die 4,1 Prozent Schäferhunde seien für 3,1 Prozent der Fälle verantwortlich.

6579 Halter sind derzeit in der Stadt im Besitz des verpflichtenden Hundeführscheins (das entspricht nicht der Anzahl an Listenhunden, weil es oft zwei Scheine pro Haushalt gibt). Seit 2010 kommt es jährlich im Schnitt zu 2500 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierhaltegesetz. Heuer gab es in Folge dessen bereits 18 Abnahmen, sechs Abnahmen erfolgten nach Bissvorfällen durch Listenhunde.

Als Listenhunde gelten in Wien Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino.



"Verschlimmbesserung"
Kritik am neuen Tierhaltegesetz kommt von Tierschutzorganisationen und Hundehaltern. So kommt den „Vier Pfoten“ das Thema Aufklärung viel zu kurz. Sima und Pürstl seien „den einfachen Weg gegangen, der Wähler rasch zufriedenstellen soll“, meint Kampagnenleiterin Martina Pluda. Die Rasse eines Hundes sage aber nicht zwangsläufig etwas über seine Gefährlichkeit aus – wie ein aktueller Fall aus NÖ zeige, wo ein Kleinkind von einem Dackel gebissen wurde. Die „Vier Pfoten“ plädieren deshalb für einen verpflichtenden Hundeführschein für alle Hundehalter. In Einzelfällen könne immer eine Beißkorbpflicht verordnet werden.

Eine „anlassbezogene Verschlimmbesserung“ ortet auch Madeleine Petrovic, die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV).

Und Gerald Pötz, Vorstand des Österreichischen Hundehalterverbands, sieht ebenfalls mehrere Problempunkte. So widerspreche etwa eine generelle Maulkorbpflicht einer artgerechten Hundehaltung. Zudem würden 80 Prozent aller Hundebisse im privaten Umfeld der Hundehalter passieren – „wo all diese Auflagen nicht greifen“.

Quelle
 
Da gestern im Gedankenthread das Thema kurz aufkam, hier nochmal der komplette Artikel. Hintergrund ist dieser Vorfall, der Junge ist mittlerweile leider verstorben. Die Hundehalterin hatte 1,44 Promille und keine Kontroller mehr über ihren Hund. Der Rottweiler hatte einen Herzfehler und wurde zwischenzeitlich eingeschläfert, da er sich auch im Tierasyl aggressiv verhalten haben soll, vorher wurde noch die Frist des Tollwuttestes von 10 Tagen abgewartet.

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Hundebiss-Weiter-Bangen-um-Waris-1/348687920
 
Mal dumm gefragt: Ich dürfte dort als Listenhundhalter den Hund nicht führen, während ich betrunken bin (über 0.5 Promille). Wenn ich Halter bin, aber den Hund nicht führe, dürfte ich mehr trinken, sofern jemand den Hund zu dem Zeitpunkt führt, der ebenfalls einen Hundeführerschein hat?
 
Mal dumm gefragt: Ich dürfte dort als Listenhundhalter den Hund nicht führen, während ich betrunken bin (über 0.5 Promille). Wenn ich Halter bin, aber den Hund nicht führe, dürfte ich mehr trinken, sofern jemand den Hund zu dem Zeitpunkt führt, der ebenfalls einen Hundeführerschein hat?

So habe ich es auch verstanden.

Dieses Alkoholverbot ist sehr sinnvoll. :rolleyes: Wenn ich weiß, dass ich gerne mal einen übern Durst trinke, dann nehme ich mir keinen Listenhund, sondern lieber einen Großpudel. Den muss ich dann im Suff nicht unter Kontrolle haben. o_O
 
So habe ich es auch verstanden.

Dieses Alkoholverbot ist sehr sinnvoll. :rolleyes: Wenn ich weiß, dass ich gerne mal einen übern Durst trinke, dann nehme ich mir keinen Listenhund, sondern lieber einen Großpudel. Den muss ich dann im Suff nicht unter Kontrolle haben. o_O

Was meinst denn warum ich mir nen Pudel geholt hab :D ich möchte ja in Wien studieren

Also so ein Alkoholverbot finde ich ja gut, aber dann bitte für alle Hunde...
 
Was meinst denn warum ich mir nen Pudel geholt hab :D ich möchte ja in Wien studieren


Wie geil!
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