Wie viel Hundesteuer zahlt ihr?

Wie viel Hundesteuer zahlt ihr?

  • 0-30€ (kein Listenhund)

    Stimmen: 3 9,4%
  • 30-60€ (kein Listenhund)

    Stimmen: 8 25,0%
  • 60-100€ (kein Listenhund)

    Stimmen: 8 25,0%
  • 100-200€ (kein Listenhund)

    Stimmen: 11 34,4%
  • 200€ + (kein Listenhund)

    Stimmen: 0 0,0%
  • 0-100€ (Listenhund)

    Stimmen: 2 6,3%
  • 100-300€ (Listenhund)

    Stimmen: 1 3,1%
  • 300-500€(Listenhund)

    Stimmen: 0 0,0%
  • 500-700€ (Listenhund)

    Stimmen: 1 3,1%
  • 700€ + (Listenhund)

    Stimmen: 1 3,1%

  • Umfrageteilnehmer
    32
Bevor wir uns Hugo, die englische Bulldogge, angeschafft haben, hatte ich auch mit einer Old English Bulldog geliebäugelt. Zum Glück habe ich vorher beim Ordnungsamt wegen der Steuer nachgefragt. Bei uns in Solingen wird diese Art als Listenhund eingestuft und kostet 1.200 € pro Jahr. Dies und die Auflagen haben uns dann abgehalten, eine OEB als Zweithund einziehen zu lassen.

Ansonsten kostet ein Hund 154 € und bei zweien je Hund 174 €. Bei uns hier sehr hoch die Besteuerung :eek: Die spinnen doch.
 
In Essen, NRW, kostet die Hundesteuer für den ersten Hund 156€.
Zwei Hunde JE 216€
Drei Hunde JE 252€
Als gefährlich eingestufte Hunde 852€

Deswegen ist unser Hund über meinen Lebensgefährten in seinem Wohnort, kleines Dorf in Hessen, gemeldet. Da sind es nur 50€.
 
Bevor wir uns Hugo, die englische Bulldogge, angeschafft haben, hatte ich auch mit einer Old English Bulldog geliebäugelt. Zum Glück habe ich vorher beim Ordnungsamt wegen der Steuer nachgefragt. Bei uns in Solingen wird diese Art als Listenhund eingestuft und kostet 1.200 € pro Jahr. Dies und die Auflagen haben uns dann abgehalten, eine OEB als Zweithund einziehen zu lassen.

Ansonsten kostet ein Hund 154 € und bei zweien je Hund 174 €. Bei uns hier sehr hoch die Besteuerung :eek: Die spinnen doch.

Die OEB ist nirgends auf der Liste, auch nicht in NRW, auch wenn das gerne behauptet wird.
http://www.cobd.de/nrw.html
Aber ihr hattet schon Recht: aktuell ist es tatsächlich nicht die beste Idee, sich in NRW eine OEB anzuschaffen.
 
Die OEB ist nirgends auf der Liste, auch nicht in NRW, auch wenn das gerne behauptet wird.
http://www.cobd.de/nrw.html

Nö, aber laut Verwaltungsvorschriften des Landeshundegesetzes NRW kann die OEB nach Phänotyp als American Bulldog oder gar Amstaff eingestuft werden und DANN ist die OEB ein Listenhund:

r) In Nummer 10 werden nach Satz 2 folgende Sätze eingefügt:

„Bei der Einstufung von Hunden als Kreuzungen gemäß § 10 Absatz 1 ist zu beachten, dass die Vorschrift § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 mangels Verweis nicht angewendet wird. Als Kreuzung im Sinn des § 10 Absatz 1 gilt nach dem Wortlaut jede Kreuzung mit einem der in dieser Vorschrift genannten Hunde. Maßgeblich ist dabei ein rein biologisch-zoologischer Kreuzungsbegriff, ohne dass es darauf ankommt, in welcher Generation und mit welchem Erbteil das Tier von dem einer Art oder Rasse zuzuordnenden Vorfahren stammt (VG Köln, Urteil vom 30. März 2017, Az. 20 K 5754/16 m.w.N.). Für die praktische Umsetzung dieser Vorgaben bedeutet dies, dass es bei der Zuordnung zu einer Hunderasse beziehungsweise Kreuzung nicht – wie bei § 3 Absatz 2 Satz 2 – auf das deutliche Hervortreten phänotypischer Merkmale ankommt, sondern die äußerliche Erscheinung gleichermaßen wie andere Aspekte wie etwa (amts-)tierärztliche Bescheinigungen, eine Rassebestimmung im Impfpass, ein Ahnenpass oder auch eine genetische Bestimmung durch einen Labortest als Indiz herangezogen werden kann. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde trifft die Zuordnung zu einer Hunderasse auf Grund einer Gesamtschau der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen.

Mit dem oben angeführten Urteil vom 30. März 2017 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es sich bei einem Hund mit der Bezeichnung Old English Bulldog um eine Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 handelt. Dies ergebe sich schon daraus, dass es sich bei Hunden dieser Bezeichnung um eine Rückzüchtung aus English Bulldog (50%) sowie jeweils 1/6 aus Bullmastiff, American Bulldog und Pitbull-Terrier handle. Es seien demnach auf jeden Fall zu wenigstens 1/3 Hunde bestimmter Rassen eingekreuzt. Solange der Old English Bulldog nicht als eigenständige Rasse anerkannt sei, falle ein Hund dieser Kategorie entweder unter die Regelung des § 10 Absatz 1 oder – bei deutlichem Hervortreten des Phänotyps des Pitbull Terriers – unter § 3 Absatz 2.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...d=16512&ver=8&val=16512&sg=0&menu=1&vd_back=N
 
Ich hatte die Tage ein Gespräch mit unserem Bürgermeister, bezüglich der erhöhten Steuer für sog. Kampfhunde.
Leider konnte ich ihn trotz vieler Argumente, Studien und Co. nicht von einem anderen Weg überzeugen. Er glaubt, dass diese Hunde gefährlicher seien als andere und man die Häufigkeit dieser Tiere mit einer erhöhten Steuer eindämmen müsse. Insgesamt zeigte er sich leider sehr ignorant. Auf meine Anmerkung hin, dass diese Steuer nur die rechtschaffenden Bürger trifft und nicht die vielen Bürger (die es auch bei uns gibt), die ihre "Kampfhunde" falsch anmelden, sagte er nur, dass er das nicht glaube. Er glaubt nicht, dass es in unserer gemeinde nicht oder falsch angemeldete "Kampfhunde" gibt. Ich kenne zwar alleine 3 hier im Ort die falsch angemeldet sind, aber das glaubt er mir nicht.

Er glaubt auch nicht was führende Kynologen schreiben. Er glaubt nicht was in der Beissstatistik steht.
 
Aber der Bürgermeister entscheidet doch nicht allein. Es gibt doch einen Stadt- oder Gemeinderat. Vielleicht kannst du da jemanden überzeugen?
 
Die OEB ist nirgends auf der Liste, auch nicht in NRW, auch wenn das gerne behauptet wird.
http://www.cobd.de/nrw.html
Aber ihr hattet schon Recht: aktuell ist es tatsächlich nicht die beste Idee, sich in NRW eine OEB anzuschaffen.

Hallo,

es ist so begründet, wie Zufallsprodukt es schon erwähnt hat. Hier die Email von unserem Ordnungsamt zu diesem Thema.

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

mit Datum vom 25.07.2017 wurden die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetzt für ganz NRW geändert.
Hier heißt es:

Zitat:
Mit dem oben angeführten Urteil vom 30. März 2017 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es sich bei einem Hund mit der Bezeichnung
Old English Bulldog um eine Kreuzung im Sinne des § 10 Absatz 1 handelt. Die ergebe sich schon daraus, dass es sich bei Hunden dieser Bezeichnung um eine Rückzüchtung aus
English Bulldog (50%) sowie jeweils 1/6 aus Bullmastiff, American Bulldog und Pitbull-Terrier handle. Es seien demnach auf jeden Fall zu wenigstens 1/3 Hunde bestimmter Rassen eingekreuzt.
Solange der Old English Bulldog nicht als eigenständige Rasse anerkannt sei, falle ein Hund dieser Kategorie entweder unter die Regelung des § 10 Absatz 1 oder - bei deutlichem Hervortreten des Phänotyps des Pitbull Terriers- unter § 3 Absatz 2.

Vor Anschaffung eines Old English Bulldog ist beim Veterinärsamt eine Haltererlaubnis einzuholen.
Weiter ist ein Wesenstest erforderlich.
Der Hund würde hier als Listenhund mit einer jährlichen Steuer von 1200 € festgesetzt.
Sollten Sie eine Maulkorb und Leinenbefreiung für das entsprechende Tier erhalten, kann auf Antrag der Hund mitunter auch
einem "nicht gefährlichem Hund" gleichgestellt werden, also normal versteuert werden.

Die Auflagen zur Anschaffung sind hier wie bei den gefährlichen Hunden, da es sich wie oben beschrieben um eine Kreuzung mit einem bzw. mehreren Listenhunden handelt.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Fischer
Sachbearbeiterin

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Ich finde es nicht richtig und man kann mit Sicherheit gerichtlich dagegen angehen (es gibt hierzu einschlägige, positive Urteile), aber ganz ehrlich: das ist mir persönlich zu aufwendig und anstrengend. Zumal ich in unserem Fall, hätten wir uns für die 4-jährige OEB Hündin entschieden, ihr die Auflagen wie Maulkorbpflicht nicht zumuten wollte. Sie ist zwar jetzt auch in Duisburg/NRW gemeldet, aber wurde vor dem 01.03.2017 angeschafft und somit entfallen die Auflagen und Eingruppierung bislang bei ihr (Vertrauensvorschuss oder wie das bezeichnet wird).
 
Ich finde auch total albern, dass an der gesteigerten Aggressivität festgehalten wird. Wobei ich mich teilweise schon frage, ob Bürgermeister und Co einfach froh um das Geld sind und daher daran nix ändern wollen oder aber ob sie diesen Stuss tatsächlich glauben :rolleyes: so oder so, Sind macht dies nicht. Eine Eindämmung erreicht man damit ebenso nur bedingt, eben aufgrund der Falschanmeldungen. Also von dem her... Aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass die zuständigen Personen damit sich reden lassen. Habe das versucht, als hier die Hundesteuer erhöht wurde. Es hieß im Grunde nur "das ist Gang und Gäbe" und "Das Geld darf so eingesetzt werden wie wir wollen". Ist zwar nicht fair, aber leider Standard...
 



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