Wie krank muß man sein?? / Welpen töten für die Kunst

:traurig7:
So etwas ist doch wirklich widerlich :zornig:
Wer kommt auf so mega kranke Ideen??? Scheinbar viel zu viele. Habe vorgestern etwas ähnliches gelesen, da wollen Studenten ein Lamm köpfen, mit einer knallbunten Hinrichtungsmaschine von damals...wie hieß´sie noch gleich? Guillitine????
Aber bei denen wurde es noch nicht verboten...

K R A N K H A F T :traurig8::traurig8::traurig8::traurig8::traurig8::traurig8::traurig8:
 
Nun ja, es kommt sehr stark darauf an, WARUM das Lamm getötet werden soll (ich glaube, zu religiösen Zwecken ist die rituelle Schächtung eines Tieres mit vorheriger Bolzenschussbetäubung im Rahmen der Religionsfreiheit erlaubt. Sicher bin ich aber nicht. Wo ist Dieter?).
Und eine Guillotine ist sehr viel humaner als ein Kabel.

Dennoch: Das muss trotzdem nicht sein.
 
Kunstfreiheit - bzw. deren Grenzen - ist im Einzelfall eines der schwierigsten juristischen Probleme.

Das "Problem" ist die schrankenlose - vorbehaltsfreie - Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Juristisch lösbar ist solche Problematik nur über die sog. "verfassungsimmanenten Schranken", d.h. vorbehaltslose Grundrechte werden durch konkurrierende Verfassungsgüter - etwa Recht auf Leben, Recht auf Würde etc. - begrenzt.

Nun ist der Tierschutz seit einigen Jahren als Staatsziel in einer etwa vergleichbaren grundrechtsähnlichen Form im Grundgesetz enthalten.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html

Im Rahmen der Abwägung dieser beiden grundgesetzlichen Normen - eben Art. 5 und Art. 20a - hat sich das Verw.-Gericht unter Einbeziehung des Tierschutzgesetzes folgerichtig für den Tierschutz und damit für ein Verbot der völlig behämmerten "Kunstveranstaltung" entschieden.

Zu unterscheiden vom Kunstbegriff ist das Schlachten - hier: Schächten - von Tieren.
Schlachten - im Unterschied zum " nur Töten" ist die Tötung eines Tieres durch Blutenzug nach vorheriger Betäubung zu Nahrungsmittelzwecken.
Einzelheiten sind dazu im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt.

Soweit also ein Tier vor dem "Schächten, also dem Durchtrennen des Halses" betäubt wurde, ist das ohne Besonderheit und auch nicht zu beanstanden, es sei denn, man stellt - etwa wie die Veganer - das Schlachten und das irgendwie geartete Verwerten von Tieren als solches in Frage.



Anders zu beurteilen ist Schächten ohne vorherige Betäubung, wie es an sich der "reinen" religiösen Vorstellung des Islam entspricht.
Auch dazu gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, die Befürworter des Schächtens ohne vorherige Betäubung, eben Hardcore-Islamisten - argumentieren mit ihrer Religionsfreit, die eben auch Verfassungsrang geniesst.

Gelöst wurde das Problem mit einer Verständigung führender religiöser Führer des gemäßigten Islamismus in der BRD, die eben entschieden haben, dass Schächten mit vorheriger Betäubung religiös in Ordnung sei.

Die Hardcore-Islamisten konnten sich nicht verständigen und so haben wir nun eine Vorschrift im § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes, wonach solches Schächten der vorherigen Erlaubnis bedarf.

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4a.html
 
Tierquälerei fällt nicht unter Kunstfreiheit

Unmöglich: Angeblich um gegen grausame Tötungen von Hunden zu protestieren, wollte eine Künstlerin an einem Berliner Theater jeweils am Ende ihrer Show zwei Hundewelpen mit Kabelbindern zu Tode zu strangulieren. Das Bezirksamt Spandau hatte ihr diese regelmäßige üble Tierquälerei untersagt. Bei ihrem Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht erklärte die Künstlerin, dass es ihr aufgrund der im Grundgesetz festgeschriebenen Kunstfreiheit doch erlaubt sein müsse, während ihrer Aufführung Tiere zu töten. Das Verwaltungsgericht sah durch die Entscheidung des Bezirksamtes keinen Eingriff in die Freiheitsrechte der Künstlerin und wies ihre Klage ab.

Quelle: lawblog
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein Witz oder? DAS IST EIN WITZ!



Das kann doch nicht sein, was soll das? Was ist mit dem Menschen passiert?
Die Künsterlin selbst sollte man strangulieren!
 
Die Antragstellerin hatte für den 30. April eine Performance mit dem Titel „Der Tod als Metamorphose“ in einem Spandauer Theater geplant. Im Rahmen einer an „traditionelle thailändische Kunstformen orientierten“ Veranstaltung sollten im Anschluss an eine 15-minütige Meditation nacheinander zwei Hundewelpen mittels eines Kabelbinders getötet werden; mit einem Gong und Trauermusik sollte die „Performance“ enden.


Okay, wenn ich mir das hier vorstelle, wenn ich dasitzen würde, ohne zu wissen was sie machen will und es dann sehen: Ich würde schreiend zusammenbrechen und heulen ...
 
Heftig...
so etwas dann auch noch "künstlerische Freiheit" zu nennen :traurig7:
 
das ist einfach nur krank!
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben