Wie aus einem Landseer ein HSH wurde. Und nun?

Dann muss die Behörde - bzw. der für sie tätige Mitarbeiter - entscheiden:

- es werden Maßnahmen nach dem Gefahrhundegesetz getroffen
- es werden keine Maßnahmen nach dem Gefahrhundegesetz getroffen, aber ein Bußgeld verhängt
- weder Maßnahmen noch Bußgeld.

Zum Glück haben wir in Schleswig-Holstein ein noch halbwegs vernünftiges Gefahrhundegesetz, insbesondere die Vorschrift des § 17

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...doc=yes&doc.id=jlr-GefHGSH2005pP17#focuspoint

Danach können auch "ausserhalb" des Gefahrhundegesetzes gefahrenabwehrende Maßnahmen getroffen werden, etwa die Anordnung, eine Hundeschule zu besuchen.

In der Praxis bekommt man aber schnell ein Gefühl für das, was sich wirklich abgespielt hat bzw. dafür, wer lügt oder eine sehr subjektive Wahrnehmung hat.
Vieles ergibt sich aus geschicktem Nachfragen.

Die meisten Fälle - hier auf dem Land - sind der menschlichen Dämlichkeit oder Ignoranz geschuldet. Dazu zwei Beispiele:

In einem unserer Dörfer wohnt ein schwerkranker Rollstuhlfahrer, der einen ca. 40 cm hohen alten Mix hat. Mit dem fährt er immer spazieren und benutzt auch Wege, auf denen wenig los ist. Der Hund ist dann etwas bissig, wenn jemand zu nahe kommt, die Individualdistanz beträgt etwa 1 Meter. Das weiss auch jeder im Dorf und nimmt Rücksicht bzw. weicht aus. Bis auf einen.
Nun begegnet diesem Rollstuhlfahrer eben dieser eine Mann, der die Arbeit nicht erfunden hat und somit viel spazieren geht. Der meint, die Strasse gehöre ihm. Der Rollstuhlfahrer ruft ihm zu, zur Seite zu gehen, evtl. würde sein Hund nach ihm schnappen.
Der denkt nicht daran und kriegt einen Schnapper ins Bein, Hose kaputt, weiter aber nichts passiert. Die Hose wurde über die Versicherung geregelt.
Nun zeigt der Spaziergänger den Rollstuhlfahrer nach dem Gefahrhundegesetz an und fordert strengste Maßnahmen gegen diesen Mann wegen der brandgefährlichen Töle. Man sei ja seines Lebens nicht mehr sicher.

Frage von mir: "Wieso weichen Sie nicht aus, die Strasse ist hinreichend breit?"
Antwort: "Habe ich das nötig, der Kerl (der Rollstuhlfahrer) muss auf seinen Hund eben aufpassen".

Diesen behämmerten Typen habe ich - ganz untypisch für den öffentlichen Dienst - nach allen Regeln der Kunst abgemistet und ihm am Ende gesagt: "So, jetzt können Sie gegen mich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Da dies die gefühlte 476te wäre, beeindruckt mich das wenig. Es werden keine Maßnahmen gegen den Rollstuhlfahrer ergriffen. Ansonsten steht Ihnen der Klageweg offen. Raus".

Nie wieder was gehört.

In einem anderen Dorf leben 2 Labbi´s, bestens erzogene und toll sozialisierte Hunde. Die Besitzerin geht mit diesen spazieren und trifft eine junge Frau mit Kinderwagen und einem Jagdhund (Deutsch-Kurzhaar). Die Labbi´s werden rangerufen, die Besitzerin tritt in eine Wegeausbuchtung und wartet, dass die Andere vorbeigeht. Die Labbi´s liegen neben ihr.
Auf etwa gleicher Höhe und genau an der Strassenseite, wo die Wegeausbuchtung ist, fängt der am Kinderwagen angebundene Jagdhund (angebunden an der Seite zur Labbi-Besitzerin) an zu rüpeln und zieht die ganze Baggage zu den Labbi´s hin. Die Kinderwagenbesitzerin fängt das Kreischen an, ist völlig überfordert mit der Situation und kommt von der Rolle.
Jagdhund kneift Labbi 1 worauf Labbi 2 Jagdhund kneift. Viel Getöse, viel Lärm - aber nichts passiert, jedenfalls den Hunden nicht. Kinderwagenbesitzerin hat aber eine Schramme an der Hand.
Die Hunde sind längst schon wieder ruhig, als sich die Damen noch bekeifen und sich üble Worte um die Ohren kloppen.

Ergebnis: Anzeige gegen die Labbi-Besitzerin, höchst gefährliche hunde- und menschenmordende Bestien, sofort erschiessen. Die Handverletzung war jedenfalls von den Labbi´s. Ihr Hund würde sie nie beissen. Schrieb sie. Ansonsten wisse sie nichts mehr, sie sei überfordert gewesen und habe das Leben ihres Kindes schützen müssen. Also nein, solche Bestien. Und die Behörde müsse nun unverzüglich zur Tat schreiten und überhaupt und wofür zahle man schliesslich Steuern.

Die Sachverhaltsermittlung ergab, dass die Kinderwagenbesitzerin ihre dummen Pfoten zwischen die keifenden Hunde gesteckt hat um ihren Jagdhund zu retten. Und ein Zahn eines der drei Hunde ist über ihren Handrücken geschrappt.
Auf ernstliches Befragen musste sie einräumen, dass sie nicht wisse, welcher Zahn genau das war. Aber das war ganz bestimmt einer der Labbi´s.

Ergebnis: keine Maßnahmen, aber Belehrung der Kinderwagenbesitzerin, besser mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen. Und ihn nicht mehr am Kinderwagen anzubinden.
Sie hat ihn dann verkauft. Den Hund, nicht den Kinderwagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieter,
ich fand deine Ausführungen sehr informativ. Vielen Dank dafür:zustimmung2:.
Habe ja bereits weiter vorne geschrieben, wie ich mich in Zukunft verhalten werde. Und nett von dir, das ich in deinen Augen nicht verantwortungslos und eine Gefahr für Welpen bin. Hatte hier den Eindruck, mit einem Fuß im Gefängnis zu sein. Ich wollte hier verschiedene Meinungen hören. Anfangs waren diese recht"einseitig". Teils empfand ich es auch etwas zu hart formuliert von verschiedenen Usern. Dadurch das wir uns nicht persönlich kennen, finde ich es unpassend solche Dinge wie: hoffentlich begegnen wir uns nie, oder :nimm gefälligst deinen Hund an die Leine! lesen zu müssen. Ich denke, man kann solche Dinge auch etwas weniger angreifend formulieren. Im Großen und Ganzen bin ich zufrieden mit den verschiedenen Ansichten und Meinungen. Aber doch bitte sachlich, ohne persönlich zu werden. Ja, ich geb´s zu:ich bin eine Warmduscherin und steh auf Harmonie:verlegen1:
Nette Grüße an alle:winken3:
 
Jetzt wo du schriebst,du nimmst Frida an die Leine, kann ich dir auch ohne Sorge begegnen.
Nicht dass meine Hunde zu fremden hinrennen würden,aber man weiß ja nie wann die Individualdistanz unterschritten ist.
 



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