- Erster Hund
- Casper, dt. Boxer (8 Mon.)
- Zweiter Hund
- Vito, dt. Boxer (16 Mon.)
Mal davon abgesehen, dass man eine Haltererlaubnis nur dann besitzt, wenn man einen Listenhund hat ...
Oder wenn eine Sondergenehmigung zur Haltung von Schutz-und Wachhunden auf Firmengelände mit Wohnsitz vorliegt :jawoll: Dann muss diese Haltegenehmigung nicht bei jedem Listi neu vorgelegt werden, aber das sind irgendwelche Sonderregelungen und Bürokram, von denen mein Vater ehrlich gesagt mehr Ahnung hat :tanzen2:
Bei dem Rest hatte ich dich dann wohl falsch verstanden, das tut mir leid!