Urlaubsbetreuung eines sog. "Listenhundes"

Erster Hund
Arek 7J.
Hi,

da ich in naher Zukunft einen Hund halten möchte, hat mir eine Bekannte angeboten, quasi zum "antesten" mal für 4 Tage auf ihren Hund auf zu passen. Sie ist da im Urlaub.
Es ist ein Am. Staffordshire Terrier - also ein sogenannter Listenhund.
Ich kenne ihn schon ein wenig und er ist gut erzogen, freundlich, verschmust und so ungefährlich wie jeder andere gut erzogene Hund. (Nach meiner geringen Erfahrung eben, aber auch nach der Aussage meiner Bekannten)

Ich habe natürlich sofort ja gesagt und freue mich riesig.


Jetzt ist mir aber mal die rein rechtliche Sache durch den Kopf gegangen.
Der Hund hat einen Wesenstest gut bestanden, meine Bekannte hat den Sachkundenachweis.

Aber ich hab den ja nicht.
Ich habe versucht mich in die Verordnung ein zu lesen, aber ich find das sehr verwirrend ...

Ich hab das so verstanden, dass ich den Wesenstestnachweis immer bei mir führen muss?
Ich darf den Hund nicht von der Leine los machen?
(Meine Bekannte meint, das Spielen ohne Leine ist sehr wichtig und das dürfe er auch, - er ist auch so erzogen, dass er sofort zurück kommt wenn jemand ruft - auch wenns nicht der eigentliche Halter ist)

Vielleicht noch irgendwas, was ich, gerade in Bezug auf die Rasse, bedenken muss für die 4 Tage?

Vielleicht kann jemand weiterhelfen und mir Klarheit verschaffen?
Vielen dank schon mal und LG.
 
In welchen Bundesland seit ihr denn?

Eigentlich kenne ich das so, dass in den Bundesländern wo es eine Rasseliste gibt jeder der einen Listenhund führt einen Sachkundenachweis haben muss. Das würde heißen du musst noch einen machen. Da ich mir aber nicht sicher bin würde ich dir empfehlen wenn hier keine Antworten kommen sollten euren Amtsvet oder das Ordnungsamt anzurufen und nachzufragen. Biste auf der sicheren Seite.
 
Danke erst mal.
Wir kommen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Bekannte meinte, da kommt eh keiner gucken. Und wenn, dann übernimmt sie ja die volle Verantwortung. Sie kann aber gut verstehen dass ich unsicher bin ;)

Mir gehts letzendlich auch nicht darum penibel alles im Bürokratenstaat richtig zu machen.
Aber ich bin schon recht unsicher - gerade weil ich ja bald selber einen Hund aus dem Tierschutz aufnehmen möchte - ich denke da macht sich es schlecht, wenn ich mit Hunden schon mal bei irgendeiner Behörde negativ aufgefallen bin.

Und ich fürchte, dass Unwissenheit auch nicht immer vor Strafe schützt.

LG Ulrike
 
Da liegst du richtig!
Unwissenheit schützt nicht und mit viel Pech wird der Hund eingezogen.

Würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Entweder die Sachkunde machen oder das mit der Betreuung lieber sein lassen!
 
Das sehe ich ähnlich, ich würde mich da schon sehr schlau machen. Natürlich fragt niemand dannach wenn nichts passiert. Ist was passiert wollen Sie es dann aber schon wissen. Mir persönlich wäre dies zu unsicher, denn wie sieht es in diesem Fall mit der Haftung aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
...euren Amtsvet oder das Ordnungsamt anzurufen und nachzufragen. Biste auf der sicheren Seite.

So ist es.

Und wenn, dann übernimmt sie ja die volle Verantwortung.

Nutzt nur nichts, da Du ja im Schadensfall den Hund geführt hast. Bei der eigentlichen Halterin kann das soweit gehen, dass sie von der Behörde als unzuverlässig angesehen wird und ihre Haltungserlaubnis widerrufen wird.
Ansonsten ist der § 4 der Hundehalterverordnung M-V eindeutig. Wer u.a. einen gefährlichen Hund führt braucht eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Ob diese ggf. aufgrund der kurzen Betreuungsdauer unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden kann, solltest Du wirklich beim Ordnungsamt erfragen.
 
Danke an alle.

Ich habe meine Bekannte, nachdem sie wen anders für die Hundebetreuung gefunden hat, abgesagt. Sie hat die Begründung gut verstanden und nachvollziehen können.

LG Ulrike
 



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