Benutzer516
Gast
Es gibt eine Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tollwv_1991/gesamt.pdf
Der von Wuffie-Queen beschriebene Fall würde von § 6 Ziffer 3 erfasst.
Nehmen wir mal an, ein Hund beisst oder schnappt einen solch netten Zeitgenossen, wie er von Wuffi-Queen beschrieben wurde.
Der macht das Vet.-Amt verrückt und der Amtstierarzt schaut sich (vorsichtshalber, man weiss ja nie) den Hund an, zumal der Hundehalter ja keinen Impfnachweis vorweisen kann. Dummerweise erzählt der Hundehalter - oder der wilde Nachhbar - dem Amtstierarzt auch noch, dass Hundi gerne mal ein bischen stöbern geht (und aus Sicht des AmtsTA mit einem tollwütigen wilden Tier - Fuchs - in Kontakt kommen könnte).
Zufällig speichelt der Hund bei der Untersuchung durch den Amts.-Vet. ein bischen (manche Hunde neigen dazu ohnehin, manche speicheln bei Stress), jedenfalls speichelt der Hund.
Dann fängt es bei dem Amtsmenschen gewaltig im Kopf an zu rappeln. Wenn es bei einem Amtsmenschen im Kopf anfängt zu rappeln, kann das für einen Bürger wenig schön ausgehen.
Der Amtsveterinär kann - und wird vermutlich - die behördliche Beobachtung anordnen, dazu ist der Hund sicher einzusperren. Dazu würde das Tier in ein Tierheim oder sonst eine Einrichtung verbracht, in der genau dieses Einsperren bis zur Entkräftung des Verdachts sichergestellt ist.
Man ist den Hund also mindestens - abgesehen von den Kosten - für einige Tage los - und das kann je nach Hund mindestens für den eine Katastrophe sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tollwv_1991/gesamt.pdf
Der von Wuffie-Queen beschriebene Fall würde von § 6 Ziffer 3 erfasst.
Nehmen wir mal an, ein Hund beisst oder schnappt einen solch netten Zeitgenossen, wie er von Wuffi-Queen beschrieben wurde.
Der macht das Vet.-Amt verrückt und der Amtstierarzt schaut sich (vorsichtshalber, man weiss ja nie) den Hund an, zumal der Hundehalter ja keinen Impfnachweis vorweisen kann. Dummerweise erzählt der Hundehalter - oder der wilde Nachhbar - dem Amtstierarzt auch noch, dass Hundi gerne mal ein bischen stöbern geht (und aus Sicht des AmtsTA mit einem tollwütigen wilden Tier - Fuchs - in Kontakt kommen könnte).
Zufällig speichelt der Hund bei der Untersuchung durch den Amts.-Vet. ein bischen (manche Hunde neigen dazu ohnehin, manche speicheln bei Stress), jedenfalls speichelt der Hund.
Dann fängt es bei dem Amtsmenschen gewaltig im Kopf an zu rappeln. Wenn es bei einem Amtsmenschen im Kopf anfängt zu rappeln, kann das für einen Bürger wenig schön ausgehen.
Der Amtsveterinär kann - und wird vermutlich - die behördliche Beobachtung anordnen, dazu ist der Hund sicher einzusperren. Dazu würde das Tier in ein Tierheim oder sonst eine Einrichtung verbracht, in der genau dieses Einsperren bis zur Entkräftung des Verdachts sichergestellt ist.
Man ist den Hund also mindestens - abgesehen von den Kosten - für einige Tage los - und das kann je nach Hund mindestens für den eine Katastrophe sein.