Umkehr der Beweislast bei grobem tierärztlichen Behandlungsfehler

Der Bundesgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung seine für die Humanmedizin entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung angewendet. Dies gilt auch für Befunderhebungsfehler.
Beide Tätigkeiten beziehen sich - so der BGH - auf einen lebenden Organismus.

Damit wird der zivilrechtlichen Mitgeschöpflichkeit der Tiere immer mehr - auch auf höchstrichterlicher Ebene - Rechnung getragen. Das ist eine - finde ich - sehr erfreuliche Entwicklung.

Die Entscheidung ist zwar in einem Pferdefall ergangen, bezieht sich aber ohne weiteres auf alle Tiere.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der Tierarzt beweisen muss, dass er ordnungsgemäß behandelt hat. Bislang musste das - mit allen Schwierigkeiten - der Hundehalter.

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...rt=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74610&pos=0&anz=83
 
Sehr interessant!

Danke für´s posten!
 
Dann bin ich ja mal auf das Tierarztsterben gespannt. Nein, nicht weil die "Pfuscher" verschwinden, sondern weil kleine "Ein-Mann-Praxen" jetzt schon am Existenzminimum rumkrepeln, gerade im Kleintierbereich. Die werden die zu erwartenden, explodierenden Haftpflichtbeiträge nicht stemmen können.
Die Hebammen hat man so ja auch schon "wegrationiert".
 
Meinst du dass sich das so extrem auswirken wird, Blues? (übrigens, schön dass du noch da bist!!!)
 
Ja. Rechnet hier eigentlich jeder mit, das Urteil kam ja nicht unerwartet. Im Humanbereich war es ja dasselbe. Auch da hat es die kleinen getroffen, siehe halt freie Hebammen.
Gut, wir in der Industrie haben dann weniger Probleme qualifizierte Tierärzte zu finden (Kleintierpraxis wird noch unattraktiver als ohnehin schon, Klinik war noch nie doll), aber finde es halt zum einen privat doof (will nicht wegen jedem Pfurz in die Klinik) und mir tut auch jeder Tierarzt leid, der in die Industrie geht, weil er muss. Wirklich glücklich werden die nämlich nicht oder nur sehr selten.

Klar, für den Verbraucher siehts erstmal gut aus. Wenn man sich so umhört, ist ja quasi jeder Tierbesitzer von der Fehlbehandlung des Haustiers überzeugt (oft angefacht von Foren-Halbwissen).
 
Nein, nicht weil die "Pfuscher" verschwinden, sondern weil kleine "Ein-Mann-Praxen" jetzt schon am Existenzminimum rumkrepeln, gerade im Kleintierbereich. Die werden die zu erwartenden, explodierenden Haftpflichtbeiträge nicht stemmen können.

Es ist die Frage, ob diese Versicherungsbeiträge erheblich ansteigen werden. Es geht ja um grobe Behandlungsfehler, mithin nicht um leichte Kunstfehler.
Ich denke, die kleinen TÄ - insbesondere die ohne die Möglichkeiten aufwändiger Diagnostik - werden verstärkt überweisen. Letztlich wird es durch mehr "haftungsvermeidender" Diagnostik ohnehin teurer.
Es ist - wie immer - die Frage, was man will. Diejenigen, die eine möglichst billige - Geiz ist geil - TA-Behandlung wollen, sind im Hintertreffen.


Die Hebammen hat man so ja auch schon "wegrationiert".

Jo, ca. 5000,-- € Jahresprämie und nur eine Gesellschaft, die eine Berufshaftpflicht anbietet, ist schon derbe.
Aber die Haftungslage ist eine andere. Baut eine - selbständige niedergelassene - Hebamme Mist und es kommt ein behindertes Kind zur Welt, sind 1 Million Versicherungsleistung garnichts.
 
Aber genau die Hebamme von nebenan, der Tierarzt um die Ecke sind die Basis. Für mich ist meine TÄ schon mehrfach Rettung in der Not gewesen. 30 oder 50 km zur Klinik fahren, hätten meinem Hund das Leben gekostet. Dabei geht es mir nicht um das Geld.

Es geht um gute unkomplizierte praktische Medizin vor Ort.

Wenn durch ausufernde Versicherungsbeiträge und bürokratische Widrigkeiten gerade die kleinen medizinischen Basiseinheiten sterben, macht das die Medizin nicht besser, sondern schlechter.

( Pfuscher ausgenommen versteht sich.)
 
Beweislastumkehr.
Eine feine Sache für den Verbraucher.
Sofern es sich um Autos, Unterhaltungselektronik, Elektrogeräte usw. handelt.
Kein Stress mit dem Händler, i.d.R. in den ersten sechs Monaten, Kunde zufrieden ( kommt wieder )
Händler auch, denn der kalkuliert die evtl. Mehrkosten
einfach mit ein. Fertig.
Hunde sind keine Gegenstände, was passieren könnte ist schon passend geschrieben worden.
Als TA würde ich einfach keine Fälle mehr annehmen , die irgendwie " Probleme rechtlicher Art" verursachen könnten. Eine erste Hilfe im Notfall, ja, weil dazu ist er verpflichtet, zu mehr nicht.
Schade, ein guter Schritt, die Richtung stimmt auch.
Dennoch zum Nachteil des Verbrauchers.
 
Als TA würde ich einfach keine Fälle mehr annehmen , die irgendwie " Probleme rechtlicher Art" verursachen könnten. Eine erste Hilfe im Notfall, ja, weil dazu ist er verpflichtet, zu mehr nicht.

Das ist eine ausgeprochen gute Idee:smilie_ironie:

Könntest Du noch kurz erklären, wovon der Tierarzt dann zukünftig leben soll, wenn er Deinem Vorschlag folgt? ( "....einfach keine Fälle mehr annehmen, die irgendwie Probleme rechtlicher Art verursachen KÖNNTEN", heisst nämlich für mich: ALLE Fälle)

LG
Bettina
 
Das ist eine ausgeprochen gute Idee:smilie_ironie:

Könntest Du noch kurz erklären, wovon der Tierarzt dann zukünftig leben soll, wenn er Deinem Vorschlag folgt? ( "....einfach keine Fälle mehr annehmen, die irgendwie Probleme rechtlicher Art verursachen KÖNNTEN", heiss

nämlich für mich: ALLE Fälle)

LG
Bettina
Ein qualifizierter TA muß keine Furcht haben, das er z.B. eine Spritze falsch setzt, oder vor anderen Routine Situationen versagt.
Ein unqualifizierten TA wird es sich überlegen und evtl. die Praxis schließen.
Die Spreu trennt sich von Weizen.

Das dies auch entsprechend bezahlt werden muß dürfte jedem HH klar sein, aber dafür bekommt er letztendlich
auch eine gute Leistung.
Ein guter Effekt der Umkehr.
 
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