- Erster Hund
- "Molly" Yorkie-Poo *2010
- Zweiter Hund
- "Shelby" SchaeferMix *2011
- Dritter Hund
- "Casper" DummyMix *2012
Mann aus Kreis Miltenberg wollte Gänseschar vor Labrador schützen
Quelle: Main-Echo
http://www.main-echo.de/regional/kreis-miltenberg/art4020,4240295
Eigentlich hatte der 61-Jährige nur die Gänse schützen wollen. Weil er in seinem Eifer nicht nur den angreifenden Hund getreten, sondern auch dessen Frauchen eine Ohrfeige verpasst hatte, musste sich der Mann aus dem Kreis Miltenberg am Donnerstag vor dem Obernburger Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.
Die Geschichte ist schnell erzählt, wenngleich die Versionen des Angeklagten und der Geschädigten voneinander abweichen: Ein frei laufender Labrador jagt Gänse auf die Straße, weshalb mehrere Autos vor einer Brücke in Obernburg-Eisenbach zum Anhalten gezwungen werden. Der 61-Jährige steigt aus, versucht den Hund zu vertreiben und die Gänse von der Straße zu scheuchen. »Ein Hund, der eine Gans reißt, beißt sie nicht ganz tot«, sagt der Tierfreund, der vor Gericht zugibt, den Hund mit der Fußspitze gestreift zu haben. Während er noch versucht, die Gänse zu retten, spürt der Mann eine Attacke von hinten. Um sich zu verteidigen, schlägt er nach der Hundehalterin. Soweit die Darstellung des Beschuldigten.
»Blöde Kuh«
Die Geschädigte erzählt eine andere Version: Ihr Hund habe nur mit den Gänsen gespielt. Der Mann habe den jungen Hund mehrmals getreten. Sie habe ihn zur Rede gestellt, woraufhin er auf sie zu gekommen sei, sie eine »blöde Kuh« genannt und ihr eine Ohrfeige verpasst habe. Danach habe sie nicht nur Schmerzen gehabt, sondern leide bis heute unter Angstzuständen.
Weil der 61-Jährige nicht vorbestraft ist und sich vor Gericht bei der 59-Jährigen entschuldigt, regt der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Schmerzensgeld ein. »Es besteht kein besonderes Interesse an Strafverfolgung.« Doch erhalte der Angeklagte eine solche Chance nur einmal.
Keine Selbstjustiz
Richter Oliver Markthaler geht auf den Vorschlag des Staatsanwalts ein und setzt eine Zahlung von 700 Euro fest. Er appelliert jedoch an den Mann, keine Selbstjustiz mehr zu verüben.
Quelle: Main-Echo
http://www.main-echo.de/regional/kreis-miltenberg/art4020,4240295
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