Tierliebe mit Folgen

Erster Hund
"Molly" Yorkie-Poo *2010
Zweiter Hund
"Shelby" SchaeferMix *2011
Dritter Hund
"Casper" DummyMix *2012
Mann aus Kreis Miltenberg wollte Gänseschar vor Labrador schützen


Eigentlich hatte der 61-Jährige nur die Gänse schützen wollen. Weil er in seinem Eifer nicht nur den angreifenden Hund getreten, sondern auch dessen Frauchen eine Ohrfeige verpasst hatte, musste sich der Mann aus dem Kreis Miltenberg am Donnerstag vor dem Obernburger Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.


Die Geschichte ist schnell erzählt, wenngleich die Versionen des Angeklagten und der Geschädigten voneinander abweichen: Ein frei laufender Labrador jagt Gänse auf die Straße, weshalb mehrere Autos vor einer Brücke in Obernburg-Eisenbach zum Anhalten gezwungen werden. Der 61-Jährige steigt aus, versucht den Hund zu vertreiben und die Gänse von der Straße zu scheuchen. »Ein Hund, der eine Gans reißt, beißt sie nicht ganz tot«, sagt der Tierfreund, der vor Gericht zugibt, den Hund mit der Fußspitze gestreift zu haben. Während er noch versucht, die Gänse zu retten, spürt der Mann eine Attacke von hinten. Um sich zu verteidigen, schlägt er nach der Hundehalterin. Soweit die Darstellung des Beschuldigten.
»Blöde Kuh«
Die Geschädigte erzählt eine andere Version: Ihr Hund habe nur mit den Gänsen gespielt. Der Mann habe den jungen Hund mehrmals getreten. Sie habe ihn zur Rede gestellt, woraufhin er auf sie zu gekommen sei, sie eine »blöde Kuh« genannt und ihr eine Ohrfeige verpasst habe. Danach habe sie nicht nur Schmerzen gehabt, sondern leide bis heute unter Angstzuständen.
Weil der 61-Jährige nicht vorbestraft ist und sich vor Gericht bei der 59-Jährigen entschuldigt, regt der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Schmerzensgeld ein. »Es besteht kein besonderes Interesse an Strafverfolgung.« Doch erhalte der Angeklagte eine solche Chance nur einmal.
Keine Selbstjustiz
Richter Oliver Markthaler geht auf den Vorschlag des Staatsanwalts ein und setzt eine Zahlung von 700 Euro fest. Er appelliert jedoch an den Mann, keine Selbstjustiz mehr zu verüben.

Quelle: Main-Echo
http://www.main-echo.de/regional/kreis-miltenberg/art4020,4240295
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne dabei gewesen zu sein, finde ich die Version der geschädigten unglaubhaft, ja übertrieben.
Angstzustände? Naja...

Aber gut, ohne es gesehen zu haben schwierig.
 
Ich finde halt die Aussage "der wollte nur mit den Gaensen spielen" total unangebracht und Klischee "Labbiehaltermaessig".

Alleine die Tatsache, dass der Hund beim "spielen" die Voegel auf die Strasse getrieben, naja unter spielen verstehe ich was anderes.

Ausserdem wuerde ich es niemals wagen meinen Hund mit fremden Tieren"spielen" zu lassen.

Und ja ihre Aussage finde ich etwas uebertrieben. Es wundert mich aber dass es da keine Zeugen gibt. Es muessen ja doch mehrere Autos angehalten haben.
 
Man lässt seinen Hund nicht einfach mit Gänsen *spielen* solche *spielende* Hunde verletzen Jahr für Jahr etliche Rehe, in dem sie hezten, sie über Strassen jagen und und und...

Andererseits: man tritt aber nicht einfach einen Hund, auch wenn derjenige denkt wie ich. Anzeigen genügt meist.
 
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Wobei die gute Frau noch Glück gehabt hat und dem Mann eigentlich dankbar sein müßte.
Dies hier ist zwar ein Schwan, aber Gänse können auch ganz gehörig beißen und glaube nicht, daß ein Labrador mehrere Gänse abwehren kann.

in wie weit der öffentliche Straßenverkehr gefährdet war, weiß ich nicht, vermute die Gefahr war nicht so latent.
Der Staatsanwalt sah ja kein öffentliches Interesse.
 
Man lässt seinen Hund nicht einfach mit Gänsen *spielen* solche *spielende* Hunde verletzen Jahr für Jahr etliche Rehe, in dem sie hezten, sie über Strassen jagen und und und...

Andererseits: man tritt aber nicht einfach einen Hund, auch wenn derjenige denkt wie ich. Anzeigen genügt meist.

Dass sagt auch nur die Gegnerin... dass er mehrmals getreten hat. Sicherlich Übertreibung.
Er meint, er hätte den Hund leicht gestreift. Untertreibung?

Man wird es wohl nie erfahren.
 
Die Wahrheit liegt vielleicht irgendwo in der Mitte. Vielleicht hat er den Hund 1 mal getreten, mag aber vor Gericht nicht zugeben, dass er richtig zugetreten hat. Und die Halterin macht daraus natürlich "mehrfach zugetreten".
So oder so haben beide falsch gehandelt. Man läßt seinen Hund keine Vögel hetzen, aber man ohrfeigt auch niemanden und tritt nicht nach Hunden. Der Mann hätte die Polizei rufen müssen.
 
Die Wahrheit liegt vielleicht irgendwo in der Mitte. Vielleicht hat er den Hund 1 mal getreten, mag aber vor Gericht nicht zugeben, dass er richtig zugetreten hat. Und die Halterin macht daraus natürlich "mehrfach zugetreten".
So oder so haben beide falsch gehandelt. Man läßt seinen Hund keine Vögel hetzen, aber man ohrfeigt auch niemanden und tritt nicht nach Hunden. Der Mann hätte die Polizei rufen müssen.

Definitv, ich lese aber auch raus, das der Mann von der Frau von hinten angegriffen wurde, koennte auch reflex gewesen sein.
Auch mit dem treten.. also ich hab Hunde auch schon "getreten" oder es hat zumindest so ausgesehen, wenn ich einen Hund koerperlich ( mit dem Bein ) von etwas abgeblockt und versucht habe sie von etwas fern zu halten ( in dem Fall war es meine Nichte, die vom Nachbarshund angefallen wurde).

Aber wie schon gesagt, wir waren nicht dabei.. leider steht auch nicht dabei ob es sich um wilde Gaense oder Hausgaense handelt.
Muesste mal meine Tante fragen, die wohnen dort.
 



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