Therapiefreiheit für Tiere wird eingeschränkt - Globuli nur noch auf tierärztliches Rezept

Ich nicht,das gebe ich ganz offen zu.Warum auch? Lahmt der Hund mal,suche ich nach der Ursache und behandle die .Hot Spot? Hab ich bisher alle selbst zugekriegt. Vom Tierarzt gäbs dafür Antibiotika. Durchfall? Erstmal einen Tag fasten..gerötete Augen? Das gute Euphrasia hilft.
Alles was nicht nach drei Tagen besser oder weg ist,da muss dann der Tierarzt dran.Habe ich aber seltenst.(Auch dank Homöopathie)
 
Zumindest gehe ich immer
zuerst zu meinem Tierarzt , bevor ich an den Tieren rum fummel.🤗
Es ist verantwortungslos,einem Tier ohne Rücksprache mit seinemTierarzt irgendwelche Medikamente zu verabreichen.Meine Meinung!

Du drückst deine Meinung auch anderen auf, wenn du sie als verantwortungslos bezeichnest.

Ich hole mir auch eine Diagnose beim Tierarzt, wenn ich nicht weiß, ob der Hund etwas Ernstes hat.
Es gibt aber unzählige Krankheiten, die homöopathisch wesentlich besser und schneller geheilt werden können.
Das sage ich dann in meiner Tierarztpraxis, dass ich erstmal zur Homöopathin gehe.

Die Tierärzte bekommen den Hund nochmal zur Kontrolle nach der Behandlung vorgestellt.
Sie sind meistens erstaunt, wie schnell der Hund gesund geworden ist.
Die Auswahl der Globuli trifft meine Homöopathin. Da frage ich nicht die Tierärzte um Rat.

Ich bin auch mit vielen (Pflege)Hunden zur Homöopathin gegangen, bei denen die Tierärzte nicht mehr helfen konnten.
Selbst die konnten zu einem großen Teil noch geheilt werden.
 
Zumindest gehe ich immer
zuerst zu meinem Tierarzt , bevor ich an den Tieren rum fummel.🤗
Geht doch eigentlich jeder Tierbesitzer, denn auch die Behandlung durch alternative Methoden braucht eine gesicherte Diagnose.
Wobei man aber beim TA weniger auf die Gesamtheit der Tiere eingeht, sondern sie nur körperlich und nach Schema F behandelt.

Trotzdem geht der Trend/Wunsch der Tierbesitzer bereits seit Jahren (oder sind es schon Jahrzehnte?) in die Richtung, seine Tiere mit alternativen Methoden behandeln zu lassen.

Aber was macht man nun, wenn der Tierarzt sich gegen solche Methoden sträubt (er kennt sich da ja auch nicht aus, muss dann aber die Verantwortung übernehmen) und die verlangten Rezepte (zum Nachteil der Tiere) nicht ausstellt?

Dann ist man doch gezwungen seinem Tier übermäßige Antibiotika , Cortison usw. reinpumpen zu lassen, um dem Tier zumindest Erstversorgung zukommen zu lassen - obwohl man das eigentlich gar nicht möchte.
Es dauert ja auch eine Zeit einen entsprechenden Tierarzt zu finden.

Es geht aber nicht alleine um die Tiere.
Es steht ja ein ganzer Wirtschaftszweig, Arzneimittelhersteller, Arbeitnehmer, Ausbildungsstätten, Therapeuten, Versandhändler usw. dahinter, die dadurch ihren Job (gesicherte Existenz) verlieren.
Mal ganz abgesehen von den Tierhaltern, die alternative Methoden eher bevorzugen würden.

Und niemand lässt sich doch jetzt noch auf so eine Ausbildung ein.
Wenn er dann endlich selbstständig ist, dann soll er sich von Ärzten abhängig machen, die nichts von der Behandlungsart verstehen?

Und dem Tierhalter wird es im Laufe der Zeit doch auch zu viel, immer 2 Stellen aufzusuchen um seinem Tier die bestmöglichste Behandlungen zu kommen zu lassen.

Ich finde, dieses Gesetz ist doch eindeutig ein Nachteil für alle: dem Tier, dem Halter, dem Tierarzt und diesem ganzen Wirtschaftszweig.

Und da es im Laufe der Zeit umständlich und evtl. auch zeitaufwändig ist, wg. einem Folgerezept immer wieder auch noch einen TA aufzusuchen, spielt dieses Gesetz der Pharmalobby doch offensichtlich in die Hände..

Wobei dann die alternativen Therapien (und entsprechende Mittel) schon Vorsorge gegen bestimmte Krankheiten betreiben können.
 
Ich verstehe weder die Aufregung, noch dass es ein neues Gesetz braucht: Es gilt doch schon seit ca. 20 Jahren, dass man Tieren nur Arzneimittel verabreichen darf, die für diese Tierart zugelassen sind, außer der Tierarzt widmet das Medikament um. Oder wurde die Regelung nach der damaligen Aufregung wieder gekippt?
 
Ich verstehe die Aufregung auch nicht.


Bei den letzten Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses des Bundestags ging es insbesondere um die Zulassung des innerdeutschen Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln für bestimmte Heimtierarten, beispielsweise Ziervögeln, Zierfischen und Tieren in Terrarien.

Rx Arzneimittel sind verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.

Mit den letzten Änderungen des Entwurfs wird auch klargestellt, dass Tierärzte mit einer tierärztlichen Hausapotheke unter eng gefassten Bedingungen weiterhin keine Herstellungserlaubnis zur Zubereitung von Arzneimitteln für von ihnen behandelten Tiere benötigen. Dies zielt beispielsweise auf Mischspritzen, wie sie insbesondere bei Narkosen üblich sind.

Außerdem wurde die bestehende Vorschrift des § 56a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Arzneimittelgesetz zu den Abgabemengen der Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere entgegen den ursprünglichen Plänen in das TAMG übernommen. Nach dieser „7/31-Tage-Regel“ dürfen solche Arzneimittel für 31 Tage, systemische Antibiotika jedoch nur für sieben Tage abgegeben werden.

Neu: Meldepflicht für Antibiotika für Hunde und Katzen

Die Tierärzte müssen erstmals für 2025 die für Hunde und Katzen angewendeten Antibiotika nach Art und Menge erfassen und bis zum 28. Januar des Folgejahres elektronisch an die zuständige Bundesoberbehörde melden.


Die 7/31-Tage Regelung bei der Abgabe von Antibiotika für Nutztiere bleibt erhalten. Ist in den Zulassungsbedingungen keine längere Anwendungsdauer vorgesehen, dürfen Tierärzte für lebensmittelliefernde Tiere höchstens die Menge an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgeben, die für die nächsten 31 Tage benötigt wird. Bei systemisch wirkenden Antibiotika darf nur der Bedarf für sieben Tage abgegeben werden.

Die tierärztlichen Behandlungsanweisungen für Kleintiere und Pferde werden verpflichtend, sollen aber unbürokratisch ausgestaltet sein.

Der Verstoß gegen die zulassungskonforme Anwendung von Tierarzneimitteln (der laut bpt in einigen Fällen notwendig ist) soll nicht strafbewehrt sein.

Der Versand von Tierarzneimitteln für die Weiterbehandlung von Heimtieren soll weiterhin möglich sein.


Auch hier keine Rede von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Selbst wenn das so wäre, hindert mich doch niemand daran, einen Tierheilpraktiker aufzusuchen, der mir sagt welche Globuli helfen könnten und mir diese dann in der Apotheke zu besorgen.
Schließlich weiß doch keiner, ob ich die selbst nehme oder dem Tier gebe.

Und wenn ich selbst eine gewisse Erfahrung habe und z.B. Hot Spots pflanzenkundlich selbst behandele, wer sollte mich daran hindern?
Die entsprechenden Medikamente kaufe ich in der Apotheke oder online und niemand weiß, wem ich sie gebe.

Ich kann also die "Sorgen" nicht wirklich nachvollziehen, mal ganz davon abgesehen, dass in dem Gesetz nix dergleichen erwähnt wird.
 
Ich kann also die "Sorgen" nicht wirklich nachvollziehen, mal ganz davon abgesehen, dass in dem Gesetz nix dergleichen erwähnt wird.
Du brauchst doch nur die weiteren Links in den von dir verlinkten Seiten anschauen.
Dort steht doch alles...
Die entsprechenden Medikamente kaufe ich in der Apotheke oder online und niemand weiß, wem ich sie gebe.
Du weißt aber schon, dass dies nun eine Straftat wäre?

Du hast einfach viel zu wenig darüber nachgedacht um das ganze Ausmaß dieses Gesetzes zu erfassen
 
Ich finde nirgends etwas über Homöopathie oder pflanzliche Medikamente, die irgendwie von der aktuellen Änderung betroffen wären.

Nenne mir mal bitte eine Quelle, die aufzeigt, dass es eine Straftat ist, wenn ich meinem Tier Arnica Globuli, Bachblüten oder sonstiges verabreiche.
Ich gehe eher davon aus, dass du da etwas grundsätzlich falsch verstanden hast.
 



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