T61 ERsticken nach Beipackzettel weil totgeschwiegen

deswegen helft alle mit und protestiert zahlreich, denn bei T61 wird alles ganz still -keine Zeitung keine Öffentlichkeit niemand geht auf die Barrikaden während unsere Tiere laut Beipackzettel ersticken müssen1
dIE INFODas größte Verbrechen an Tieren durch "T61" - Ersticken nach Beipackzettel !

Protestiert für alle und eure Tiere an die Bundesministerin Frau Dr. Aigner &
gegen T61 das Fraßgift mit dem unsere Tiere heute noch von schwarzen schafen euthanasiert werden

von 1963 bis heute 2010!!!

Sie können selbst ein Protestschreiben verfassen oder die ausführliche Version kopieren und an die Bundesministerin absenden:
2. Protestaktion
aufgrund ihrer Hilfeverweigerung im T61-Skandal!


[GELÖSCHT]

Tierquälerei nach Beipackzettel !!!

anstatt

Beipackzettel nach Tierschutzgesetz !!!

T61 ist ein Folterpräparat zur Euthanasie und massakriert offiziell nach Beipackzettel unsere Tiere bei vollem Bewußtsein zu Tode! Das Mittel besteht aus einem lähmenden Gift, das kreislaufstabile Tiere jedoch innerhalb von 10 bis 14 Sekunden total lähmt und es ist ihnen nicht mehr möglich ihre "brennenden Qualen" unter Atemlähmung während der Erstickung, hinauszuschreien, so daß es sehr friedlich aussieht ohne daß man es den meisten Tieren mit guten Kreislauffunktionen ansieht, weshalb Ärzte vor Zig-Jahren geglaubt haben, daß die Tiere so wie die Firma behauptet es sich um einen Bewußtseinsverlust handeln würde. Leidet das Tier jedoch an Kreislaufschwäche tritt der Wirkungseintritt verzögert ein und die Tiere geben schrille Töne von sich, ringen mit sperrangelweit-aufgerissenem Mäulchen nach Atemluft, reißen die Augen weit auf und reagieren mit Krämpfen auf die Applikation von T61, weswegen es sich mit falscher Zulassung auf dem Markt befindet und unsere Tiere quält wie es schlimmer nicht sein könnte und weshalb wir nun alle zusammen auf die Barrikaden gehen müssten, damit das Gift augenblicklich aus dem Verkehr gezogen wird, da es sich hier um ein totgeschwiegenes Leid handelt, das deswegen niemand kennt und weswegen es auch nicht verboten wird!!!

Die Nebenwirkungen im Beipackzettel wurden auch mit gezinkten Karten fingiert und durch eine eigenen Wortkreation hat man anstatt "morbide Tiere" "morbunde Tiere" hinter den "Applikationsfehlern" und der "Lungeninjektion", (die mit der Herzinjektion ohne Narkose nach Beipackzettel! seit 2004 verboten wurden) aufgelistet und daß nur diese Tiere es wären, die nach Nebenwirkungen mit Erstickungsanfällen, Angst, Schmerz, qualvollen Lautäußerungen und Exzitationen reagieren". Da es jedoch keine "morbunden Tiere" gibt und "morbide Tiere" alle kranken Tiere sind, hat intervet soz. mit einer verlogenen Beipackzettelgeschichte versucht die Ärzteschaft zu täuschen daß es nur "sehr seltene" Tiere wären, die ersticken würden, obwohl alle Tiere ohne Ausnahme unter brennenden Höllenqualen bei Bewußtsein ersticken müssen !



Diese "Lücke" im Beipackzettel nützen einige "schwarzen Schafe" unter den Tierärzten aus, denen der Verstand oder die Liebe zu den Tieren fehlt und die glauben sie handeln straffrei, wenn sie in ein lebendes Tier T61 hineinjagen als wäre es gefühlloser Abfall! T61 enthält kein Betäubungsmittel und fällt deswegen auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, weswegen die Nachweispflicht für Tiermediziner entfällt und vor Allem ist es billig. Die schwarzen Schafe, die es verwenden, äußern sich in Etwa: "ohne Narkose gehts schneller" oder "das Tier wird nun narkotisiert" - aber stattdessen wird T61 aufgezogen, wonach "Ruhe in 15 Sekunden" ist und es muß nicht erst 10 bis 20 Minuten lange gewartet werden bis das Tier im Narkosetiefschlaf ist vorausgesetzt es "hat geklappt" das stille Quälen, falls nicht erhalten wir die Anrufe dieser Tierbesitzer!

Tiere, die von einem Tierarzt (ein Zahnheilkundler in München ist sogar ein Sadist!) aus Unwissenheit oder Kaltblütigkeit hingerichtet werden sind die Ärmsten aller Armen, denn sie erleiden den schrecklichsten Tod, den es gibt und werden von einem Fraßgift "aufgefressen", bzw. in wenigen Minuten verätzt - alle Organe und auch das Blut löst sich auf und das unter Bewußtsein! Wenn die brennende Qual und die Lähmung zuerst über die Gliedmaßen bishin in den Rumpf und anschließend in die Atemmuskulatur gelangt und eine totale Atemblockade eintritt, dauert der schreckliche Todeskampf ab der Atemlähmung für diese erbarmungswürdigen Geschöpfe nochmal 2 - 3 Minuten bis der Herzinfarkt und anschließend der langersehnte Hirntod eintritt.

Unsere Info sollte zur Aufklärung beitragen und Tierbesitzer warnen, jedoch auch PROTESTE ausgelöst werden müssen, da dieses LEID DANN NICHT MEHR TOTGESCHWIEGEN sondern ÖFFENTLICH WIRD und verboten würde. Falls jedoch der Druck nicht ausreicht wird die Bundesministerin ein seit 47 Jahren auf dem Markt befindliches Folterpräparat - indem Sie nicht reagiert - verstärkt legalisieren. Wenn dies passieren sollte, wird das Foltermittel von immer mehr "schwarzen Schafen unter den Tiermedizinern" benützt werden, da es bereits schon soweit kommen konnte, daß eine Tierärztin in München mir als Vereinsvorstand ohne Scheu mitteilte, daß sie T61 ohne Narkose benützt bestärkt durch den kriminellen Beipackzettel! Aber auch dort wo es Herz gibt aber der Verstand fehlt wird sich T61 immer mehr durchsetzen - auch dort wo man es niemals vermutet hätte, solange wir nicht alle gemeinsam auf die Barrikaden gehen!!!

DESWEGEN - für alle unsere alten und kranken Tiere - protestieren Sie mit uns unter qualvolle-einschlaeferung.de

Lassen wir die Euthanasietiere nicht im Stich - sie fühlen wie DU UND ICH!!!

Unsere Homepage: qualvolle-einschlaeferung.de oder hundeseelen-in-not.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T61 darf sich nicht legalisieren

Bitte protestiert wir müssen es schaffen daß ein Proteststurm eingeht wir müssen unsere tiere vor dem grausamsten Tod bewahren, denn T61 wird immer öfter eingesetzt bei Tierärzten
nachzulesen unter http://www.qualvolle-einschlaeferung.de Protestieren Sie an die Bundesministerin Frau Dr. Aigner

&

gegen T61

das Fraßgift mit dem unsere Tiere heute noch

euthanasiert werden

von 1963 bis heute 2010!!!


Sie können selbst ein Protestschreiben verfassen oder die ausführliche Version kopieren und an die Bundesministerin absenden:

2. Protestaktion

aufgrund ihrer Hilfeverweigerung im T61-Skandal!


[GELÖSCHT]



Tierquälerei nach Beipackzettel !!!

anstatt

Beipackzettel nach Tierschutzgesetz !!!





zum kopieren für die Protestmail:







Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bundesministerin Frau Dr. Aigner

Wilhelmstr. 54

10117 Berlin



Sehr geehrte Bundesministerin Frau Dr. Aigner,

hiermit protestieren wir nochmals gegen das Euthanasiepräparat T61 wodurch alle kranken Tiere bei vollem Bewußtsein unter qualvollen brennenden Schmerzen, mit entsetzlichen Krämpfen, Lähmungen bis hin zum Erstickungstod offiziell nach Beipackzettel euthanasiert werden.



Wie Sie durch die Tierhilfe & Verbraucherschutz erfuhren ist es intervet gelungen durch eine ergaunerte Zulassung das qualvolle Präparat T61 zur Euthanasie seit 1963 in den Verkehr zu bringen und sie lassen damit billionen von Tieren in Tierarztpraxen, Tierheimen, sowie auf Höfen und bei Bauern, in Zoos, im Tierpark und Zirkus unter Bewußtsein und grauenhaften Qualen ersticken und das EU-weit!



Sie werden nun nochmals aufgefordert den größten Skandal und das schwerste Verbrechen an unseren Tieren zu beenden



wozu Sie nach Gesetz dazu verpflichtet sind T61 aus dem Verkehr zu ziehen! Nach Artikel 20a GG Nr. 104 sind Sie auch noch angehalten die "vorbeugende Gefahrenabwehr" zu ergreifen, worin auch der Betäubungsgrundsatz § 4 a geregelt wird, und der wenn er wie in diesem Fall nicht greift,



ebenso ein EINSCHREITEN Ihrerseits nach Neufassung des Artikel 20 a GG erfordert,

worin beinhaltet ist, daß der Staat Tiere zu schützen hat!



Sie sind nun aufgefordert den "Notstand" zu ergreifen und das qualvolle Euthanasieren mit T61 in Deutschland zu beenden,

bei dem Tiere unter Bewußtsein und mit Todesangst ihren immer weiter fortschreitenden Lähmungen

und

der sich immer weiter ausbreitende brennenden Qualen erliegen und es sich sofort durch die akute Entzündung Flüssigkeit in der Lunge bildet, das die Atmung zusätzlich blockiert während die Tiere dabei röcheln

und

wenn sich die Lähmung dann bis in den Rumpf und anschließend in die Atemmuskulatur hinzieht erleiden die Ärmsten aller Armen erst die eigentlichen schlimmsten Erstickungsqualen

da für diese erbarmungslos gefolterten Todeskandidaten dann erst die T-61Atemlähmung beginnt

und zu der bereits durch Angst und Panik eingesetzten Atemnot noch hinzukommt und sich über viele grauenhafte Minuten hinzieht während das Tier soz. lebendig unter Höllenqualen zerfressen wird bis es erstickt,



da es sich bei T61 anscheinend um ein Fraßgift handelt und die Tiere in minutenschnelle komplett verätzt werden (unter Nebenwirkungen im Beipackzettel "Endothelschäden"), wie auch das Blut sich auflöst (nach Beipackzettel unter Nebenwirkungen "Hämolyse")



Mit Ihrem Schreiben vom 4. Juni an die Tierhilfe & Verbraucherschutz int. e.V. haben Sie bewiesen, daß auch Sie im T-61Skandal den Ärmsten aller Armen Ihre Hilfe verweigern wie alle anderen Beteiligten, die T61 aus dem Verkehr hätten ziehen müssen wie die Regierung, Veterinär- und Landesbehörde.



Aber daß Sie nun dem Bundesamt für Arzneimittelsicherheit die Entscheidung überlassen - in diesen und von diesen verursachten T-61 Skandal, da diese ja damals 2004 die falsche Zulassung erteilt haben und damit den größten Arzneimittelskandal verursacht hatten, ist ein weiterer Skandal durch Sie als Bundesministerin!



TROTZ ALLER NACHWEISE wie beispielweise unter Zahllosen:



Daß T61 nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt weil es kein Betäubungsmittel ist

&

durch den Betrug des Schreibfehlers "morbunde Tiere" unter Nebenwirkungen



befindet sich T61 mit falscher Zulassung im Verkehr,



weswegen dies eine Handlungspflicht Ihrerseits nach sich ziehen muß!!!



ohne die sämtlichen anderen Gefahren zu benennen, daß auch unser Trinkwasser bereits T61 enthalten könnte und die Ursache womöglich für fatale Krankheiten ist, wie z.B. die Leukämie (Hämolyse) u.a. tödliche Erkrankungen. Denn T61 befindet sich soz als Giftmüll unter der Erde und treibt sein Unwesen, während Sie die Entscheidung und den "schwarzen Peter" soz. in die Hände der Verursacher geben während die Tiere zum Himmel schreien sowie während Menschen durch das größte Verbrechen an Tieren mitgequält werden!

Ob das Fraßgift überhaupt abgebaut werden kann da Gott seine Tiere nicht ungestraft quälen lässt bekommen auch die Unschuldigen die Quittung.



Es wurden Ihnen auch zahlreiche Nachweise geliefert, daß alle Tiere ohne Ausnahme bei vollem Bewußtsein unter brennenden Qualen minutenlange in allen Körperbereichen verätzt werden und die Ärmsten soz. lebend von dem Fraßgift T61 aufgefressen werden und das unter immer weiter fortschreitenden Lähmungen bishin zur totalen Atemlähmung, an der alle Tiere ersticken müssen und erbarmungslos zu Tode gefoltert werden!!!!!!!!!!!!!!



Daß selbst der Beipackzettel mit gezinkten Karten fingiert wurde ist Ihnen durch das Schreiben der Tierhilfe & Verbraucherschutz bekannt und daß die Hersteller "morbunde Tiere", die es gar nicht gibt unter den Nebenwirkungen mitangeführt haben und zwar sehr schlau eingefädelt - exakt hinter der nach Beipackzettel verbotenen und grausamen "Lungeninjektion" und nach den "Applikationsfehlern" damit Ärzte glauben sollten "daß es nur sensationell seltene Tiere bzw. ganz besonders seltene Ausnahmen es wären wie auch die verbotene Lungeninjektion und nicht vorkommenden Applikationsfehler" es wären, die ersticken würden", da kein Arzt weiß daß in einem Beipackzettel auf den man sich verlassen kann "im Normalfall" sich ein nicht existentes Wort verbirgt mit einem nicht vorhandenen Tier und man folgert demnach weil man den Ausdruck nicht kennt auf die anderen soz. "verbotene Ereignisse", die mit diesem fragwürdigen Tier verknüpft werden (Lungeninjektion/Applikationsfehler), das berechnend von der Firma kalkuliert wurde!!!!!!!!!!!

Denn intervet schreibt im Beipackzettel unter Nebenwirkungen - Zitat: "Tiere, die bei Bewußtsein sind, können auf die Applikation von T61 mit Erstickungsanfällen, Angst, Schmerz, starkem Unbehagen, qualvollen Lautäußerungen und Exzitationen reagieren, insbesondere unter ungünstigen Resorptionsbedingungen (morbunde Tiere, Applikationsfehler, pulmonale Applikation). Gelegentlich verzögert eintretender Herzstillstand. Histopathologische Veränderungen wie Endothelschäden, Lungenstauung, Lungenödem, Hämolyse". Zitatende



Obwohl die Ärzteschaft bis heute mit einem gefälschten Beipackzettel animiert wird T61 ohne Narkose zu benützen, denn trick- und einfallsreich hat intervet in seiner Präparatewerbung mit 30 bis 50 Jahren alten Arztzitaten augewartet um eine Narkose vorzuheucheln und man hat damals sehr häufig noch an diesen Unsinn geglaubt, daß es sich bei T61 um ein ordentliches Euthanasiepräparat handelt, jedoch nach meist einer Anwendung wurde es in tierschutzverantwortlichen Praxen für immer verbannt, da diese erkannten, daß es sich hier um Lähmungen und nicht um eine Betäubung wie die Firma vortäuscht, handeln kann!



Die Firma ist kriminell, da diese den Anschein erwecken, daß es sich bei T61 um eine narkoseartige Giftsubstanz handelt nur weil zwei Lokalanästhetika zugesetzt wurden, die ein Brennen an der Applikationsstelle verhindern sollten und die aber selbst an der Applikationsstelle das Brennen nicht einmal verhindern können, da T61 furchtbar schmerzhaft brennt nach Aussage des Tierklinikarztes und Chirurgen Herrn Dr. Pfeil um wieviel es in den Venen, in Muskeln, Weichteilen und auch in den Knochen brennt, die ja in minutenschnelle verätzt werden ist nicht auszudenken denn um wieviel mal mehr es im Körper brennt wenn es bereits an der Applikationsstelle- wo es nicht brennen sollte - sogar höllisch brennt!!!



Intervet versucht mit kriminellsten Ernergien daß T61 immer mehr zum Einsatz kommt und es sich sogar durch Rezepte an Nichtärzte als "schnellen Tod" durch "vorgeheuchelte Bewußtseinsverluste" ausbreitet!!!

Denn sie plädieren dafür, "...daß es auch an Landwirte arzneimittelrechtlich möglich ist, T61 abzugeben, da es sich nicht um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgestzes handelt" und "dadurch gelten bei einer Abgabe durch Tierärzte ausschließlich Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und die Abgabe von T61 ist genauso möglich wie die anderen verschreibungspflichtigen Arzneimittel (wendt M. und Bennemann U. 2005). ... "weil es sich um ein so wie jedes andere verschreibungspflichtige Medikament handelt" und "weil es kein Betäubungsmittel enthält fällt es auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz" "und ist deswegen wie jedes andere Medikament .....abzugeben".



Wie Sie sehen, schreckt die Firma vor rein gar nichts zurück und gestärkt nun auch durch Sie, wenn Sie dieser keinen Einhalt gebieten, gehen diese über immer mehr Leichen und scheuen kein noch so schreckliches Leid, das sie massenhaft in grauenhaftester Weise über die Tiere bringen.



Da es sich bei dem Fraßgift T61 auch nicht um ein Betäubungsmittel handelt und es auch deswegen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt muß es umgehend von Ihnen aus dem Verkehr gezogen werden und verboten werden.





Handeln Sie bitte Frau Dr. Aigner - Sie wissen daß sich T61 unrechtmäßig durch eine falsche Zulassung im Verkehr befindet und es muß ohne Verzug nun von Ihnen reagiert werden.



Mit freundlichen Grüßen



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