Gegenleistungen (zumindest keine direkten) sind bei Steuern auch nicht vorgesehen, siehe § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__3.html
Direkte Gegenleistungen gibt es nur bei Gebühren (etwa für einen Personalausweis) oder Beiträgen (etwa Strassenausbaubeiträge).
Historisch gesehen muss der Staat bzw die regierenden Parteien nur aufpassen, dass der Unwille auf Grund von als beliebig wahrgenommenen Steuern, nicht zu groß wird. Aber Hundesteuer wird wohl kaum eine Boston Tea-Party auslösen. :happy33: