Stoppt die Hundesteuer

Das ganze Ding Hundesteuer ist dahingehend witzlos, da auch kein Schwein mal schaut ist der Hund überhaupt angemeldet. Zumindest hier nicht.
Ich bin in der Nachbarschaft die einzige die so blöd ist und Steuern für ihren Hund zahlt.
 
Kann Tuete nur recht geben. Ich Zahle für Rhea 120 Euro im Jahr, und kriege NIX!
Bin Froh das ich ne Monatskarte habe, dass ich sie so mitnehmen kann. Aber ich finde diese 120 Euro gar nicht angebracht! Deswegen scheitert es ja bei uns an einem Zweithund.
Da der nächte Hund wohl ca 170 Euro kosten würde! Das ist extrem:traurig2:
 
In Berlin ist die Hundesteuer auch so hoch.

Wie viele hier schon gesagt haben, ist die Hundesteuer echt frech. Die Hundesteuer stammt schon aus dem Mittelalter um die Anzahl der Hunde möglichs gering zu halten - damals um die Verbreitung von Seuchen einzudämmen. Auch heute dient sie angeblich dazu die Hundeanzahl einzudämmen, damit sich die "Nicht-Hundemenschen" nicht gestört fühlen... Daher ist auch die Steuer für einen weiteren Hund höher. Hundesteuer ist eine Luxussteuer..... Sie ist NICHT zweckgebunden. Die Stadt kassiert somit doppelt und dreifach. Die Hundesteuer selbst, auf allem was wir für den Hund kaufen liegen Steuern, für nicht weggemachte Häufchen kann es ein Bußgeld geben usw.

Nun zu der Klage... Ich halte die Klage nicht unbedingt für aussichtslos. Natürlich verdienen Städte und Gemeinden daran, aber das ist ja nun keine Rechtsgrundlage. Das erste Manko der Hundesteuer ist, dass sie ortsgebunden ist. Das ist früher - viel früher - sinnvoll und berechtigt gewesen, aber heutzutage doch nicht mehr. Nur mal mich als Beispiel: ich wohne in Berlin, zahle also dort meine Steuern, gassie gehen tue ich (da wir genau an der Grenze wohnen) meistens in Brandenburg, mein TA ist in Brandenburg, ich arbeite zum Teil in Brandenburg wo der Hund dann ebenfalls dort ist. Des weiteren verreisen heute zahlreiche Menschen mit ihren Hunden, nehmen sie mit auf Geschäftsreise usw. - die Ortsgebundenheit ist nicht mehr zu tragen.
Weiterhin sind Hundehalter dadurch diskriminiert... Es gibt keinen plausiblelen Grund weshalb Hundehalter extra Steuern zahlen müssen. Warum keine Katzenhalter, keine Pferdehalter? Die machen genausoviel Dreck. Es gibt so viele freilaufende Katzen, welche auch in Gärten kacken, Mäuse und Vögel jagen (und teilweise auch artgeschützte), die ihre Krallen an Bäumen wetzen usw. Pferde machen ebenfalls draußen hin, Wald- und Feldwege leiden (nicht böse gemeint, hatte selber Pferde), auch wenn extra Reitwege gestellt werden, auch diese werden gehegt und gepflegt bzw ersteinmal angelegt... Auch dazu muss man sich ersteinmal verfassungsrechtlich äußern wo hier die Begründung liegt.
Dazu kommt auch noch die unterschiedliche Höhe in den verschiedenen Orten, wie lässt sich ein Unterschied von 20 € zu 160€ rechtfertigen? "Unsere Gemeinde braucht halt mehr Geld" ist keine rechtliche Begründung.
Noch schlimmer die "Listenhunde".... - 1. sind die ebenfalls von Ort zu Ort unterschiedlich und wie wiederum wird die höhere Steuer für diese Hunde gerechtfertigt??? Sie kosten die Gemeinde keinen Cent mehr als andere hunde - im Gegenteil, sie verdienen sogar noch dran (Sachkundenachweis, Wesenstest etc). Und auch hier ist der Unterschied enorm, in NRW zahlt man für einen "normalen Hund" 54€, für einen Listenhund 552€ - wo ist da die rechtliche Begründung?
Mangelhaft. Die Hundesteuer ist die einzige Luxussteuer, die sich aus dem Mittelalter gehalten hat und das auch nur, weil sie lange Zeit nicht hinterfragt wurde, weil es sie halt schon immer gibt und nicht gerade neu eingeführt wurde. So kam das Bundesverfassungsgericht nie dazu sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, denn das kann es nur auf Antrag. Und nun gehts los.

Also ich sehe dem ganzen positiv entgegen, aber soetwas dauert. Und ich als Jurastudentin denke auch, dass ein Anwalt (wenn er nicht ganz dumm ist) niemals klagen würde, wenn er nicht zumindest eine schwierige Rechtslage mit Chance auf Erfolg sieht ;)
 
http://www.dachshundklub.de/dwh/hundesteuer
http://kimbaland.de/wp/?p=503 ( die dort verlinkte WORD Datei würde ich euch nicht empfehlen zu öffnen)

Wenn ich das nun richtig sehe, so kann man ja bereits jetzt schon Einspruch unter Vorbehalt der Gerichtsentscheidung einlegen.

Ist dieses Vorgehen vergleichbar mit dem Einspruch gegen den Soli bei der Einkommenssteuererklärung damals ?

Kennt sich jemand von euch zufällig gut mit dieser Behörden Thematik aus ( Dieter ? )


Der erste Link - Dachshundclub - beschreibt des Verfahren recht gut. Das Problem ist, das ein Einspruch zunächst nicht von der Zahlungspflicht entbindet. Man muss also Aussetzung der Vollziehung - so heisst das nun mal - beantragen und diesem Antrag wird stattgegeben, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hundesteuerbescheides bestehen. National gedacht - zur Klage beim Eur. Gerichtshof für Menschenrechte siehe unten - bestehen solche Zweifel nicht, da das Bundesverfassungsgericht die letzte Klage nicht mal zur Entscheidung angenommen hat. Das machen das Gericht dann, wenn es eben keine Grundrechtsverletzung sieht. Schon mehrfach hat sich das Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen Hundesteuern befassen müssen, sämtliche Kläger haben verloren.

Den zweiten Link habe ich nur im Anfang gelesen. Die verwechseln da schon Bundesverfassungsgericht mit Bundesverwaltungsgericht. Den Rest hab ich mir dann erspart.

Ja, das Verfahren ist vergleichbar mit Einsprüchen gegen den Soli.


Also ich sehe dem ganzen positiv entgegen, aber soetwas dauert. Und ich als Jurastudentin denke auch, dass ein Anwalt (wenn er nicht ganz dumm ist) niemals klagen würde, wenn er nicht zumindest eine schwierige Rechtslage mit Chance auf Erfolg sieht ;)

Die ersten 80% des Beitrages können dahinstehen. Als Jurastudentin kannst Du Dich ja mal mit der Frage befassen, ob die zu beklagende Bundesrepublik Deutschand überhaupt passivlegitimiert ist. Sowas übt ungemein. Daher kurz ein Problemanriß:

Beklagt werden soll/muss die BRD, anders gehts ja auch nicht, nur diese ist eine der "Hohen Vertragsparteien" i.S. der MRK

Nun ist in der BRD der Staatsaufbau zweistufig (Bund - Länder), der Verwaltungsaufbau indes dreistufig (Länder - Kreise/kreisfreie Städte - Kommunen).

Hundesteuern sind Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, die grundgesetzlich geschützt ist, dies heisst aber auch, dass der Bund den Kommunen "nix zu sagen" hat, dies können nur die Länder. Der Bund hat im Bereich der Kommunen überhaupt keine Kompetenzen, nichts, garnichts.

Der beklagte Bund kann also garkein Gesetz (verfassungsrechtlich nicht möglich) erlassen, wonach den Kommunen untersagt würde, Hundesteuern zu erheben.

Dies können zwar die Länder, die sind aber nicht beklagt - und können auch nicht beklagt werden:zwinkern2:. Selbst wenn die Länder per Gesetz - anders gehts nicht - ein Verbot der Hundesteuern erlassen würden, würden die Kommunen im Wege der Klage dieses Gesetz vor den zuständigen Verfassungsgerichten der Länder angreifen, allein schon deshalb, weil ihnen die Knete fehlen würde.

Es gibt daher gute Gründe anzunehmen, dass die BRD nicht passivlegitimiert ist, zu deutsch: Sie wäre die falsche Beklagte.
Und weil sie keine Kompetenzen bei Hundesteuern hat, kann die BRD auch ein evtl. Urteil nicht befolgen, siehe Art. 46 MRK
Richtige Beklagte wären die Kommunen, ersatzweise die Länder. Die können aber völkerrechtlich nicht verklagt werden.

http://dejure.org/gesetze/MRK/46.html

Ob das der "schlaue" Anwalt alles nicht weiss? Oder er weiss es doch und klagt trotzdem. Erstens kann man´s ja mal versuchen und zweitens kriegt er sein Honorar ja auch im Unterliegensfalle.

Hach ja - Rechtswissenschaft kann so schön sein:jawoll:.

P.S.: Der Papst ist letztens auch verklagt worden. Zwar nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sondern vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Wen´s interessiert:

http://www.der-fall-des-papstes.com/
 
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Bin auch für die Abschaffung, wer ist das nicht :jawoll:
Wobei bei uns schon Hundeklos aufgestellt wurden, die Hunde fast überall frei laufen dürfen und die ganze Stadt eigentlich schon recht hundefreundlich ist. Die Steuer beträgt 40 EUR.

Kürlich las ich, dass in Böblingen z. B. nur die Halbe Hundesteuer fällig ist, wenn man den Hundeführerschein oder Teamtest oder ähnliches (s. Link) bestanden hat. Die Idee finde ich nicht blöd.
http://www.schaeferhunde-boeblingen.de/seite60.html


Daher wäre ich für die Abschaffung der Hundesteuer, wenn der Halter mit dem Hund den Hundeführerschein oder ähnliches gemacht hat bzw. dass Steuer fällig wird, wenn der Hund ein bestimmes Alter erreicht hat oder z. b. ein halbes Jahr / Jahr nach der Anschaffung keinen Test vorlegen kann. Und die Steuer sollte in ganz Deutschland angeglichen werden.
 
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Beklagt werden soll/muss die BRD, anders gehts ja auch nicht, nur diese ist eine der "Hohen Vertragsparteien" i.S. der MRK

Nun ist in der BRD der Staatsaufbau zweistufig (Bund - Länder), der Verwaltungsaufbau indes dreistufig (Länder - Kreise/kreisfreie Städte - Kommunen).

Hundesteuern sind Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, die grundgesetzlich geschützt ist, dies heisst aber auch, dass der Bund den Kommunen "nix zu sagen" hat, dies können nur die Länder. Der Bund hat im Bereich der Kommunen überhaupt keine Kompetenzen, nichts, garnichts.

Der beklagte Bund kann also garkein Gesetz (verfassungsrechtlich nicht möglich) erlassen, wonach den Kommunen untersagt würde, Hundesteuern zu erheben.

Dies können zwar die Länder, die sind aber nicht beklagt - und können auch nicht beklagt werden:zwinkern2:. Selbst wenn die Länder per Gesetz - anders gehts nicht - ein Verbot der Hundesteuern erlassen würden, würden die Kommunen im Wege der Klage dieses Gesetz vor den zuständigen Verfassungsgerichten der Länder angreifen, allein schon deshalb, weil ihnen die Knete fehlen würde.

Es gibt daher gute Gründe anzunehmen, dass die BRD nicht passivlegitimiert ist, zu deutsch: Sie wäre die falsche Beklagte.
Und weil sie keine Kompetenzen bei Hundesteuern hat, kann die BRD auch ein evtl. Urteil nicht befolgen, siehe Art. 46 MRK
Richtige Beklagte wären die Kommunen, ersatzweise die Länder. Die können aber völkerrechtlich nicht verklagt werden.

Es gibt mehrere Wege an die Hundesteuer rechtlich heran zu gehen und ist gar nicht so schwirig wie du das hier aufstellst. Haben das gerade mehr als ausführlich mit unserem Prof durchgearbeitet. Des weiteren ist bereits ein Richter ERFOLGREICH gegen die Hundesteuer vorgegangen. Problem war hier, dass die Gemeinde auch einen Fehler bei Erhebung der hundesteuer begangen hatte, sodass es zur Frage der Rechtswidrigkeit leider nicht mehr kam.

Geklagt wurde gegen den Hundesteuerbescheid vor einem Verwaltungsgericht. Widerspruchsbehörde ist nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO die „Selbstverwaltungsbehörde“ in Selbstverwaltungsangelegenheiten selbst, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt wird, aber das tut auch eigentlich nichts zur Sache, sind ja hier nicht im Examen.

Gegen den Hundesteuerbescheid kann man also ohne Probleme vorgehen und seine Zulässigkeit als VA prüfen lassen, in diesem Zusammenhang wird die Rechtswidrigkeit geprüft. Und es muss auch kein Gesetz erlassen werden, dass Hundesteuer zu erheben nicht erlaubt ist. Ist doch schwachsinn. Wenn erste Leute vor dem VG klagen und evtl sogar bis oben durchklagen und gewinnen, wurde die Rechtswidrigkeit eines Hundesteuerbescheids festgestellt. Da dieser an keine persönlichen komponenten geknüpft ist, kann man dann davon ausgehen, dass jeglichetr Hundesteuerbescheid nicht zulässig ist. Soetwas wird auch sicherlich durch die Presse gehen. Jetzt können sich alle Gemeinden usw überlegen, ob sie einen Hauf von Klagen am Arsch haben wollen, weil jetzt Stück für Stück jeder klagt (und wir wissen, dass das für die Gemeinden etc. teuer... seeeeeehr teuer werden würde und es auch schwachsinn wäre, weil sie, sollte es in höchster instanz schon einmal durchgegenagen sein, sowieso verlieren würden) oder sie schaffen die Hundesteuer ab. Natürlich könnten sie wieder einen Erheben, aber es würde sie selbst nur kosten. das wird alles dauern, aber ich denke, dass es nicht zum Scheitern verurteilt ist. Was auch nicht heißt, dass nicht andere Wege gefunden werden um an dieses Geld zu kommen.... dann gibts Steuern für jedes Haustier, damit niemand diskriminiert wird u.s.w., das will ich nicht abstreiten, denn Steuern sind ja nicht an für sich unzulässig, aber mal schauen was da kommt.


Ach so weiterhin kann man auch anders Argumentieren, laut Art. 105 IIa gibt es für die Bundesländer die Möglichkeit den Kommunen das Recht einzuräumen "örtliche Aufwandssteuern" zu erheben (Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer). Davon haben ja auch alle bundesländer Gebrauch gemacht. das ist aber nicht mehr zeitgemäß zutreffend für die Hundesteuer, Hund und Hundehaltung sind nicht mehr "örtlich", es gibt keine "Örtlichkeit der Hundehaltung" (aus den Gründen, die ich im letzten Beitrag schon benannt habe)... Die von Gesetz wegen erforderliche "Örtlichkeit" ist somit schon gar nicht mehr gegeben. Schon daher wäre hier die Hundesteuer NICHT zulässig.

P.s.: Der Anwalt bekommt sein Geld hier nicht so oder so, soweit ich es weiß, ist er doch hier SELBST Kläger und nicht Vertreter und somit würdem ihm die Verfahrenskosten auferlegt werden.
 
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Ich würde es gut finden, wenn die Hundesteuer z.B. den örtlichen Tierheimen zu Gute kommen würde! Und vielleicht sollte die Steuer auch mal angeglichen werden, damit jeder dasselbe zahlen muss.
 
Es gibt mehrere Wege an die Hundesteuer rechtlich heran zu gehen und ist gar nicht so schwirig wie du das hier aufstellst. Haben das gerade mehr als ausführlich mit unserem Prof durchgearbeitet. Des weiteren ist bereits ein Richter ERFOLGREICH gegen die Hundesteuer vorgegangen. Problem war hier, dass die Gemeinde auch einen Fehler bei Erhebung der hundesteuer begangen hatte, sodass es zur Frage der Rechtswidrigkeit leider nicht mehr kam.

Es geht doch hier nicht um einzelne Hundesteuer-Verwaltungsakte, natürlich sind die über Widerspruch und Klage anfechtbar, dies sogar erfolgreich, wenn die Gemeinde Fehler gemacht hat. Diese Fehler können in der Rechtsgrundlage für die Erhebung liegen - also etwa eine rechtswidrig zustande gekommene Hundesteuersatzung, ein unklarer Steuermaßstab oder unterlassene Bekanntmachung der Satzung sowie in einem fehlerhaften Steuerbescheid als solchem, wenn etwa ein falscher Steuerpflichtiger in Anspruch genommen wurde.

Hier geht es doch um die Frage, ob die Hundesteuer als solche rechtswidrig ist und evtl. gegen die MRK verstößt.



Geklagt wurde gegen den Hundesteuerbescheid vor einem Verwaltungsgericht. Widerspruchsbehörde ist nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO die „Selbstverwaltungsbehörde“ in Selbstverwaltungsangelegenheiten selbst, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt wird, aber das tut auch eigentlich nichts zur Sache, sind ja hier nicht im Examen.

Nochmal: Es ist für die Frage der Menschenrechtswidrigkeit der Hundesteuer als solche völlig unerheblich, welche Behörde über einen Widerspruch gegen einen Steuerbescheid entscheidet.

Gegen den Hundesteuerbescheid kann man also ohne Probleme vorgehen und seine Zulässigkeit als VA prüfen lassen, in diesem Zusammenhang wird die Rechtswidrigkeit geprüft. Und es muss auch kein Gesetz erlassen werden, dass Hundesteuer zu erheben nicht erlaubt ist. Ist doch schwachsinn. Wenn erste Leute vor dem VG klagen und evtl sogar bis oben durchklagen und gewinnen, wurde die Rechtswidrigkeit eines Hundesteuerbescheids festgestellt. Da dieser an keine persönlichen komponenten geknüpft ist, kann man dann davon ausgehen, dass jeglichetr Hundesteuerbescheid nicht zulässig ist. Soetwas wird auch sicherlich durch die Presse gehen. Jetzt können sich alle Gemeinden usw überlegen, ob sie einen Hauf von Klagen am Arsch haben wollen, weil jetzt Stück für Stück jeder klagt (und wir wissen, dass das für die Gemeinden etc. teuer... seeeeeehr teuer werden würde und es auch schwachsinn wäre, weil sie, sollte es in höchster instanz schon einmal durchgegenagen sein, sowieso verlieren würden) oder sie schaffen die Hundesteuer ab. Natürlich könnten sie wieder einen Erheben, aber es würde sie selbst nur kosten. das wird alles dauern, aber ich denke, dass es nicht zum Scheitern verurteilt ist. Was auch nicht heißt, dass nicht andere Wege gefunden werden um an dieses Geld zu kommen.... dann gibts Steuern für jedes Haustier, damit niemand diskriminiert wird u.s.w., das will ich nicht abstreiten, denn Steuern sind ja nicht an für sich unzulässig, aber mal schauen was da kommt.

Oben habe ich bereits beschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht jüngst ein Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Vor einigen Jahren hat das BVerwG den bis 8-fachen Steuersatz für sog. Kampfhunde ausdrücklich bestätigt und zugleich nochmals die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer an sich festgestellt.

Wir haben in der BRD eine absolut gefestigte Rechtssprechung über die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer dem Grunde nach. Ich kenne nicht ein Urteil eines VG, OVG, VGH oder gar des BverwG, welches die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer an sich in Frage stellt.
Und weil eben der Rechtsweg in der BRD nicht weiter zum Erfolg führt, soll nun dieses Verfahren vor dem Gerichtshof für Menschenrechte durchgeführt werden. Mit den o.a. beschriebenen prozessualen Problemen.
Der Rest dieses Absatzes erstreckt sich nicht mehr auf juristische Erwägungen ("wenn was durch die Presse geht", wenn "Stück für Stück geklagt" wird, wenn "erste Leute vor dem VG klagen" und sowas in der Art und Güte. Ständig klagen "erste Leute" vor einem Verw.-Gericht gegen Hundesteuern - und fallen sämtlich auf die Nase.
Mich interessiert in Norddeutschland einen feuchten Kehrricht, ob ein Verwaltungsgericht in Bayern grundsätzliche Probleme mit der Hundesteuer sieht. Mich interessiert hier zunächst das VG und das OVG in Schleswig.


Ach so weiterhin kann man auch anders Argumentieren, laut Art. 105 IIa gibt es für die Bundesländer die Möglichkeit den Kommunen das Recht einzuräumen "örtliche Aufwandssteuern" zu erheben (Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer). Davon haben ja auch alle bundesländer Gebrauch gemacht. das ist aber nicht mehr zeitgemäß zutreffend für die Hundesteuer, Hund und Hundehaltung sind nicht mehr "örtlich", es gibt keine "Örtlichkeit der Hundehaltung" (aus den Gründen, die ich im letzten Beitrag schon benannt habe)... Die von Gesetz wegen erforderliche "Örtlichkeit" ist somit schon gar nicht mehr gegeben. Schon daher wäre hier die Hundesteuer NICHT zulässig.

Besteuert wird das "Halten" von Hunden, dies muss logischerweise an einem bestimmten Ort geschehen. Der Haltungsort ist in der Regel der Wohnsitz des Hundehalters. Gehalten wird ein Hund dort, wo er vorwiegend ist bzw. den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse hat (ähnlich wie die Wohnsitzproblematik im Melderecht). Auf ein Jahr gerechnet wird kaum ein Hund überwiegend in einem anderen Ort sein oder ständig auf Reisen. Und selbst wenn dies der Fall wäre, wäre das Problem durch die Abmeldung des Hundes am Wohnort und die Anmeldung am "Halteort" zu lösen. Jedenfalls lebt die weit überwiegende Mehrzahl der Hunde vorwiegend an einem bestimmten Ort und damit die das Örtlichkeitsprinzip immer noch gewahrt.
Ich habe meinen "Wohnsitz" ja auch nicht in Brandenburg, wenn ich mal 2 Wochen Urlaub im Spreewald mache und mein Hund wird auch nicht in Brandenburg "gehalten", wenn er im Urlaub dabei ist.
Die Hundesteuer über die "Örtlichkeit" in Frage zu stellen ist eine mehr als schwache Argumentation, eher könnte da schon das Argument der "Unethik" greifen.
Evtl. sieht der Eur. Gerichtshof auch eine gewisse Ungleichbehandlung in der Tatsache, dass andere Tiere - Pferde oder Katzen - nicht besteuert werden. Bisher hat das zwar national keine Rolle gespielt, die Gerichte haben argumentiert, dass es für die Zulässigkeit der Hundesteuer keine Rolle spielt, ob andere Tiere nicht besteuert werden. Es spielt ja - nur mal so zum Vergleich - für die Zulässigkeit der Kfz.-Steuer ja auch keine Rolle, dass Fahrräder oder Tretroller nicht besteuert werden.
Im übrigen haben die Gemeinden ein grundsätzliches Steuerfindungsrecht und es gab in Norddeutschland einige Gemeinden, die versucht haben, eine Pferdesteuer einzuführen. Da landesrechtlich die Einführung einer neuen Steuer aber genehmigt werden muss, scheiterte die Einführung eben an der Tatsache, dass die Landesregierung in Schleswig-Holstein diese Pferdesteuer eben nicht genehmigt hat.



P.s.: Der Anwalt bekommt sein Geld hier nicht so oder so, soweit ich es weiß, ist er doch hier SELBST Kläger und nicht Vertreter und somit würdem ihm die Verfahrenskosten auferlegt werden.

Mag sein, ist aber auch für die Problematik unerheblich. Würde er gewinnen, wäre er der "Superstar" der Hundehalter, würde er unterliegen, weiss es fast keiner. Bei uns ist die letzte Klage gegen Hundesteuern mindestens 10 Jahre her. Es ging damals um eine Steuerermäßigung für einen Border-Collie, der gelegentlich die 5 Hobby-Schafe des Halters hütete. Dieser argumentierte, sein Hund sei eben ein "Schäferhund", arbeite an der Herde und daher sei eine Steuerermäßigung geboten.
Diesen Fall hat damals unser AZuBi erfolgreich für die Gemeinde vor dem Verw.-Gericht vertreten:jawoll:.Ich war zwar auch in Schleswig, hab aber keinen Ton sagen müssen und hab nur leise gelächelt, als der gegnerische Anwalt seinen "Auftritt" hatte und der Richter "die Augen gegen Himmel drehte".
 
Das ganze Ding Hundesteuer ist dahingehend witzlos, da auch kein Schwein mal schaut ist der Hund überhaupt angemeldet. Zumindest hier nicht.

Hier schon. Nicht gerade selten. Mind. 1x im Monat begegne ich den Leuten vom Steueramt, die ihre Kontrollrunde machen. Einige von ihnen habe ich schon mehrfach getroffen, da fragen sie nicht mehr nach der Steuermarke, weil sie meinen Hund schon kennen.

Daher ist auch die Steuer für einen weiteren Hund höher.

Was GsD nicht in jeder Stadt der Fall ist.


Noch schlimmer die "Listenhunde".... - 1. sind die ebenfalls von Ort zu Ort unterschiedlich und wie wiederum wird die höhere Steuer für diese Hunde gerechtfertigt??? Sie kosten die Gemeinde keinen Cent mehr als andere hunde - im Gegenteil, sie verdienen sogar noch dran (Sachkundenachweis, Wesenstest etc). Und auch hier ist der Unterschied enorm, in NRW zahlt man für einen "normalen Hund" 54€, für einen Listenhund 552€ - wo ist da die rechtliche Begründung?

Du wirfst hier irgendwie was durcheinander. Nicht die Listenhunde an sich sind von Ort zu Ort verschieden, sondern die Steuer. Welcher Hund ein Listenhund ist, liegt am Bundesland - die Steuer liegt am jeweiligen Wohnort. Von daher kannst du nicht pauschalisieren, dass jeder NRWler für seinen Listi 552€ zahlt. Frag mich woher du die Zahlen hast.
 
also wir zahlen hier bei uns im ort circa 70 € hundesteuer im jahr. haben hier zwar automaten mit tüten aber richtige freilaufzonen haben wir hier nicht. überall stehen schilder, dass hunde an die leine müssen usw....finde ich echt schade, da es hier sehr sehr viele hunde im ort gibt. da könnte man doch auch mal was für die hunde tun und hier mal ein paar freilaufflächen machen, wo die hunde laufen und rennen dürfen ohne dass man aufpassen muß, weil ja alle wiesen hier für milchvieh ist.
das ist das was mich bisle nervt....ich glaub ich muß mal mit dem bürgermeister reden, ob der sich net bisle dafür einsetzen kann....
 



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