Ein Listenhund hat zugebissen, ein Listenhund wird eingeschläfert. Punkt aus. Es gibt in den seltensten Fällen hinterher noch ein Gutachten, der Hund wird in den seltensten Fällen einem Sachkundigen vorgestellt. Der Hund wird eingezogen und dann eingeschläfert. Weil er ein Listenhund ist. Ich habe das so oft miterleben müssen, am eigenen Leib zu spüren bekommen, wie unfair diese Hunde vor dem Gesetz behandelt werden.
Bei Listenhunden wird sich in der Regel nicht die Mühe gemacht, zu hinterfragen, warum der Hund gebissen hat. Es wird ihm auch nicht besonders oft eine zweite Chance gewährt. Stell dir mal vor, ein Listenhund beißt und kommt davon. Was glaubst du, wie da plötzlich das hysterische Volk, an vorderster Front die Kinderschutzvereine, ankommen würden? Die Bestie biss zu und läuft nun frei herum! Der Hund wird lieber sofort eingeschläfert, denn der Hund ist ein Listenhund und damit sowieso gefährlich. Jeder tote Listenhund ist ein weiterer Schritt zum Schutz des Volkes. Die Gemeinden lassen es nicht zu, dass ein auffällig gewordener Listenhund durch ihre Straßen läuft, ganz sicher nicht!
Wusstest du, dass Hunde der Kategorie 1 als unwiderlegbar gefährlich gelten? Also ganz allgemein? Das steht so in den einzelnen Hundeverordnungen, die dieses Kategoriesystem haben. Diesen Hunden wird nicht einmal die Chance gewährt, sich als Individuum zu beweisen. Du kannst dich mit einem Stafford abrackern, bis zum geht nicht mehr. Du kannst mit ihm Prüfungen und einen Wesenstest nach dem anderen absolvieren, er kann sogar ein Therapie- oder Begleithund sein - vor dem Gesetz ist dieser Hund unwiderlegbar gefährlich. Es ist egal, wie oft er bewiesen hat, dass er es nicht ist. Vor dem Gesetz ist jeder einzelne Stafford und jeder einzelne Pitbull immer und überall unwiderlegbar gefährlich, von Geburt an bis er stirbt. Ob er je gebissen hat oder je aggressives Verhalten gezeigt hat, ist egal.