Schutzhunde(sport)ausbildung Gesetzesänderung Österreich ab 15.04.2025

Wichtige Information für die in Österreich lebenden Mitglieder dieses Forums die mit ihrem Hund eine Schutzhundeausbildung bzw. Schutzhundesportausbildung machen oder machen möchten:

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025 Ausgegeben am 28. Februar 2025 Teil II

33. Verordnung: Änderung der Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden

33. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden geändert wird


Auf Grund der §§ 2, 14, 24 Abs. 1 Z 2 und 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 124/2024, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4)Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen und sportliche Aktivitäten von Hunden, die ein gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für
1. die Ausbildung von Hunden, die nachweislich als Diensthunde des Bundes eingesetzt werden,
2. das Beißen oder Verbeißen in vom menschlichen Körper eindeutig abgrenzbare Gegenstände, wie Seile, Bälle, Frisbees oder vergleichbare Gegenstände, sowie
3. die Weiterführung dieser Arten von Ausbildung, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor Inkrafttreten dieser Verordnung mit den Hunden begonnen wurden und wenn dabei noch keine vollständige Signalkontrolle über das trainierte Verhalten erreicht wurde; diese Ausbildungen sind ausschließlich zum Zweck des Erlangens von Signalkontrolle über das Verhalten weiter zulässig, dürfen kein weiteres – gegen den Menschen gerichtetes – Angriffsverhalten oder Beißtraining fördern und sind jedenfalls bis längstens 01.09.2025 zu beenden.“

2. Der bisherige Text des § 12 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2)§ 2 Abs. 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 33/2025 tritt mit 15. April 2025 in Kraft.“

Zadić

Quellangabe: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/33/20250228 (abgerufen 01.03.2025)
 
Aber hallo! Wird damit nicht die Zucht aller Schutzhunderassen, die eine Arbeitsprüfung brauchen, praktisch unmöglich gemacht?
Vielleicht gibt es ja jetzt trainings- und Prüfungstourismus?

Interessant könnte werden wo die Diensthundehaltenden Behörden in Zukunft ihre Hunde holen. Und was ist mit diensthunden im privaten Sicherheitsdienst?
 
Aber hallo! Wird damit nicht die Zucht aller Schutzhunderassen, die eine Arbeitsprüfung brauchen, praktisch unmöglich gemacht?

In Frankreich sind ja sämtliche "Beisssportarten" verboten - außer eben für Rassen mit entsprechender Arbeitsprüfung in Gruppe 1 und 2 (https://www.centrale-canine.fr/arti...e, le mordant est,ou sans muselière, un chien)
Ich denke Arbeitshundeausbildungsmöglichkeiten, gibt es doch in allen möglichen Bereichen und nicht nur im Schutzhundebereich
und wenn irgendwelche von Vereinen gemachte Prüfungsordnungen so etwas verlangen, ist dieses jetzt gesetzwidrig und ungültig. ☝️
 
Wieder mal ein völlig undurchdachtes Ding, von Leuten, die keine Ahnung von Hundesport und Hunde haben. Ein Gesetz, das vom Schreibtisch aus gemacht wurde. Wie nennt man sowas? Schildbürgerstreich?
Hundesport und besonders eben der Schutzhundesport ist eine Art "Selektion" verschiedener Rassen auf Wesen, Gesundheit, Ausdauer und Erhaltung von Eigenschaften für bestimmte Aufgaben. Ohne diese Prüfungen und diese Ausbildungen wird es bald keine Arbeitshunde/ Diensthunde mehr geben. Was nicht gefördert wird, wird auch nicht erhalten und geht verloren. Bestes Beispiel dafür war doch der Boxer (und ein paar andere Rassen) in der Vergangenheit. Schutzhundeprüfung war nicht mehr Pflicht um zu züchten. Die Eigenschaften, die der Boxer als Diensthund hatte gingen verloren und er wurde als Arbeits-/ Diensthund unbrauchbar. Dann wird es auch bald bei den Behörden in Österreich keine Diensthunde mehr geben, denn der Bestand an brauchbaren Diensthunden wäre bei den Behörden sehr gering und würde zu Inzucht führen. Es ist nicht mit Ausbildung bei den Behörden alleine zu schaffen, um leistungsfähige Diensthunde zu bekommen. Wichtig ist die Ausbildung und Zucht mit leistungsfähigen, nervenstarken und gesunden Hunden. Dazu bedarf es eben "Arbeitsprüfungen". Um bei Arbeitsprüfungen zu bestehen ist nun mal Training und damit Ausbildung erforderlich. Sonst können keine Anlagen gefestigt und gefördert werden. Dann geht alles den Bach runter. Die Behörden kaufen doch die "Elite" der Hunde bei den Züchtern und die kommen nun mal aus dem Hundesport.
Man stelle sich mal den Diensthund nach dem Stellen, auf dem Schoß des Verbrechers vor! Österreichs Diensthunde der Zukunft.
 
Ich denke Arbeitshundeausbildungsmöglichkeiten, gibt es doch in allen möglichen Bereichen und nicht nur im Schutzhundebereich

Sicher gibt es die. Du wirst aber keinen diensttauglichen Behördenhund finden, der aus dem Bereich eines Schäfers kommt. Die mussten nämlich nie auf Schutz, Verteidigung des HF und Suche /Verfolgung des Täters gezüchtet werden. Dem fehlen ganz einfach die Anlagen dazu. Ein guter Hund in der Herde ist nun mal kein Schutzhund. Und was soll ein Polizist mit einem Herdenschutzhund? Er brauch einen Schutzhund. Eine Herde hat er in der Regel nämlich nicht. Ein Schutzhund wird aber nicht nur durch Ausbildung zum Schutzhund. Er benötigt auch die vererbten Anlagen dazu.

und wenn irgendwelche von Vereinen gemachte Prüfungsordnungen so etwas verlangen, ist dieses jetzt gesetzwidrig und ungültig. ☝️
In Österreich.
 
ich kenne Züchter von zukünftigen Polizeidiensthunden,.

Sie arbeiten mit ihren Hunden ehrenamtl. in Hunderettungsstaffeln.

Und diese Leute züchten schon mehr als 30 Jahre für den Diensthundegebrauch.
 
Wozu? Hat doch seinen Schlagstock und ne Knarre.
Wie viele Schlagstöcke und knarren kennst du, die Drogen und sprengstoff erschnüffeln, ein Gebäude nach versteckten Personen absuchen können, vor gefahren waren können und so weiter. Diensthunden können ja nun Mal mehr als nur beißen.
 



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