Schau mal, so ist mein Grundgerüst eines Schutzvertrages:
1. Die Überlasserin wird vor einer Weitergabe des o.g. Hundes an Dritte darüber in Kenntnis gesetzt, falls die Übernehmerin diesen nicht mehr halten kann oder will.
In diesem Falle behält sich die Überlasserin das Recht vor, den Hund selbst zu übernehmen.
Sollte die Überlasserin mit der Weitergabe des o.g. Hundes an Dritte einverstanden sein, ist deren schriftliche Einwilligung erforderlich, aus welcher hervorgeht unter welchen Umständen eine Weitergabe gestattet und gültig ist.
Sollte die Übernehmerin den Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB) durch einen Dritten ermöglichen, ist von ihr zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von -Betrag-€ an die Überlasser zu zahlen.
2. Die Übernehmerin verpflichtet sich, die Überlasser des o.g. Hundes umgehend über einen Wohnungs- bzw. Ortswechsel zu informieren.
3. Die Übernehmerin ist für Schäden durch oder an dem Hund alleine verantwortlich. Tierärztliche Behandlungskosten hat sie zu tragen.
4. Eine einmalige Schutzgebühr von -Betrag-€ wird bei Übernahme des o.g. Hundes fällig.
Die Strafe setze ich immer bei dem Abschnitt an, bei dem herauszulesen ist, dass der Hund nicht einfach weiterverkauft werden darf. So fühle ich mich sicher.
EDIT: je nach Hund nehme ich noch verschiedene andere Sachen mit in den Schutzvertrag. Wenn z.B. ein Hund chronisch krank ist die Verpflichtung ihn regelmäßig beim Tierarzt vorzustellen o.Ä.
Im Vertag festzulegen, dass der Hund argerecht gehalten werden muss macht übrigends keinen Sinn. Dieser Part wird schon vom Tierschutzgesetz gedeckt, da wäre es nur doppelt gemoppelt so etwas mit in den Vertrag zu nehmen.