Schutzgebühr zurückzahlen...?

Erster Hund
Pünktchen (7 Jahre)
Zweiter Hund
Ron (3 Jahre)
Aus gegebenen Anlass wollte ich fragen was eigentlich die Schutzgebühr so richtig bedeutet.?
Stimmt es das man die zurück zahlen muss?
Und wie ist so generell die Höhe?
 
Was meinst du denn? Eine Schutzgebühr für einen Hund aus dem Tierschutz oder aus Privathand?
Und was meinst du mit zurückzahlen? Wer zahlt was an wen zurück?

Wie hoch die Schutzgebühr für einen Hund ist kommt darauf an wonach man sie berechnet.
Ich rechnete bei meinen Pflegehunden immer die Erhaltungs und Tierarztkosten zusammen, so dass ich danach wieder auf 0 kommen sollte.
Kritzel hatte nur die Tierarztkosten drin, also sehr niedrig (unter 100€).
E.T. sollte für 190€ weggehen, wir waren eben Dauergäste beim Tierarzt, dazu der Vermittlungsaufwand, Medikamente und und und..
Im Endeffekt ging er für fast Nichts weg. Da ging mir der Platz vor den Preis und ich hab die Miese im Portemonaie eben in Kauf genommen. Dafür hat er jetzt ein wunderbares Zuhause bei dem er es nicht hätte besser treffen können.
 
Aus privater Hand,also wir selber.
Naja also mir wurde gesagt das ich die Schutzgebühr an den neuen Besitzer (wenn irgendwann einer gefunden wird) zurück zahlen muss.Für mich etwas sinnfrei da ich ihn ja auch gleich verschenken könnte bzw. Sein Herrchen.
 
Ach du meinst wie DU jetzt eine Schutzgebühr festsetzt?
Wenn ihr nicht geplant habt den Hund weiterzuvermitteln, also ihn ungeplant weggeben musst (was ja der Fall ist, soweit ich weiß?) dann sind 200- 300€ im Rahmen.
Manche Halter machen es so, dass sie die Schutzgebühr nur symbolisch nehmen um zu schauen ob der Hund es dort gut hat und sie dann nach ein, zwei Jahren wieder zurückgeben.
Sowas machen allerdings die Wenigsten.

Bei einer Schutzgebühr und einem Schutzvertrag ist es wichtig, dass du eine Vertragsbruchstrafe festlegst. Also eine Geldstrafe dafür, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird.
Ohne diese Absicherung ist ein Schutzvertrag (wenn mich nicht alles täuscht) nicht rechtsgültig.
Zusätzlich gibt dir diese Strafe die Sicherheit, dass dein Vertrag ernster genommen wird und nicht so schnell gebrochen wird.
 
Wir haben es mit 250€ versucht da wurde uns an den Kopf geknallt sollten ihn doch verschenken.
Bin doch nich bekloppt.
Sind jetzt zu dem Entschluss gekommen das 150€ auch noch ok wären?
Wir wollen ja keine Unmengen an Kohle dabei verdienen aber verschenken ne nie im Leben.
Geplant wars nich ihn abzugeben,nein.

Muss ich für so einen Bertrag einen Anwalt oder dergleichen mit einbeziehen?Ich hab von sowas garkeine Ahnung.
Kein Plan was in einen Vertrag gehört etc.
 
Es geht um den Zwegpinscher oder?
Ich finde dafür 250€ ok. Bei 150€ wäre es mir zu gefährlich an jemanden zu geraten der einen Billigen rassehund will. Gut für einen Rassehund sind 250€ nun auch nicht viel aber trozdem.

Wenn jemand nicht bereit ist die 250€ zu zahlen dann soll es die finger von lassen.. Wobei ich da auch abwägen würde.. Wie Misa.. wenn du denkst ey da hat er es wirklich super gut.. dann kann man da auch entgegen kommen.
 
Er hat keine Papiere,deswegen weis ich nicht ob 250€ zu viel sind.
Wenn es Interessenten gibt fragen wir sowieso erstmal richtig nach.
Es gab ja auch eine bisher,aber die wollte Ratenzahlung und das gibts bei uns nicht.
 
Schau mal, so ist mein Grundgerüst eines Schutzvertrages:
1. Die Überlasserin wird vor einer Weitergabe des o.g. Hundes an Dritte darüber in Kenntnis gesetzt, falls die Übernehmerin diesen nicht mehr halten kann oder will.
In diesem Falle behält sich die Überlasserin das Recht vor, den Hund selbst zu übernehmen.

Sollte die Überlasserin mit der Weitergabe des o.g. Hundes an Dritte einverstanden sein, ist deren schriftliche Einwilligung erforderlich, aus welcher hervorgeht unter welchen Umständen eine Weitergabe gestattet und gültig ist.

Sollte die Übernehmerin den Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB) durch einen Dritten ermöglichen, ist von ihr zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von -Betrag-€ an die Überlasser zu zahlen.

2. Die Übernehmerin verpflichtet sich, die Überlasser des o.g. Hundes umgehend über einen Wohnungs- bzw. Ortswechsel zu informieren.

3. Die Übernehmerin ist für Schäden durch oder an dem Hund alleine verantwortlich. Tierärztliche Behandlungskosten hat sie zu tragen.

4. Eine einmalige Schutzgebühr von -Betrag-€ wird bei Übernahme des o.g. Hundes fällig.


Die Strafe setze ich immer bei dem Abschnitt an, bei dem herauszulesen ist, dass der Hund nicht einfach weiterverkauft werden darf. So fühle ich mich sicher.

EDIT: je nach Hund nehme ich noch verschiedene andere Sachen mit in den Schutzvertrag. Wenn z.B. ein Hund chronisch krank ist die Verpflichtung ihn regelmäßig beim Tierarzt vorzustellen o.Ä.
Im Vertag festzulegen, dass der Hund argerecht gehalten werden muss macht übrigends keinen Sinn. Dieser Part wird schon vom Tierschutzgesetz gedeckt, da wäre es nur doppelt gemoppelt so etwas mit in den Vertrag zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
100€ auf die Schutzgebühr drauf.
Also bei 200€ Schutzgebühr 300€ Strafe, bei 150€ Schutzgebühr 250€ Strafe.
 



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