Rollifahrer und Niedersachsens Hundetest 2013

Erster Hund
Cora(Verstorben)
Zweiter Hund
Sammy
Dritter Hund
Timmy
Was heißt das neue Hundegesetz für Rollifahrer und andere Behinderte?
Dürfen wir jetzt keinen Hund mehr haben?
Oder gibt es jetzt spezielle Hundeschule auch für Rollifahrer und ähnliche Fälle?
Bis jetzt finde ich ist nicht mal ganz klar wie der Praktische Test denn aussieht.

Ich bin zwar nicht davon betroffen würde aber keinen Hunde mehr haben dürfen und den Behindertenbeleithund kann ich mir wie viele andere auch nicht leisten.
Ich hab hier in meiner Umgebung schon vor Jahren eine Hundeschule gesucht die mich bei meinem Vorhaben unterstützen würde da war gar nichts.
Hinzu kommt ich hab einen Border-collie Mix das dürfte auch flach fallen schätze ich und so dürfte es wieder vielen ergehen.
Leider kommt da nicht jede Rasse in Frage (ich brauch einen Hund der auch selber Denken kann)
und die meisten haben nur sollche Hunde.
Heißt das dann für mich und viele andere auf den Helfer zu verzichten?
Der ja eigendlich für uns so wichtig ist.

Ich will sie als Hund nicht missen und als Helfer ist sie für mich unersätzlich aber sie hat keine Ausbildung im Herkömmlichen Sinne bekommen und hat deswegen schon keine Vorzüge gegenüber einem normalen Hund.
Die Ausbildung hab ich selber gemacht und dafür gibt es gar nichts.
Ein Hund vom Tierheim hätte ich schon nicht bekommen ich war da ist abgelehnt worden da
hab ich mir den Hund privat besorgt.
Aus einem gutem Zuhause mit allem was ein Hund braucht ich kenne auch die Eltern von meiner Süssen.
Dann gibt es nicht mal 1 Hundeschule die was von Border-Collies versteht bei uns und für Rollifahrer erst Recht nicht.
Jetzt ein Neues Problem wenn es sie nicht mehr geben würde?
Jetzt müsste sie solange leben wie ich auch und immer gesund bleiben denn die Chancen stehen schlecht das ich nochmal einen HUnd haben kann.
Und wenn dann zu welchen Bedingungen?

Ich frag nur mal für all die anderen die das selbe Problem haben werden oder schon haben!!
 
Bist du von der Sachkundesache überhaupt betroffen?
Wenn mich nicht alles täuscht, reicht es, in den letzten 10 Jahren einen Hund für 2 Jahre auf sich angemeldet zu haben.

Wie kommst du auf die Idee, keinen Hund mehr haben zu dürfen?
 
Erstmal ist dieser Test nur dazu da um zu sehen, ob der Besitzer mit seinem hund klar kommt, ihn unter Kontrolle hat.
Dieser Test beinhaltet Leinenführigkeit, Gehorsam und das Überprüfen des Wissensstandes des Besitzers.
Da dein Hund dich ja unterstützen soll, gehe ich davon aus, dass du ihn unter Kontrolle hast.
Dass du keine HuSchu findest liegt vielleicht daran, dass du in einer bescheidenen Umgebung wohnst.
Zudem kann man auch Einzeltraining buchen und der Trainer kommt zu einem nach Hause oder trifft sich mit dir in geeigneter Gegend.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist deine Ansicht, du dürftest keinen Border halten.
Was hat die Rasse mit dem Mensch-Hund-Team zu tun? Solange du mit dieser Rasse klar kommst?
Es gibt übrigens eine Menge Rassen, die selbst denken und auch sehr schnell lernen können, ohne das überschäumende Temperament des Borders zu haben. Selbst der Pudel gehört dazu.
Und ein Labbi wird ja meist nicht als selbst denkend beschrieben, gehört aber zur Rasse, die am meisten als Behindertenbegleithund genutzt wird.
Geeigneter ist da meiner Meinung nach eh mehr ein Hund, der auch viel "wtp" mitbringt und am liebsten mit seinem Menschen zusammenarbeitet.
Mit einem reinrassigen Border hättest du womöglich nicht so viel Glück.

Meine Hunde haben auch keine ausbildung gemacht. ich war lediglich mit ihnen im Hundeführerscheinkurs, der den Tests vorangeht.
Und das habe ich auch nur aus Spaß an der freude gemacht.
Selbst wenn du den Test machen müsstest, brauchst du keinen ausgebildeten Hund. Sondern einen hund, der auf Kommando sitz und platz macht und sich von dir sicher durch den Straßenverkehr führen lässt, ohne Radfahrer zu jagen und Menschen zu verkloppen.
Selbst wenn er unverträglich ist muss man nur zeigen, dass man ihn auch in solchen Situationen unter Kontrolle hat.
 
Hallo,

wie kommst Du drauf, daß Du keinen Hund mehr halten dürftest, bzw. daß Behinderte im Rollstuhl keinen halten dürfen?

Liest Du das evtl. aus §12 heraus:

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzt in der Regel nicht, wer

geschäftsunfähig ist,
aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreut wird,
von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist oder
aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann.

Hier der Link zum Gesetz:

http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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