Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

Hallo Zusammen,
ich wende mich an euch in der Zeit der bittersten Not.

Das Landgericht Bochum möchte ihn an den Höchstbietenden versteigern. Es will mir meine Familie zerreißen aus Gründen die nicht nachvollziehbar sind und teils lächerlich willkürlich klingen. Ich habe hier vor über 2 Jahren meinen Mops Bilbo vorgestellt und bei allen Fragen zur Erziehung und Versorgung meines Babys beste Ratschläge erhalten. Jetzt brauchte ich Rat dringender als je zuvor!

Meine Exfreundin hat mein Baby entführt worauf hin ich zur Polizei und vor Gericht gezogen bin, obwohl ich der alleinige Käufer bin, einen Kaufvertrag habe, Versicherung und Steuern bezahle und die Züchter für mich ausgesagt haben will mir das Gericht meinen Bilbo nicht wieder geben. Ein Richter des Landesgericht Bochum sagte während des Mediationsverfahren zu mir: „Ob es um einen Hund oder einen Sack Zement geht, macht vor Gericht keinen Unterschied.“ Ich weiß ja das Hunde vor Gericht als Sache gelten, doch es gibt doch auch Tierschutz Reglungen! Es ist für mich unvorstellbar wie dies sein kann.

„Wie das Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, ist bei der Teilung von Miteigentum die Reglung des § 753 BGB einschlägig. In Betracht kommen daher lediglich der Verkauf des Hundes und die Verteilung des hierbei erzielten Erlöses“

Ich weiß einfach nicht mehr weiter, aus meiner Not heraus habe ich eine Facebook und eine Internetseite erstellt in der Hoffnung irgendwo eine Lösung zu finden um meinen Baby wieder im Arm halten zu können.
Mehr Infos dazu findet ihr unter [GELÖSCHT]

Falls irgendjemand Rat weiß, bitte helft mir!
Jens Janzen.



Auszüge aus dem letzten Schreiben des Gerichts:

„Dem Kläger mag zugestanden werden, dass seine Eintragung als Käufer in den mit dem Zeugen [Name des Züchterpaars] über den streitgegenständlichen Hund geschlossenem Kaufvertrag ein Indiz für seine Eigentümerstellung darstellt. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er die Hundesteuer und Versicherung für den Hund entrichtet. Jedoch sind zur Beurteilung der Frage nach der Person, an welche der Hund durch die ursprüngliche Eigentümerin übereignet wurde, sämtliche Umstände des Übereignungsgeschäfts zu berücksichtigen.“

„Soweit der Kläger mit der Berufung einwendet, das Amtsgericht habe nicht berücksichtigt, dass die alleinige Unterzeichnung des Kaufvertrages auch eine bewusste Entscheidung auf Seiten der Verkäuferin dargestellt habe, was sich auch in deren Aussage: ´Wenn ich gefragt werden, wer nach meiner Vorstellung Eigentümer des Hundes werden sollte, dann eben Herr Janzen“ [Zitat des Züchterpaares], wiederspiegelte, so greift dieser Einwand nicht durch.
Das Amtsgericht hat sich dezidiert mit den Bekundungen der Zeugen, insbesondere auch denen der Zeugin [Name des Züchters] auseinandergesetzt und ist sodann zu der nicht zu beanstandenden Feststellung gelangt, dass es aufgrund der Zeugenaussage nicht zu der Überzeugung gelangen kann, es sei die Übertragung von Alleineigentum an den Kläger gewollt gewesen.“
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hab keine Infos für dich, wollte nur sagen dass ich die Daumen drücke das die Situation für den Hund so optimal als möglich gelöst wird.

Wäre es nicht möglich jemand ersteigert den Hund für dich. Erlös wird ja wie ich rauslese aufgeteilt, und dann kaufst du ihn dir von dieser Person zurück?
Oder kannst du nicht deine Ex auszahlen.

Wie gesagt von der rechtlichen Situation hab ich keine Ahnung also ist der Hinweis von Bubuka vermutlich hilfreicher.
 
Ging denn dieser Sache noch etwas voraus, Schulden, gemeinsame oder so ?
Wer hat die Ahnentafel, wenn es eine gibt ?
Wenn es nur um die Eigentümersache geht, sieht aber nicht so aus, dann müsste die Ahnentafel geklärt werden heißt: bist Du wirklich Eigentümer und diese in Deinem Besitz, wäre das ein weiteres Indiz für Eigentum.
Das Gericht hat ja nur dezidiert entschieden, hoffe Du hast einen guten Anwalt, und wenn nur die Eigentümer-Klärung anliegt, kann man nur die nächste Instanz nehmen, das schließt natürlich Einigung/Vergleich und Verzicht auf nächste Instanz aus. So richtig blicke ich durch Deine Teilbeschreibung nicht durch, denn wenn das Gericht schon dezidiert entscheidet, muss es noch mehr Sachverhalt geben, oder ?
 
ich denke, du solltest uns auch erzählen, das der Hund schon sein 1,5 Jahren bei deiner Ex ist.

Der Richter wird sich schon was dabei gedacht haben, so zu entscheiden. Wenn selbst der KV mit deinem Namen nicht ausreicht, ein Urteil zu deinen Gunsten zu fällen, dann muss da schon was im Argen liegen.
 
ich denke, du solltest uns auch erzählen, das der Hund schon sein 1,5 Jahren bei deiner Ex ist.

Das spielt doch keine Rolle.
Wenn die Frau den Hund nicht herausgibt, muss man auf Herausgabe klagen. Das kann locker 1,5 Jahre dauern, bis es zur Verhandlung kommt.


Der Richter wird sich schon was dabei gedacht haben, so zu entscheiden. Wenn selbst der KV mit deinem Namen nicht ausreicht, ein Urteil zu deinen Gunsten zu fällen, dann muss da schon was im Argen liegen.


Das ist eine reine Vermutung.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Es bringt doch nichts, hier zu spekulieren. Natürlich gibt es immer zwei Seiten bei einem Streit.
 
Das ist eine reine Vermutung.

Nein, es ist keine Vermutung.

Auf seiner Seite - und nicht die Fb-Seite, die oben gelöscht wurde -, gibt der TE an, dass er seine behauptete Stellung als Alleineigentümer dem Amtsgericht nicht beweisen konnte. Zum Zwecke der Berufung musste er für die Kosten einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, der mangels Erfolgsaussicht abgelehnt wurde. Das Amtsgericht habe nämlich rechtsfehlerfrei seine Alleineigentümerstellung verneint.

Er übersieht dabei, dass man vor Gericht kein "Recht" sondern ein "Urteil" kriegt und das Leben nicht aus "wünsch dir was" sondern in der Regel aus "so isses" besteht.

Also sind er und seine Ex-Freudin gemeinschaftliche Eigentümer des Hundes.

Auf seiner Seite schreibt er weiterhin, dass seine Ex-Freudin ihm bereits einen namhaften Geldbetrag geboten habe um sich gütlich zu einigen und damit sie Alleineigentümerin wird.
Das hat er abgelehnt.
Gleichzeitig jammert er darüber, dass seine Ex einer vermögenden Unternehmerfamilie angehört, die 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr erziele.

Ausserdem schreibt er, dass der der Hund bei seiner Ex mit 11 kg übergewichtig sei, er schreibt mit keinem Wort, dass es dem Hund schlecht geht.
Was er - nach meiner Ansicht - garantiert getan hätte, wenn es so wäre.

Ich frage mich deshalb, wieso der Hund überhaupt "gerettet" werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so, dann waren die Umstände so, dass das Gericht auf "gemeinschaftliches Eigentum" erkannt hat. Dachte mir schon so etwas ähnliches.
Das kennt man ja schon, KV her, ausfüllen, egal auf welchen Namen, Geld vielleicht auch noch von der EX, da er mittellos/Prozeßkostenhilfe und jetzt diesen Umstand KV für sich ausnutzen.
Ja, das Gericht sieht nicht nur streng die Gesetze, sondern auch die Umstände, um zu einem gerechten Urteil zu kommen, so ist das nun mal und wie ich finde gut, richtig und gerecht auch im Sinne des Tieres, wenn es schon 1,5 Jahre bei der EX ist. Tja, das Leben ist kein Ponyhof und/oder Streichelzoo.
 
Ist es denn üblich, dass ein Hund versteigert wird, wenn die Streithähne sich nicht einig sind?
Und wenn der Hund seit 1.5 Jahren bei der EX wohnt wäre es evtl an der Zeit zugunsten des Tieres auf den Anspruch zu verzichten und den Hund dort in seinem gewohnten Umfeld zu lassen.

Kommt mir schon etwas spanisch vor die ganze Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es, Casting.
Beim Amtsgericht war auch der Züchter als Zeuge geladen. Der hat sogar "für" den TE gesprochen und ausgesagt, dass "nach seiner Vorstellung" der Kläger Eigentümer des Hundes geworden sei.

Das Gericht kann aber mit den "Vorstellungen" eines Zeugen nichts anfangen, sondern berücksichtigt allein, was er gesehen oder hier gehört hat.

Die Angelegenheit mag für den Kläger persönlich tragisch sein, keine Frage. Aber ich konnte in dem Text seiner Seite nichts erkennen, was für eine "ungerechte" Entscheidung des Gerichts spricht. Da es aber - Vergleich ausgenommen - vor Gericht einen Sieger und einen Verlierer gibt, liegt "Gerechtigkeit" auch gerne im Auge des Betrachters.

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Ist es denn üblich, dass ein Hund versteigert wird, wenn die Streithähne sich nicht einig sind?

Ich denke, eher selten, aber wenn, dann nach dieser Vorschrift:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__753.html

Im Grunde ist das ein Verkauf, die Versteigerung dient nur dazu, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen, der dann zwischen den Beteiligten aufgeteilt wird.

Wenn die EX vermögend ist - der TE aber nicht - so hat es auch für ihn keinen Sinn, dort selbst oder über einen Dritten mitzubieten.
 
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