Razzia in Neuss: Terrier muss nach Angriff eines Diensthundes eingeschläfert werden

Nach den Bestimmungen des § 17 Satz 1 des Hundegesetzes NRW gilt eben dieses Gesetz nicht für Diensthunde von Behörden.
Ausdrücklich jedoch mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 LHundeG, danach sind Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Dagegen hat der Hundeführer verstossen, egal, ob ihn rechtlich ein Verschulden trifft.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...s_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372687

Es gibt Dienstanweisungen der Polizei für ihre Hundeführer, die mit Sicherheit allumfassend regeln, in welchen Situationen und Einsatzlagen der Hund angeleint, nicht angeleint oder mit oder ohne Maulkorb zu führen ist, im Dienst und in der Freizeit.

Ich weiss nicht, ob darin irgendwo geregelt ist, dass Diensthunde ausserhalb geschlossener Räumlichkeiten immer irgendwie angeleint zu führen sind, egal, ob das gerade bequem oder mehr oder weniger hinderlich ist.

Wenn es so sein sollte, hätte er dagegen verstoßen, schuldhaft gehandelt und es würde gegen den Beamten auf jeden Fall disziplinarisch ermittelt, unabhängig davon, dass vermutlich wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 LHundeG sowieso ermittelt wird.
Und ich bin davon überzeugt, dass dieser Hund in Zukunft immer entsprechend gesichert geführt werden wird, noch einen Zwischenfall mit dem Hund kann sich die Polizei wirklich nicht erlauben.
Wobei ich mir Drogensuche mit Maulkorb nicht wirklich vorstellen kann. Unabhängig davon, ob der Hund sich damit 100% auf die Suche konzentriert, wird es mit der Belohnung (Spieli) schwierig.
Bei Drogen kann man ggf. noch auf die letzten Prozente beim Auffinden verzichten, der Drogenzug ist eh längst abgefahren.
Aber bei Sprengstoffsuche in der Kongresshalle...…..(obwohl das vermutlich diesen Hund nicht betrifft).
Da wäre überhaupt die Idee, die Polizei kann den ja umschulen auf Sprengstoff, der liegt in der Regel nicht in Gebüschen rum. Und in Hallen oder Gebäuden kann man einen anderen Beamten vor die Türe stellen, damit niemand reinkommt.
Oder als Brandmittelspürhund, die finden nach einem Brand den Ort, an dem Brandbeschleuniger lag.
Ich hab das mal gesehen, der Mali schlug an der Brandruine an einer bestimmten Stelle an, der danach zur Überprüfung und Verifizierug angesetzte DSH ebenfalls an der Stelle.
 
Also erstens würde er als anständiger Mensch genau das tun und zweitens steht da mitnichten Aussage gegen Aussage, weil es genug Zeugen gibt.

@marita in deinen Augen bin ich also kein anständiger Mensch, wenn ich genau das tue was mein Arbeitgeber von mir Verlangt und was ich auch Unterschrieben habe.

Was sind das denn für Zeugen? klar die haben gesehen das der Diensthund den kleinen Gebissen hat, das ist aber auch schon alles, die können aber nicht Sagen ob der Diensthundeführer nicht auf seinen Hund aufgepasst hat, weil Er sich gerade in den Moment eine Zigarette angesteckt hat, oder sich mit einen Kollegen unterhalten hat und so seinen Hund nicht richtig Beaufsichtigt hat, das können die nicht Sagen.

Der Beamte kann aber an Hand von seiner Ausbildung und den Prüfungsergebnissen die der Hund fehlerfrei gemacht hat Nachweisen das beide immer gut zusammen Gearbeitet haben.

Also die Zeugen sagen der hat nicht Aufgepasst und der Beamte legt dem Richter seine Unterlagen vor die was ganz anderes Aussagen wie die Zeugen, also steht doch Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall wird der Richter dann für den Angeklagten sein Urteil sprechen.

So ist das nun mal im Größten teil der Welt, Recht haben und Recht bekommen, dazwischen liegen Welten.

Ich selber kann davon ein Lied singen was die Rechtssprechung in Deutschland betrift, aber hier in Thailand, ist es aber auch nicht anders, denn auch diese Erfahrung konnte ich in 21 Jahren auch schon Sammeln.
 



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